Servus 123 Forum
Ich habe mir mal ein paar Stellen rausgesucht. Arbeiten würde man gerne im Ausland.
Wenn man in Deutschland gemeldet ist, aber beispielsweise für einige Monate im Ausland - auch außerhalb der E.U. - arbeiten möchte, weil das ein Arbeitgeber, mit Hauptsitz in Deutschland (deutscher Arbeitgeber), ermöglichen könnte, da sie im Ausland einen Standort hätten, welche formellen Dinge gibt es hierbei besonders zu beachten?
Das Unternehmen hätte eben noch den zweiten Standort im Ausland mit der Bezeichnung „xxx international"
Man hätte vorher noch gar nicht in Deutschland bei diesem Unternehmen gearbeitet, sondern fange direkt im Ausland an, da es sich so anbietet und ein neuer Bewerber das auch so möchte.
Müsste der Arbeitgeber einfach nur das Visum beantragen für das jeweilige Land beantragen und die Krankenversicherung oder wird man in Deutschland Sozialversicherungspflichtig bleiben?
Es würde sich ja nicht um eine Entsendung handeln sondern um eine direkte lokale Anstellung im Ausland.
Müsste der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer den deutschen Behörden etwas melden oder angeben? Wenn ja- was?
Außer einer eventuellen Abmeldung aus Deutschland.
Danke für eure Beiträge
-- Editiert von Moderator topic am 2. August 2025 15:26
-- Thema wurde verschoben am 2. August 2025 15:26
Arbeiten im Ausland mit Wohnsitz D
Nein. Das ist nicht die Aufgabe eines AG. Das wäre Sache des AN.Zitat :Müsste der Arbeitgeber einfach nur das Visum beantragen
Ja, beide. Und etliches. zB.Zitat :Müsste der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer den deutschen Behörden etwas melden oder angeben?
Der AG, dass er einen AN im Ausland beschäftigt.
Der AN, dass er im Nicht-EU-Ausland von--bis beschäftigt bei xxx ist.
Für ein paar Monate und Beibehaltung seines Wohnsitzes in D bedarf es keiner Abmeldung aus D (nach Meldegesetz).Zitat :Außer einer eventuellen Abmeldung aus Deutschland.
Ich empfehle, man bewerbe sich bei dem dt. Unternehmen für den Einsatz bei der xxx international-Tochterfirma .
In Middle East wie z.B. Oman ist es doch so, dass der AG die Beantragung Visum übernimmt?
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Seriöse Arbeitgeber mit Auslandsniederlassungen wissen sehr genau, was wer tun muss, um sich auf legalem Gebiet zu bewegen. Denn man will ja weder in Deutschland noch im Ausland irgendwelche jur. Probleme haben. Ganz egoistisch aus unternehmerischen Überlegungen heraus. Also, wie wärs mit Bewerbung, wenn man denn in die engere Wahl kommt, wird man individuell aufgeklärt werden.
wirdwerden
Ist das so?Zitat :In Middle East wie z.B. Oman ist es doch so, dass der AG die Beantragung Visum übernimmt?
Ich gehe davon aus, dass ein Visum eine Einreiseerlaubnis ist... und die Botschaft/Auslandsvertretung einer Person aus D evtl. eine solche zum Zwecke der Erwerbstätigkeit erteilt.
Ein solches Visum wäre dann bei der omanischen Botschaft in Berlin zu beantragen.
Für Middle East ? wäre welche AV zuständig?
Das weiß ich nicht. Im Netz bin ich jetzt auch noch nicht genau fündig geworden.
Was wäre, wenn Arbeitgeber seinen Hauptsitz im Ausland hätte, mit deutsche Mitarbeitern und einem deutschen Chef.
Bleiben wir beim Beispiel Oman.
Jedoch möchte man in Deutschland sich nicht abmelden, da man sowieso nur für maximal zwei 1-2 Jahre geht.
Wäre dann hier in Deutschland dennoch etwas meldepflichtig oder sonst irgendwie etwas zu tun?
Was weißt du nicht? Middle East hat auf jeden Fall keine Botschaft/AV in D. Das weiß ich genau.Zitat :Das weiß ich nicht.
Das wäre sehr einfach. Man könnte sich beim Firmen-Hauptsitz um einen Job im Oman bewerben.Zitat :Was wäre, wenn Arbeitgeber seinen Hauptsitz im Ausland hätte, mit deutsche Mitarbeitern und einem deutschen Chef. Bleiben wir beim Beispiel Oman.
Das muss man nicht, wenn man seine Wohnung in D behält. Wurde schon beantwortet.Zitat :Jedoch möchte man in Deutschland sich nicht abmelden,
Jede Menge. Kommt auf die individuelle Situation an.Zitat :Wäre dann hier in Deutschland dennoch etwas meldepflichtig oder sonst irgendwie etwas zu tun?
Lebensplanung von A-Z und to-do-Listen kann dieses Forum nicht geben.
to-do-Listen gibt es beim Arbeitgeber in so Fällen; vieles erledigen die dann auch. Da gibt es auch möglicherweise Abkommen mit den Staaten, das ist gar nicht unüblich. Also, darüber sollte man sich den Kopf dann zerbrechen, wenn es so weit ist, Im Augenblick weiss man nicht, ob was zustande kommt, mit welchem Arbeitgeber in welchem Land. Was will man da für eine substantiierte Auskunft erhalten?
Abgesehen davon, sich einfach mal nicht abmelden in Deutschland, wenn man hier nicht mehr wohnt, sorry, das ist gesetzeswidrig. Was soll das nun wieder?
wirdwerden
Wer seinen Wohnsitz in D behält, also nicht auszieht und nicht in eine andere Wohnung in D umzieht, braucht sich nach § 17 BMG wegen eines Auslandsaufenthaltes nicht abmelden.Zitat :Abgesehen davon, sich einfach mal nicht abmelden in Deutschland, wenn man hier nicht mehr wohnt, sorry, das ist gesetzeswidrig. Was soll das nun wieder?
Wer zB jedes Jahr im Süden überwintert für etliche Monate, und in D seine Wohnung/Wohnsitz nicht aufgibt, sondern zum Zwecke xy verlässt, verhält sich nicht gesetzeswidrig. Braucht sich nicht bei der Meldebehörde abmelden.
Bürokratie muss nicht potenziert werden.
Alle anderen Abmeldevarianten... je nach Situation.
Hier geht es aber nicht um überwintern. Auch das ist zu klären. Aber auch da hilft der seriöse Arbeitgeber.
wirdwerden
Richtig. Es war zB.Zitat :Hier geht es aber nicht um überwintern.
Ich antwortete nur auf ---Jedoch möchte man in Deutschland sich nicht abmelden,
Statt überwintern woanders geht auch zB---> X Semester studieren im Ausland, 1 Erasmussemester im Ausland, Sabbatjahr im Ausland, Erwerbstätigkeit im Ausland, Weltreise...usw.
Der TE hat in Stellenanzeigen geschaut--- und will nun hier *** wissen....
WAS sollte ein solcher im Oman für den TE tun?Zitat :Aber auch da hilft der seriöse Arbeitgeber.
Auf keinen Fall ist das ein arbeitsrechtliches Thema.
Normalerweise regeln international aufgestellte Unternehmen gerade für diese Mitarbeiter, die dann (vorübergehend) im Ausland arbeiten alles bzw. weisen darauf hin, was noch selbst zu erledigen ist. Häufig sind da auch Abkommen mit den Gastländern da, die den Papierkram dann nochmals erleichtern.
wirdwerden
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