Moin,
Ich fasse kurz zusammen: meine jetzt 12-jährige hat erst der Schulsozialarbeiterin, dann mir, berichtet, dass sie vor ein paar Monaten von einem da noch 13-jährigen Mitschüler in der Privatwohnung vergewaltigt wurde.
Wir haben Anzeige erstattet wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes.
Ich weiß, dass der Junge strafrechtlich nichts zu befürchten hat. Aber was folgt? Ich frage mich, ob der Junge Hilfe bekommen wird? Wird das Jugendamt in jedem Fall eingeschaltet? Wie geht es schulisch weiter? Kann ich darum bitten, dass der Junge die Klasse wechselt oder muss mein Kind "gehen"?
Die Schulleitung macht das alles abhängig davon, was die Ermittlungen ergeben, sprich da es Aussage gegen Aussage ist, wer die Wahrheit sagt. Aber kann das überhaupt ermittelt werden bei strafunmündigen Kindern? Oder wird beim Schreiben der Staatsanwaltschaft über die Einstellung etwas vermerkt, dass es nur wegen des Alters eingestellt wird?
So viele Fragen....
LG,
Pladde
-- Editiert von Moderator topic am 08.02.2022 16:27
-- Thema wurde verschoben am 08.02.2022 16:27
Anzeige 13-jähriger - Folgen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Die Staatsanwaltschaft wird so lange ermitteln, bis sichergestellt ist, dass kein Strafmündiger in diese Sache verwickelt war. Dann wird sie das Verfahren einstellen oder eben den straffmündigen Täter weiter strafrechtlich verfolgen. Jedenfalls wird sie das Jugendamt einschalten bzw. schon eingeschaltet haben. Eigentlich hätte das auch die Sozialarbeiterin an der Schule über den Rektor schon tun müssen, aber da herrschen nach meiner Erfahrung mitunter noch etwas merkwürdige Einstellungen, weil, der Ruf der Schule, u.s.w.
Die Staatsanwaltschaft wird es auf jeden Fall tun.
Wie jetzt schulrechtlich reagiert wird, das ist eine ganz andere Frage. Da geht es nicht um "Aussage gegen Aussage" oder ein Abstrafen von dem, was wegen Strafunmündigkeit nicht von einem Gericht abgestraft werden kann. Da greifen primär pädagogische Grundsätze. Was hier die richtige Entscheidung insoweit ist, schwer zu sagen. Wäre das missbrauchte Kind sofort nach der Tat sich offenbarend zu jemandem gekommen, würde ich hier zu einem eindeutigen Ergebnis kommen: es ist dem Mädchen nicht zumutbar, mit dem Täter zusammen die Schulbank zu drücken.
Nur, die Argumentation des Rektors ist auch nicht akzeptabel. Die pädagogische Maßnahme kann nicht von einer zufälligen Verfolgungsverjährung abhängen, das geht gar nicht. Ich würde möglichst mit Zeugen noch um ein Gespräch mit dem Rektor nachsuchen. Mir vorher einen Fragenkatalog aufschreiben, damit eine klare Linie in der Gesprächsführung da ist. Dazu gehören insbesondere auch die Ängste und Störungen des Opfers, und auch ganz direkt die Frage, ob er seinen Teil dazu beigetragen habe, weitere Aktivitäten in sexueller Richtung zu verhindern. Da muss man wohl etwas Druck machen.
Wenn das nichts fruchtet, wendet Euch ans Schulamt. Und, "keep us in the loop."
wirdwerden
Zitatin der Privatwohnung vergewaltigt wurde. :
Ich denke mal, der Rektor wird sich tatsächlich darauf berufen, daß die Schule primär nichts damit zu tun hat.
Mein Tipp wäre: Fragen Sie Ihre Tochter wie sie die Sache sieht, ob sie lieber die Klasse wechseln möchte oder nicht. Alles andere, nämlich den jungen Mann aus der Klasse nehmen zu lassen, wird schon viel schwieriger, speziell wenn die Schule das nicht befürwortet. Vielleicht möchte Ihre Tochter auch gar nicht, daß das Vorkommnis durch solche Aktionen überhaupt erst öffentlich bekannt wird....
