Guten Tag,
ich wurde von meiner Freundin informiert, dass sie in einem kleinen Dilemma steckt.
Sie wurde im Sommer 2022 befristet für ein Jahr als Köchin eingestellt. Relativ schnell wurde sie jedoch schwanger und aufgrund starker Probleme gerade im Umgang mit Fleisch auch von der Arbeit befreit. Ihr Vertrag lief somit im Sommer 2023 aus und nun da sie demnächst wieder mit der Arbeit anfangen will, ist ihr aufgefallen, dass sie in dem ganzen Stress ihrer Schwangerschaft ihre Arbeitsmittel (Messertasche, Schürze und Kochjacke) bei ihrem alten Arbeitgeber nicht abgeholt hat.
Nun zu der Frage:
A) Wie lange hätte der Arbeitgeber die Sachen aufbehalten müssen?
B) Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sie die einzige Köchin abgesehen vom Küchenchef war, hätte man eindeutig diese Sachen auf sie zurückführen können. Wäre der Arbeitgeber als Finder nicht verpflichtet gewesen ,sofern der Eigentümer bekannt ist, diesen über den Fund zu informieren?
Wären sie somit also dazu verpflichtet die Kosten für neue Arbeitsmittel für sie zu tragen, wenn sie obwohl ihnen bekannt war, wem diese gehören, sie meiner Freundin nicht bescheid gesagt haben?
MfG
Stefanie
Arbeitsmittel bei altem Arbeitgeber
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitatdass sie ... ihre Arbeitsmittel (Messertasche, Schürze und Kochjacke) bei ihrem alten Arbeitgeber nicht abgeholt hat. :
Und das könnte sie nun wie genau beweisen?
ZitatA) Wie lange hätte der Arbeitgeber die Sachen aufbehalten müssen? :
Gar nicht.
So was geht an das zuständige Fundbüro. Nach 6 Monaten kann der Finder das Eigentum beanspruchen.
ZitatB) Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sie die einzige Köchin abgesehen vom Küchenchef war, hätte man eindeutig diese Sachen auf sie zurückführen können. :
Und dieses "eindeutig" soll dann wie genau erfolgen?
ZitatWäre der Arbeitgeber als Finder nicht verpflichtet gewesen ,sofern der Eigentümer bekannt ist, diesen über den Fund zu informieren? :
Durchaus, ja.
Wieso informieren? Der Eigentümerin war doch bekannt, dass ihr Krempel sich noch beim Arbeitgeber befand.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWieso informieren? Der Eigentümerin war doch bekannt, dass ihr Krempel sich noch beim Arbeitgeber befand. :
Ja aber man war ja schwanger und weil und deswegen... ;-)
Ich finde es auch komisch, wirdwerden. Ich hätte auch mal freundlich bei dem alten Arbeitgeber gefragt, denn das fehlt in der Schilderung des TE völlig. Aber es ist eben leichter, anderen die Schuld zu geben und das eigene Problem zum Problem von anderen zu machen.
Komisch, dass mir bei meinen Schwangerschaften nicht aufgefallen ist, dass dieser Zustand mit einer Amnesie einhergeht. Das kann natürlich auch an der Amnesie liegen ...... Wie lange hat denn diese Schwangerschaft gedauert? Wohl 9 Monate + wie viele Monate noch dazu?
Sie hat ihre Sachen dort gelassen. Zunächst mal klären, ob die überhaupt noch da sind, und dann abholen. Wenn sie nicht mehr da sind, es ist absolut üblich, dass Arbeitnehmer was auch immer zurück lassen. Hier muss der Arbeitgeber jedoch keinen Safe anmieten, um diesen Krempel aufzuheben. Besondere Absicherung ist bei gebrauchten Klamotten nun wirklich nicht angesagt. Und wenn die Sachen vielen zugängig waren wie die eigenen Sachen des Arbeitgebers auch, dann kann man auch nicht verhindern, dass etwas abhanden kommt. Selbst wenn man zur Überzeugung käme, dass im Fall des Abhandenkommens Schadensersatz zu leisten wäre, dann würde man nur zum Wertersatz der gebrauchten Klamotten kommen. Finanzierung von Neuanschaffungen muss der ehemalige AG nicht leisten.
wirdwerden
zu A) Das kann der AG entscheiden.
zu B) Das weiß nur der AG. Wieso Fund? Es klingt eher wie *liegengelassen und vergessen, weil nicht mehr gebraucht.*
Sie? Der frühere AG? Nein.ZitatWären sie somit also dazu verpflichtet :
Warum fragt die Köchin nicht selbst einfach beim früheren AG an, ob die Sachen noch in der Firma sind und man sie abholen könne?
Warum informiert sie dich und du fragst nun die Netzwelt?
Dilemma ist doch etwas anderes.
ZitatEs klingt eher wie *liegengelassen und vergessen, weil nicht mehr gebraucht.* :
Könnte auch eine durchaus erfolgreiche Argumentationsstrategie sein, Aufgabe des Eigentums bzw. "Schenkung an jeden der es brauchen kann".
ZitatHier muss der Arbeitgeber jedoch keinen Safe anmieten, um diesen Krempel aufzuheben. Besondere Absicherung ist bei gebrauchten Klamotten nun wirklich nicht angesagt. :
Richtig.
Der Arbeitgeber hat da in der Regel keine besonderen Sicherungspflichten.
Er muss da also nicht mehr aufwenden als er es für die eigenen Sachen macht.
ZitatWäre der Arbeitgeber als Finder nicht verpflichtet gewesen ,sofern der Eigentümer bekannt ist, diesen über den Fund zu informieren? :
Nein.
Es handelt sich ja nicht um eine Fundsache, die jemand (versehentlich) verloren hat.
ZitatA) Wie lange hätte der Arbeitgeber die Sachen aufbehalten müssen? :
Bis zur Verjährung.
In den meisten Arbeitsverträgen ist die aber auf 3 bis 6 Monate verkürzt.
Die Dinge sind Eigentum der ehemaligen AN - irgendwelche Anspruchsregelungen aus arbeitsrechtlicher Sicht sind irrelevant.ZitatIn den meisten Arbeitsverträgen ist die aber auf 3 bis 6 Monate verkürzt. :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten