Arbeitsmittel bei altem Arbeitgeber

12. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Halifaxor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsmittel bei altem Arbeitgeber

Guten Tag,

ich wurde von meiner Freundin informiert, dass sie in einem kleinen Dilemma steckt.

Sie wurde im Sommer 2022 befristet für ein Jahr als Köchin eingestellt. Relativ schnell wurde sie jedoch schwanger und aufgrund starker Probleme gerade im Umgang mit Fleisch auch von der Arbeit befreit. Ihr Vertrag lief somit im Sommer 2023 aus und nun da sie demnächst wieder mit der Arbeit anfangen will, ist ihr aufgefallen, dass sie in dem ganzen Stress ihrer Schwangerschaft ihre Arbeitsmittel (Messertasche, Schürze und Kochjacke) bei ihrem alten Arbeitgeber nicht abgeholt hat.

Nun zu der Frage:
A) Wie lange hätte der Arbeitgeber die Sachen aufbehalten müssen?
B) Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sie die einzige Köchin abgesehen vom Küchenchef war, hätte man eindeutig diese Sachen auf sie zurückführen können. Wäre der Arbeitgeber als Finder nicht verpflichtet gewesen ,sofern der Eigentümer bekannt ist, diesen über den Fund zu informieren?
Wären sie somit also dazu verpflichtet die Kosten für neue Arbeitsmittel für sie zu tragen, wenn sie obwohl ihnen bekannt war, wem diese gehören, sie meiner Freundin nicht bescheid gesagt haben?

MfG
Stefanie

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124697 Beiträge, 40391x hilfreich)

Zitat (von Halifaxor):
dass sie ... ihre Arbeitsmittel (Messertasche, Schürze und Kochjacke) bei ihrem alten Arbeitgeber nicht abgeholt hat.

Und das könnte sie nun wie genau beweisen?



Zitat (von Halifaxor):
A) Wie lange hätte der Arbeitgeber die Sachen aufbehalten müssen?

Gar nicht.
So was geht an das zuständige Fundbüro. Nach 6 Monaten kann der Finder das Eigentum beanspruchen.



Zitat (von Halifaxor):
B) Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sie die einzige Köchin abgesehen vom Küchenchef war, hätte man eindeutig diese Sachen auf sie zurückführen können.

Und dieses "eindeutig" soll dann wie genau erfolgen?



Zitat (von Halifaxor):
Wäre der Arbeitgeber als Finder nicht verpflichtet gewesen ,sofern der Eigentümer bekannt ist, diesen über den Fund zu informieren?

Durchaus, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39598 Beiträge, 14171x hilfreich)

Wieso informieren? Der Eigentümerin war doch bekannt, dass ihr Krempel sich noch beim Arbeitgeber befand.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8033 Beiträge, 1652x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wieso informieren? Der Eigentümerin war doch bekannt, dass ihr Krempel sich noch beim Arbeitgeber befand.


Ja aber man war ja schwanger und weil und deswegen... ;-)
Ich finde es auch komisch, wirdwerden. Ich hätte auch mal freundlich bei dem alten Arbeitgeber gefragt, denn das fehlt in der Schilderung des TE völlig. Aber es ist eben leichter, anderen die Schuld zu geben und das eigene Problem zum Problem von anderen zu machen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39598 Beiträge, 14171x hilfreich)

Komisch, dass mir bei meinen Schwangerschaften nicht aufgefallen ist, dass dieser Zustand mit einer Amnesie einhergeht. Das kann natürlich auch an der Amnesie liegen ...... Wie lange hat denn diese Schwangerschaft gedauert? Wohl 9 Monate + wie viele Monate noch dazu?

Sie hat ihre Sachen dort gelassen. Zunächst mal klären, ob die überhaupt noch da sind, und dann abholen. Wenn sie nicht mehr da sind, es ist absolut üblich, dass Arbeitnehmer was auch immer zurück lassen. Hier muss der Arbeitgeber jedoch keinen Safe anmieten, um diesen Krempel aufzuheben. Besondere Absicherung ist bei gebrauchten Klamotten nun wirklich nicht angesagt. Und wenn die Sachen vielen zugängig waren wie die eigenen Sachen des Arbeitgebers auch, dann kann man auch nicht verhindern, dass etwas abhanden kommt. Selbst wenn man zur Überzeugung käme, dass im Fall des Abhandenkommens Schadensersatz zu leisten wäre, dann würde man nur zum Wertersatz der gebrauchten Klamotten kommen. Finanzierung von Neuanschaffungen muss der ehemalige AG nicht leisten.

wirdwerden



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34396 Beiträge, 5920x hilfreich)

zu A) Das kann der AG entscheiden.
zu B) Das weiß nur der AG. Wieso Fund? Es klingt eher wie *liegengelassen und vergessen, weil nicht mehr gebraucht.*

Zitat (von Halifaxor):
Wären sie somit also dazu verpflichtet
Sie? Der frühere AG? Nein.
Warum fragt die Köchin nicht selbst einfach beim früheren AG an, ob die Sachen noch in der Firma sind und man sie abholen könne?
Warum informiert sie dich und du fragst nun die Netzwelt?
Dilemma ist doch etwas anderes.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124697 Beiträge, 40391x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es klingt eher wie *liegengelassen und vergessen, weil nicht mehr gebraucht.*

Könnte auch eine durchaus erfolgreiche Argumentationsstrategie sein, Aufgabe des Eigentums bzw. "Schenkung an jeden der es brauchen kann".



Zitat (von wirdwerden):
Hier muss der Arbeitgeber jedoch keinen Safe anmieten, um diesen Krempel aufzuheben. Besondere Absicherung ist bei gebrauchten Klamotten nun wirklich nicht angesagt.

Richtig.
Der Arbeitgeber hat da in der Regel keine besonderen Sicherungspflichten.
Er muss da also nicht mehr aufwenden als er es für die eigenen Sachen macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17320 Beiträge, 9536x hilfreich)

Zitat (von Halifaxor):
Wäre der Arbeitgeber als Finder nicht verpflichtet gewesen ,sofern der Eigentümer bekannt ist, diesen über den Fund zu informieren?

Nein.
Es handelt sich ja nicht um eine Fundsache, die jemand (versehentlich) verloren hat.

Zitat (von Halifaxor):
A) Wie lange hätte der Arbeitgeber die Sachen aufbehalten müssen?

Bis zur Verjährung.
In den meisten Arbeitsverträgen ist die aber auf 3 bis 6 Monate verkürzt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1463 Beiträge, 257x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
In den meisten Arbeitsverträgen ist die aber auf 3 bis 6 Monate verkürzt.
Die Dinge sind Eigentum der ehemaligen AN - irgendwelche Anspruchsregelungen aus arbeitsrechtlicher Sicht sind irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.967 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.314 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen