Anzahlung überwiesen, Empfänger verstorben- was nun?

15. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
anna222
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)
Anzahlung überwiesen, Empfänger verstorben- was nun?

Hallo,

da ich mir unsicher bin, in welches Rechtsgebiet mein Anliegen gehört, schreibe ich es mal hier hinein.

Erstmal zur Schilderung meines Problems:
Ich habe vor einiger Zeit einen Wartungsvertrag mit einem selbstständigen Techniker, der sich um unsere Kleinkläranlage kümmert (Wartung und ggf. Reparaturen), abgeschlossen.
Vor 2 Woche hat sich herausgestellt, dass unsere Kleinkläranlage eine neue Pumpenanlage benötigt, da die alte schon länger muckte und schließlich kaputt gegangen ist.
Es wurde alles mit unserem Techniker besprochen. Er schickte uns einen Kostenvoranschlag. Daraufhin einigten wir uns darauf, dass er entsprechende Anlage bestellen und bei uns verbauen sollte. Er schickte uns eine Auftragsbestätigung, die auch gleichzeitig eine Rechnung war, in doppelter Ausführung mit dem Vermerk, dass ich eine der Ausführungen unterschrieben an ihn zurückschicken solle, was ich auch tat. Ich sollte zudem eine Anzahlung von 2.500 € leisten, was ich ebenfalls tat.
Letzte Woche rief er bei uns an um uns mitzuteilen, dass die Anzahlung sowie die unterschriebene Auftragsbestätigung bei ihm eingegangen sei, und er diese Woche Montag zu uns kommen wolle, um die neue Anlage zu verbauen.
Er erschien jedoch nicht an besagtem Montag und war auch nicht erreichbar. Weil ich ihn auch am Folgetag nicht erreichen konnte und bei mir ein ungutes Gefühl aufkam, beauftragte ich meine Bank am Dienstag, einen Überweisungsrückruf zu tätigen, was diese auch tat. Sie sagten mir jedoch, dass die Bank unseres Technikers erst mit ihm Rücksprache halten würde, da das Geld bereits seinem Konto gutgeschrieben wurde.
Heute erfuhr ich dann nach viel Recherchen und über einige Umwege, dass unser Techniker am Montag verstorben ist.
Ich erfuhr ebenfalls, dass alle seine Erben das Erbe abgelehnt haben, was wohl darauf schließen lässt, dass er verschuldet ist bzw. war.
Was mir leider keiner sagen konnte, war, an wen ich mich nun wenden kann, wer sich nun um seine geschäftlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmert.

Nun meine Fragen dazu:

An wen muss/kann ich mich wenden, um den Sachstand zu schildern und die Rückerstattung meines Geldes zu bewirken? (Eine Ehefrau gibt es nicht und von den Kindern fühlt sich keiner zuständig).

Über Ratschläge und Empfehlungen, wie ich jetzt am besten vorgehen sollte, würde ich mich sehr freuen.

Anna



-- Editier von anna222 am 15.03.2017 20:59

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/fiskus.htm

Würde zu gegebener Zeit beim Nachlassgericht nachfragen, wer Ansprechpartner für Forderungen ist.

http://www.falk-schulz.de/de/kompetenzfelder/nachlassverwaltung/hinweise-fuer-nachlassglaeubiger/

-- Editiert von Retels am 15.03.2017 21:47

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anna222
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke.

Für den Fall, dass ich die Sache an einen Anwalt abgeben möchte,- um welches Rechtsgebiet handelt es sich hierbei? Ist es Erbrecht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Möglicherweise auch Insolvenzrecht. Den Anwalt wird man selber zahlen müssen mit ungewissem Ausgang.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Man sollte sich aber auch schon mal damit abfinden, dass man nur einen Teil oder auch gar nichts zurückbekommen wird. Wenn die Erben bereits wegen vorhandener Schulden das Erbe ausschlagen, dann sehe ich hier schwarz.

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