Arbeitsgeräte entsorgen ?

24. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Neuer442
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsgeräte entsorgen ?

Hallo, ich hätte mal eine Frage zu Arbeitsgräten und dessen evtl. Entsorgung.

Ich habe in meiner alten Firma gekündigt.
(Leider gab es zu viele Differenzen)

Da ich zuletzt in Homeoffice war, wurde ein Rechner und Bildschirm von der Firma als Leihgabe gestellt.


Nun warte ich bereits 3 Monate darauf (3 Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist), das diese abgeholt werden.


Zum Sachverhalt: Ich habe kein Auto und es wurde mir ausdrücklich von der alten Firma untersagt (Per Mail und Telefon), die Geräte im Bus zu transportieren, man würde sich um eine Abholung kümmern.
Die Geräte wurden mir auch von der Firma gebracht, da ich diese damals auch nicht im Bus mitnehmen durfte.


Ich habe den Zuständigen Mitarbeiter Bereits mehrfach angerufen und 2 mal per Mail angeschrieben,
und dabei auch um eine Abholung innerhalb der nächsten 14 Tage gebeten.

Nun habe ich auch per Einschreiben mit Rückschein die Firma geben die Geräte in den nächsten 14 Tagen abzuholen.
(Diese sind auch schon abgelaufen)


Die Antwort ist immer: "ja wir kümmern und darum, ich bekäme Bescheid.

Nun stehen die Geräte die ganze zeit bei mir, was echt nervig ist !!!!



Ein Bekannter hat gesagt ich könne die Firma nochmals anschreiben mit einer Finalen Frist und die Entsorgung der Geräte ankündigen.

Lieber wollte ich mich vorher absichern oder so was wirklich rechtens ist.


Des weiteren sehe ich die Problematik darin, das auf dem Firmenrechner vertrauliche Daten sind.

Wie sieht es hier im datenschutzrechtlichen Bereich aus. ggf. wg. der Entsorgung ?



Bzw. Was kann ich machen ? Unfrei als Paket versenden ?

Wie würdet ihr vorgehen ?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von Neuer442):
dabei auch um eine Abholung innerhalb der nächsten 14 Tage gebeten.

Bitten muss man nicht erfüllen.

Besser sollte man fordern, das ganze gerichtsfest, also mit konkret benannter Forderung, konkret benannten Folgen, das ganze mit First nach Datum und mit Zustellnachweis.



Zitat (von Neuer442):
Ein Bekannter hat gesagt ich könne die Firma nochmals anschreiben mit einer Finalen Frist und die Entsorgung der Geräte ankündigen.

Könnte man, sollte man aber wegen der negativen zivil- und strafrechtlichen Folgen nicht.



Zitat (von Neuer442):
Des weiteren sehe ich die Problematik darin, das auf dem Firmenrechner vertrauliche Daten sind.

Da würde ich doch mal die zuständige Datenschutzbehörde informieren, das hier von der Firma ein eklatanter Verstoß begegnen wird ... auch im Schreiben mitteilen,das man das entsprechend angezeigt hat - dürfte die Motivation zum abholen erheblich steigern ...



Zitat (von Neuer442):
Wie sieht es hier im datenschutzrechtlichen Bereich aus. ggf. wg. der Entsorgung ?

Wenn die Entsorgung denn grundsätzlich legal wäre, müsste man einen entsprechend zertifizierten Entsorger beauftragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 295.770 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.397 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.