Viele Grüße!
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pal........54, das ist mir zu simpel. Denn das, was da geschehen ist, das ist ja kein Birnendiebstahl. Man weiß nicht, welches Gefahrenpotential von dem Täter ausgeht, ob Wiederholungsgefahr besteht, ob es dringend geboten ist, Täter und Opfer auseinander zu halten. Die Schule hat gegenüber dem Opfer und auch anderen möglichen Opfern eine Garantenstellung inne. Sie hat das ihrige zu tun, um das Opfer und auch weitere mögliche Opfer zu schützen. Da mal einfach abzuwarten und zu hoffen, das nichts passiert, das geht gar nicht.
wirdwerden
Zitatmeine jetzt 12-jährige hat (..) mir, berichtet, dass sie vor ein paar Monaten von einem da noch 13-jährigen Mitschüler in der Privatwohnung vergewaltigt wurde. :
Was ich nicht verstehe ist, wie eine 12 jährige eine Vergewaltigung mehrere Monate daheim geheim halten kann und was die Elter des 13 jährigen zu dem Vorfall zu sagen haben.
Außerdem scheinen ja beide auch mehrere Monate wieder in die selbe Klasse zu gehen.
Ist denn diese Vergewaltigung das, was wir unter einer Vergewaltigung verstehen?
ZitatWas ich nicht verstehe ist, wie eine 12 jährige eine Vergewaltigung mehrere Monate daheim geheim halten kann :
Ich weiß gar nicht, ob ich darauf antworten sollte... Es ist ja nicht gerade ungewöhnlich, dass Opfer von Straftaten später - wenn überhaupt - eine Anzeige schalten oder sich jemandem anvertrauen...
Aber für dein Verständnis: es ist 2 Monate her. Kurz danach hat sie sich mit Corona infiziert, war fast 1 Monat krank und dann waren Weihnachtsferien. Im Endeffekt wirklich auf ihn getroffen täglich ist sie erst wieder im Januar und das hat sie nur etwa 14 Tage "ausgehalten".
Außerdem muss das Opfer die Tat auch nicht unbedingt als Vergewaltigung eingeordnet haben. Und selbst wenn, auch Angst vor dem Täter, wenn sie ihn verpetzt, kann eine Rolle spielen. Und mit den Eltern des Täters müssen sich die Eltern des Opfers doch auch nicht auseinander setzen.
Ich bleib trotz der Zusatzinfos bei dem, was ich weiter oben geschrieben habe. Die Kleine erträgt den Täter nicht in ihrer Klasse. Da muss der Rektor seine "warten wir mal ab" Haltung aufgeben.
wirdwerden
ZitatDie Kleine erträgt den Täter nicht in ihrer Klasse :
Es gibt keinen Täter...
ZitatDa muss der Rektor seine "warten wir mal ab" Haltung aufgeben. :
Wann es einen Täter gäbe, würde ich zu 100% zustimmen.
Nur in dem Falle steht dem Rektor es zu, das er darauf verweist, das er Rektor und nicht Richter ist.
ZitatEs gibt keinen Täter... :
Soso, jetzt war /ist also HVS schon "Life mit dabei", um seine "merkwürdigen" Postings zu
rechtfertigen.
Sehr interessant.
MfG
ZitatSoso, jetzt war /ist also HVS schon "Life mit dabei", um seine "merkwürdigen" Postings zu :
rechtfertigen.
Nö, dazu bedarf es keines dazu bedarf es keines "Life mit dabei". Nur etwas gesunden Menschenverstandes bedarf es.
Und die Fortgeschritten hätten sogar schon mal was von der sogenannten "Unschuldsvernutung" gehört und könnten damit was anfangen.
Die Zeiten wo es schon ausreichte, das jemand etwas behauptete und schon war der Betroffene "Täter" sind schon sehr lange vorbei - zumindest in der Justiz in DE.
Harry, natürlich gibt es einen Täter, nur einen der strafrechtlich nicht zur Verantwortung zu ziehen ist. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Und schulrechtliche Maßnahmen sind nicht von strafrechtlicher Verantwortung für was auch immer abhängig. Da hat sich der Rektor wegen seiner Garantenstellung um die Situation zu kümmern.
wirdwerden
Hi, nochmal,
habe zwar eben gesehen, das schon ein anderer User auf die HVS "frecheiten" geantwortet hat, aber trotzdem
auch noch von mir; Sie (HVS) "betonen" ja schon bei Ihrem "Erstposting", das es (vermeintlich) keine Sexuelle Belästigung gegeben hat.
Und dann KOMMEN SIE auch noch mit der Bemerkung "gesunder Menschenverstand".
Der Threadstarter hat aber bereits berichtet, das vom Mädchen her entsprechende (negative) Reaktionen kamen, als das Mädchen, sozusagen "Zwangsweise" mit dem (vermeintlichen) Täter in der Schule /Klasse zusammenkommen musste.
Ob EIN Junge, oder auch Dagobert Duck, Jesus, etc. das Mädchen "belästigt" haben, wäre noch zu klären,
ABER; SIE, werter User "Harry van Sell", stellen ja mit IHREM Posting GRUNDSÄTZLICH eine "Sexuelle Belästigung"
des Mädchens in Frage.
(Ihr) Gesunder Menschenverstand(ein Begriff von IHNEN, HVS); Frage Waren SIE (HVS) bei der Zusammenkunft der beiden Personen dabei ??
Wohl "eher nicht", insofern steht es IHNEN (HVS) NICHT zu, eine sexuelle Belästigung des Mädchens in Frage zu stellen.
Gruss
ZitatHarry, natürlich gibt es einen Täter :
Nein, es gib nur die Behauptung das es einen Täter gäbe.
Das sollte man mal versuchen zu begreifen, so als ersten Schritt. Denn das ist ein himmelweiter Unterschied zu "es gibt einen Täter".
Zitatnur einen der strafrechtlich nicht zur Verantwortung zu ziehen ist. :
Das irrelevant.
ZitatDa hat sich der Rektor wegen seiner Garantenstellung um die Situation zu kümmern. :
Der Rektor sitzt nicht auf der Planstell eines Richters.
Das er vor einer endgültigen Entscheidung auf Fakten setzen will, wartet was die Ermittlungen ergeben, ist nicht zu beanstanden. Der Rektor sitzt nicht auf der Planstell eines Sherlock Holmes.
Da gibt es Fachleute, die daran arbeiten werden. Vermutlich mit mit der Schnelligkeit die notwendig wäre, was überaus frustrierend ist.
ZitatFrage Waren SIE (HVS) bei der Zusammenkunft der beiden Personen dabei ?? :
Nö, und genau deshalb sollte es sich im Rahmen des Gesunden Menschenverstand gerade zu aufdrängen das man genau deshalb überhaupt gar nicht sagen kann was passiert ist.
Und wenn man nicht sagen kann was passiert ist, kann man auch nicht sagen "es gibt einen Täter".
Zitatinsofern steht es IHNEN (HVS) NICHT zu, eine sexuelle Belästigung des Mädchens in Frage zu stellen. :
Doch, absolut.
Denn das ohne Emotionen und neutral zu betrachten, ist einer der Vorteile die man als Unbeteiligter haben kann, die sollte man auch nutzen.
Und dann gibt es die anderen, die - warum auch immer - Spass an einer keinen Hexenjagd zu haben scheinen.
Oder einfach nicht nachdenken (wollen).
Die Eltern sind von dem Vorwurf der Hexenjagd und des nicht nachdenken (wollen)übrigens ausgenommen, die werden das verständlicherweise sehr emotional betrachten.
ZitatIst denn diese Vergewaltigung das, was wir unter einer Vergewaltigung verstehen? :
Auch eine gute Frage, welcher einer Klärung bedarf...
ZitatWas ich nicht verstehe ist, wie eine 12 jährige eine Vergewaltigung mehrere Monate daheim geheim :
Manch 12jährige versteht u.U. gar nicht so genau, was da mit ihr passiert ist.
