Apotheke gefährdet Kundschaft?

9. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
DavidBowie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Apotheke gefährdet Kundschaft?

Hallo,

mein Nachbar, 89 Jahre, musste heute leider trotz Schneefalls in die Apotheke und ist am Eingang auf Pappkarton ausgerutscht, Oberschenkelhalsbruch und OP.

Ich bin dann, nachdem ich davon erfahren habe, dort hin, seine Geldbörse holen. Dort machte ich die Dame noch drauf aufmerksam, dass es vllt keine allzu gute Idee ist, die rutschigen Kartons dahin zulegen. Daraufhin wurde sie laut, rief die Chefin und diese erteilte mir Hausverbot. Aufgrund persönlicher Beleidigungen gegenüber des Opfers möchte ich jetzt mal schaun, was man da machen kann. Ordnungsamt und Stadt schieben Verantwortung von sich, wissen selber nicht, wer dafür zuständig ist. Es muss ja nicht noch ein weiteren Unfall geben.

Wie sieht die Rechtslage dazu aus? Gibt es Kontrollinstanzen, die da nachschauen? Will jetzt auch nichts in die Wege leiten, wo ich dann selber am Pranger stehe. Nur machen mich der Sturz und die hämische Haltung wütend.

LG




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20045 Beiträge, 7271x hilfreich)

... und wer hat die Kartons dahingelegt?
Du kannst für den alten Herren direkt nichts tun, indirekt, beratend usw. freilich schon.
Ansonsten sollte eigentlich klar sein, wer wo in welchen Fällen zum Schneeräumen etc. verpflichtet ist.

Zitat (von DavidBowie):
Dort machte ich die Dame noch drauf aufmerksam, dass es vllt keine allzu gute Idee ist, die rutschigen Kartons dahin zulegen.

Wegen eines Hinweises gleich Hausverbot? Seltsame Sache.

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#2
 Von 
DavidBowie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... und wer hat die Kartons dahingelegt?


Hingelegt von den Apothekenmitarbeitern.

Zitat (von blaubär+):
Du kannst für den alten Herren direkt nichts tun, indirekt, beratend usw. freilich schon.


Was er da macht bzgl. Schmerzengeld etc., da halte ich mich raus. Es geht mir eher darum, ob man es irgendwie unterbinden kann, denn es ist schon sehr glatt. Ich habe aufgepasst und wäre fast gestürzt. Ich weiß bspw. dass man z.B. Sägespäne nicht als Streu nehmen sollte, weil sie sich vollsaugt und eher die Glätte fördert. Vllt gibt es da mit Karton ähnliche Dinge. Leider sind meine Googlefähigkeiten beschränkt, ich finde dazu im Netz nichts. Oder ich bin zu blöd dazu.

Aber nochmal als Hinweis: Die Kartons liegen zwischen den 2 Schiebetüren am Eingang, also nicht auf der Straße, dort ist geräumt.

Zitat (von blaubär+):
Wegen eines Hinweises gleich Hausverbot? Seltsame Sache.


Deshalb gehen im Ort auch nur Leute dahin, die nicht mobil sind oder wenn es knapp wird mit der Zeit. Ich kenne aus dem 3000 EW Dorf keinen einzigen, der dahin geht. Sehr unangenehme Chefin. Aber das mit dem Hausverbot ist mir eigentlich egal. Hab ich nur erwähnt, damit man vllt meine Situation versteht und nicht denkt ich wäre ein Querulant.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39404 Beiträge, 6467x hilfreich)

Zitat (von DavidBowie):
Aufgrund persönlicher Beleidigungen gegenüber des Opfers möchte ich jetzt mal schaun
Woher weißt du jetzt, dass dein Nachbar beleidigt wurde? Und warum wurde er beleidigt?
Und weswegen hast du gleich Hausverbot bekommen? Wegen des Hinweises auf die schlechte Idee?
Die Rechtslage erscheint diffus. Oder deine Schilderung ist undeutlich.

Was willst du unterbinden?
Weiß die Apotheke von dir, welche Diagnose dem Nachbar heute gestellt wurde?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
DavidBowie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Woher weißt du jetzt, dass dein Nachbar beleidigt wurde? Und warum wurde er beleidigt?


Ich war da, weil die Frau mich gebeten hatte, ob ich nicht schauen kann, ob seine Geldbörse dort sei. Die hat er im Sturz fallen lassen. Ich machte das Personal darauf aufmerksam, dass das mit der Pappe wohl keine gute Idee ist und ob man sie nicht einfach weglässt.

Dann wurde die Chefin gerufen. Die meinte in etwa: "Dann muss der Greis eben besser aufpassen". Der ist doch schon fast 90, der verliert keine wertvollen Jahre und bei seinen Krankheiten hat er eh nicht mehr lange".

Zitat (von Anami):
Und weswegen hast du gleich Hausverbot bekommen? Wegen des Hinweises auf die schlechte Idee?

Das Hausverbot kam, nachdem ich gesagt hatte, ob man die Pappe nicht einfach entfernen kann. Und das im ruhigen und sachlichen Ton. Aber wie geschrieben, die Dame kann man nicht definieren. Ist wohl nur glücklich, wenn sie rummeckern und Spitzen schießen lann.

Zitat (von Anami):
Was willst du unterbinden?


