Hallo
Meine Freundin lebt auf den Phillipinen. Nachdem sie Schwanger wurde, habe ich einen Anwalt kontaktiert, ob er sich um die Visumsangelegenheiten sowie Beurkundung des gemeisamen Sorgerechts bei der Botschaft in Manila kümmern könne. Er sendete mir auch umgehend einen Vertrag zu. Nachdem ich ihm dann eine Anzahlung geleistet habe, und ihm die erforderlichen Unterlagen zukommen lies (Vaterschaftsanerkennung ect.) gingen seine Dienste auf einmal sehr zurück. Weder hat er sich um einen Termin betreffend der Beurkundung bemüht, und von der Visasache möchte ich erst garnicht reden. Meine Tochter ist nun auf der Welt, und ich habe ihm schon drei mal angeschrieben, er möchte mir meine Unterlagen, sowie eine Endabrechnung zusenden. Doch bis Dato habe ich keine Nachricht erhalten.
Meines Erachtens müßte ein Strafanzeige wegen Betrugs möglich sein.
Wie seht ihr das?
Gruß
Stefan
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"Arbeitsverweigerung" meines Anwalts
3. Juni 2012
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Frage vom 3. Juni 2012 | 17:29
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 10x hilfreich)
"Arbeitsverweigerung" meines Anwalts
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#1
Antwort vom 3. Juni 2012 | 19:04
Von
Status: Unbeschreiblich (128136 Beiträge, 40935x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Er sendete mir auch umgehend einen Vertrag zu. <hr size=1 noshade>
Ohne den genauen Inhalt zu kennen, kann man überhaupt nicht abschätzen, was genau der Anwalt schuldet und was nicht.
quote:<hr size=1 noshade>Weder hat er sich um einen Termin betreffend der Beurkundung bemüht, <hr size=1 noshade>
Diese Erkenntnis ist wie genau zustandegekommen und verifiziert worden?
quote:<hr size=1 noshade>und ich habe ihm schon drei mal angeschrieben, ... Doch bis Dato habe ich keine Nachricht erhalten. <hr size=1 noshade>
Da sollte man sich fragen, über welche Zugangsnachweise man verfügt.
quote:<hr size=1 noshade>Meines Erachtens müßte ein Strafanzeige wegen Betrugs möglich sein. <hr size=1 noshade>
Die ist grundsätzlich immer möglich.
Ein Problem stellt aber § 164 StGB dar. Der Schuss kann also nach hinten losgehen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 4. Juni 2012 | 13:39
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1343x hilfreich)
Beschweren Sie sich bei der Anwaltskammer, entziehen Sie
dem Anwalt das Mandat und verlangen Sie Ihre Anzahlung
zurück.
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#3
Antwort vom 4. Juni 2012 | 14:49
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2039x hilfreich)
quote:
und verlangen Sie Ihre Anzahlung zurück.
Das sei doch für die Erstberatungsgebühr, die jedenfalls anfallen soll.
Nach dem kassieren, lehnt man das Mandat einfach ab.
Und jetzt?
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