Die Eltern vermuten eher den Beginn der Pubertät und den Stress durch Corona und Maßnahmen.
Da reagieren Kinder schon mal merkwürdig.
Wenn sie es versteht, dann ist die Scham und die Angst riesig.
Es ist ja leider so, dass gerade Opfer von Vergewaltigungen in den Medien hart angegangen werden.
Man unterstellt ihnen auch gerne mal, dass sie gar nicht wissen, was eine Vergewaltigung ist.
Es gibt verdammt viele gute Gründe, warum es immer noch so viele schweigende Vergewaltigungsopfer gibt.
Sie hat sich aber jetzt offenbart.
Und was man dem Vater daraufhin so alles geschrieben wird, das lässt mich würgen.
ZitatUnd was man dem Vater daraufhin so alles geschrieben wird, das lässt mich würgen. :
Wessen Vater?
Und was schreibt man dem alles?
Harry, niemand hat geschrieben, dass der Rektor richten soll. Er soll unterrichten, bzw. den Unterricht sicher stellen, das ist ein himmelweiter Unterschied. Und wenn es Störungen im Gefüge gibt, dann ist er verpflichtet, diese zu beseitigen. Das ist sein Job. Dass er dabei auch Nachforschungen anstellen muss, das ist klar. Ganz ohne Ausbildung zum Sherlock Holmes. Wie diese Maßnahmen aussehen, das können wir hier nicht abschätzen. Aber der Rektor als ausgebildeter Pädagoge sollte es können. Und, er hat eine Garantenstellung gegenüber beiden Kindern inne. Und ein Abwarten kann in so einem Fall keine pädagogische Option sein.
Ich habe nicht den Eindruck, dass die Eltern des Opfers über die Gebühr reagieren. Sie haben ausdrücklich auch von Hilfestellungen für den Täter gesprochen. Nur sie haben nicht die Möglichkeit, in der Schule die Voraussetzungen zu schaffen, um eine Beschulung ihres Kindes ohne weitere Schäden sicher zu stellen. Das kann nur der Rektor.
wirdwerden
Zitat:Soso, jetzt war /ist also HVS schon "Life mit dabei", um seine "merkwürdigen" Postings zu
rechtfertigen. Sehr interessant.
Nein.
Niemand von den hier Lesenden war dabei.
Der Rektor der Schule aber auch nicht.
Aus Sicht des Rektors gibt es keinen "Täter", sondern einen "Jungen, der beschuldigt wird, ein Täter zu sein".
Der Direktor kann nicht bewerten, was an der Beschuldigung "dran" ist.
Das ist auch nicht seine Aufgabe - da hat HvS ja auch prinzipiell recht.
Die Schule muss jetzt den Spagat finden zwischen "Sie hat das ihrige zu tun, um das Opfer und auch weitere mögliche Opfer zu schützen. (Zitat von wirdwerden)" und einer Vorverurteilung des Jungen. Denn es *könnte* sich am Ende herausstellen, dass die Beschuldigung nicht oder nur teilweise zutrifft.
Schulrechtliche Maßnahmen gegen den Jungen verbieten sich also bislang.
Es kann also derzeit nur nur um pädagogische Hilfe und Schutz für das Mädchen gehen.
Dieser Spagat, dem Mädchen (und/oder anderen potenziellen Opfern) jetzt zu helfen, ohne den Jungen vorzuverurteilen, gelingt der Schule wohl derzeit nicht so gut.
Zitat:Die pädagogische Maßnahme kann nicht von einer zufälligen Verfolgungsverjährung abhängen, das geht gar nicht.
Das geht und ist auch ok so.... Hier handelt es sich um ein Verfahren ausserhalb der Schule und es gibt einen Beschuldigten. Auch mit 13 gilt immernoch die Unschuldsvermutung. Auch bei Vergewaltigung.
cirius, darauf kommt es innerschulisch doch gar nicht an. Es geht darum, dass gewisse Schüler wohl miteinander massive Probleme haben und deshalb für diese Schüler eine Lösung gefunden werden muss.
wirdwerden
ZitatZitat (von Daskalos): :
Ist denn diese Vergewaltigung das, was wir unter einer Vergewaltigung verstehen?