Da Stadt und Ordnungsamt sagen, sie sind nicht zuständig, hatte ich gehofft, dass jemand weiß, was man machen kann. Eben, dass die Pappen da wegkommen. Und aufgrund des Auftretens der Chefin bin ich so wütend, dass ich das eben versuchen möchte, selber aber nicht weiß, ob ich mich irgendwie strafbar mache, wenn ich sie nötige o.ä..

Wenn jetzt hier jemand schreiben würde: "Ruf bei XY an, die fahren da hin und sagen, dass sie das zu entfernen hat, weil es gefährlicher ist, dann reicht mir das. Ich will weder Bußgeld noch irgendwas anderes. Es geht nur darum, dass da keiner mehr stürzt, weil eben viele alte Leute dahin müssen.

Zitat (von Anami):
Weiß die Apotheke von dir, welche Diagnose dem Nachbar heute gestellt wurde?


Die Diagnose kam schon vom Notarzt vor Ort.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20045 Beiträge, 7271x hilfreich)

Also da sind Stadt und Ordnungsamt oder sonst wer tatsächlich nicht zuständig. Der alte Mann ist ausgerutscht in den Räumen der Apotheke. Wenn der alte Mann Schadensersatz von der Apothekerin fordert und da Recht bekommt, wird sie schon verstehen, dass Kartons bei solchem Wetter nicht geeignet sind, da braucht es rutschfeste und Wasser aufnehmende Matten.

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#6
 Von 
DavidBowie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
wird sie schon verstehen, dass Kartons bei solchem Wetter nicht geeignet sind, da braucht es rutschfeste und Wasser aufnehmende Matten.


OK, schade. Ich dachte, dass man da vorbeugend was machen kann und wenn sie schon selber nicht hört, dass dann wenigstens irgendwer was macht. An die Haustüre klingeln sie bei uns auch (nicht bei uns selber aber in der Gemeinde), wenn man mit Dingen streut, die nicht zulässig bzw. gefährlich sind.

Mal schaun, vllt sieht sie es auch selber schon ein.

Danke.

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#7
 Von 
ReBo123
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von DavidBowie):
Dann wurde die Chefin gerufen. Die meinte in etwa: "Dann muss der Greis eben besser aufpassen". Der ist doch schon fast 90, der verliert keine wertvollen Jahre und bei seinen Krankheiten hat er eh nicht mehr lange".

Da liegt meines Erachtens ein Verstoß gegen die DSGVO vor und gegen die Schweigepflicht, der Apotheker wie alle Angehörigen der Heilberufe unterliegen (§203 StGB).

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39404 Beiträge, 6467x hilfreich)

Mal zur Beitragsüberschrift: Ja, offenbar hat man die Gesundheit/Unversehrtheit von Kunden gefährdet.

Dafür, dass eine Gefährdung unterbleibt, ist die Apothekenchefin verantwortlich und zuständig. Die ist Unternehmerin.

Zitat (von DavidBowie):
Dann muss der Greis eben besser aufpassen...
Mit fast 90 ist man ein Greis, daran gibts nicht zu rütteln. Aber der Rest ist absolut daneben---> gar keine Frage. Deine Wut hast du Recht.

Und? Hat sich wenigstens die Geldbörse angefunden?

Zitat (von DavidBowie):
selber aber nicht weiß, ob ich mich irgendwie strafbar mache, wenn ich sie nötige o.ä..
Wenn du sie nötigst---> wäre Nötigung eine Straftat. Ob diese Straftat angezeigt und bestraft würde...?
Zitat (von DavidBowie):
Mal schaun, vllt sieht sie es auch selber schon ein.
Ja. Sollte so sein.
Zumindest hast du schon gestern abend zu dieser Einsicht gefunden...dank deines Rufs ins www :smile:

Dem Nachbar gute Besserung !

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49949 Beiträge, 17506x hilfreich)

Zitat (von DavidBowie):
Ich dachte, dass man da vorbeugend was machen kann

Man könnte eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen.

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12863 Beiträge, 4632x hilfreich)

Zitat (von hh):
Man könnte eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen.


Bei groben Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht bekommt man schnellere Bewegung in die Sache, wenn man die zuständige Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)) und die Krankenkasse des Seniors über die Ursache des Unfalls informiert.
Sofern das Corpus Delicti noch in der Tür liegen sollte, am besten mit bildlicher Dokumentation.

Die BG sorgt relativ schnell dafür, dass sowas dort weg kommt und die Regressforderungen der Krankenkasse sorgen für einen nachhaltigen Effekt....



-- Editiert von User am 12. Januar 2026 12:55

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12863 Beiträge, 4632x hilfreich)

Zitat (von DavidBowie):
Ordnungsamt und Stadt schieben Verantwortung von sich, wissen selber nicht, wer dafür zuständig ist.

Da hatte entweder jemand keine Ahnung, oder keine Lust.
Bei der Stadt wäre es das Amt für Arbeitsschutz gewesen, denn die geschaffene Gefahr betrifft auch die Mitarbeitenden...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49949 Beiträge, 17506x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Die BG sorgt relativ schnell dafür, dass sowas dort weg kommt und die Regressforderungen der Krankenkasse sorgen für einen nachhaltigen Effekt....

Der Anhörungsbogen von der Polizei kann aber auch für so einen Effekt sorgen.

Aber es spricht natürlich auch nichts dagegen, mehrgleisig zu fahren.

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