Auch eine gute Frage, welcher einer Klärung bedarf...
Ob und in welcher Form eine Vergewaltigung vorliegt, sollte natürlich geklärt werden. Aber ich denke das Forum ist dafür der falsche Ort. Das ist etwas das die Beteiligten (inkl. beteiligter Behörden) klären müssen.
Und nur als Anmerkung, wenn man es immer so genau nimmt, ist es nicht relevant, ob etwas passiert ist, das "wir" unter einer Vergewaltigung verstehen, sondern ob etwas passiert ist, das das Gesetz als solche definiert. :-)
Es ist ja leider so, dass gerade Opfer von Vergewaltigungen in den Medien hart angegangen werden. Zu dieser interessanten These können Sie sicher ein paar Beispiele bringen?
@ muemmel, der Hinweis ist völlig zutreffend. Allerdings sehe ich die Problematik, dass gerade jungen Tätern oder auch inhaftierten Tätern sogleich der gesamte Hilfsapparat zur Verfügung steht, ohne dass großartig diskutiert wird, das Opfer aber regelmäßig um die Finanzierung der identischen Hilfen ziemlich kämpfen muss.
wirdwerden
ZitatEs kann also derzeit nur nur um pädagogische Hilfe und Schutz für das Mädchen gehen. :
Richtig.
ZitatOpfer aber regelmäßig um die Finanzierung der identischen Hilfen ziemlich kämpfen muss. :
Ja, das ist ein unhaltbarer, skandalöser Zustand, da gehört dringend die Politik in die Verantwortung genommen.
Guten Morgen,
Die polizeiliche Akte ist jetzt bei der Staatsanwaltschaft. Die KriPo hat mir gesagt, dass es nach Zeugenaussagen etc der Staatsanwalt Anklage erheben würde da es überhaupt keine Gründe gäbe, am Tathergang zu zweifeln. Es wird aber leider eingestellt werden müssen weil der Junge 13 gewesen sei.
Und die Aussagen des Mädchens sind übrigens eindeutig, da spricht unser "Menschenverstand" und auch das Gesetz von Vergewaltigung. Es ist zu einem gewaltsam erzwungenen Geschlechtstverkehr gekommen.
Die Hilfen für Alle sind eine Katastrophe. Alleine eine Therapie hat 2 Jahre (!!) Wartezeit. Das ist dem Umstand mit geschuldet, dass wir im Flutgebiet leben.
Das Jugendamt selbst ist entsetzt, dass die 2 noch immer sich täglich sehen, ich habe jetzt noch einen Termin beim Schulpsychologischen Dienst um die Möglichkeiten zu besprechen. Ich denke, es wird aber darauf hinauslaufen, dass wir mein Kind von der Schule nehmen müssen. Ich glaube nicht, dass es da andere Möglichkeiten gibt. Oder jemand zu anderen Möglichkeiten bereit ist. Das Ergebnis ist dann aber das selbe.
Pladde, kleine Korrektur. Die Staatsanwaltschaft wird keine Anklage erheben, das Verfahren wird eingestellt werden. Ich bleibe bei meiner geäußerten Ansicht, dass das Verhalten der Schule so nicht akzeptabel ist. Es geht weder um die Unschuldsvermutung in Bezug auf den Täter, das ist die strafrechtliche Seite. Es geht darum, dass die Schule letztlich dafür zu sorgen hat, dass Täter und Opfer bei dieser Konstellation eben nicht täglich eng beieinander sein dürfen. Der Rektor scheint die Vokabeln "Garantenstellung,", "Fürsorgepflicht" und "Erziehungsauftrag" nicht zu kennen. Aber er hat nun mal eine Garantenstellung inne und ist zur Fürsorge verpflichtet, ebenso hat er einen Erziehungsauftrag und ist nicht nur verpflichtet, den Kindern schreiben, lesen, rechnen beizubringen.
Ich hab mir jetzt nicht noch mal alle Beiträge durchgelesen, aber habt ihr schon mal daran gedacht, die Dienst- und Fachaufsicht der Schule einzuschalten? In "meiner" Stadt gibt es im Schulamt z.B. einen psychologischen Dienst, der in so kritischen Fällen eine Lösung gemeinsam mit den Schulen erarbeitet. Und darüber gibt es dann auch noch eine Instanz, das scheint aber jedes Land selbst zu organisieren, ist also nicht einheitlich geregelt.
wirdwerden
ZitatEs geht darum, dass die Schule letztlich dafür zu sorgen hat, dass Täter und Opfer bei dieser Konstellation eben nicht täglich eng beieinander sein dürfen. :
Dazu muss es erst mal Täter und Opfer geben.
ZitatDie KriPo hat mir gesagt, dass es nach Zeugenaussagen :
Es gibt jetzt also Zeugen?
Zitatder Staatsanwalt Anklage erheben würde da es überhaupt keine Gründe gäbe, am Tathergang zu zweifeln. :
Es gibt also eine entsprechende Akte, hat man denn schon Akteneinsicht erhalten?
Damit hat man dann durchaus was handfestes, auf das sich der Rektor mit Disziplinarischen Maßnahmen stützen könnte.
ZitatEs gibt jetzt also Zeugen? :
Es sollte dir klar sein, dass es zumindest eine Zeugin gibt.
Und selbst wenn es keine weitere direkte Zeugen des Vorfalls gibt, trotzdem wahrscheinlich weitere, die Angaben zu den Umständen vor und nach dem Geschehen berichten können.
ZitatDazu muss es erst mal Täter und Opfer geben. :
Die kann es beide unabhängig von einer Strafmündigkeit geben.
Wenn eine Tat stattgefunden hat gibt es einen Täter.
Deine Wortklauberei ist hier aber eigentlich fehl am Platz.
ZitatEs sollte dir klar sein, dass es zumindest eine Zeugin gibt. :
Das ist mir durchaus klar.
Zitattrotzdem wahrscheinlich weitere, die Angaben zu den Umständen vor und nach dem Geschehen berichten können. :
Ja, an so was in der Art dachte ich...
ZitatDeine Wortklauberei ist hier aber eigentlich fehl am Platz. :
Es ist keine Wortklauberei wenn man mal darauf hinweise, das auch in solchen Fällen das Rechtsystem dieses Staates weiterhin gilt.
"Schuldig auf Zuruf" gab es in den letzten Jahrhunderten zur genüge, das gibt es genug dunkle Zeiten in unserer Vergangenheit. Nicht umsonst hat man die Unschuldsvermutung eingeführt.
Und wenn dann ein Schulleiter mal darauf aufmerksam macht, das er gedenkt diese Grundrechte zu beachten bis was handfestes vorliegt, dann hat er erst mal recht.
Ich finde es schon erstaunlich, dass bei den einen oder anderen User hier im Forum das Grundprinzip irgendwie so gänzlich unbekannt zu sein scheint ...
ZitatIch finde es schon erstaunlich, dass bei den einen oder anderen User hier im Forum das Grundprinzip irgendwie so gänzlich unbekannt zu sein scheint ... :
Ich finde es auch erstaunlich, wenn man behauptet, dass man jemandem, der eine Vergewaltigung erleiden musste, auch wenn von einem Strafunmündigen begangen, verwehren will ein Opfer zu sein (ohne irgendeine negative Konnotation aus der Jugendsprache gemeint).
Und Täter muss nicht rein strafrechtlich besetzt sein. Auch das Zivilrecht kennt den Begriff und da kann evt. auch eine strafunmündige Person in Anspruch genommen werden.
-- Editiert von Dirrly am 09.03.2022 20:32
ZitatIch finde es auch erstaunlich, wenn man behauptet, dass jemand der eine Vergewaltigung erleiden musste, auch wenn von einem Strafunmündigen begangen, verwehrt ein Opfer zu sein. :
Zum Glück hat das hier ja keiner getan ...
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