Arge reagiert nicht

7. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
GMatthiessen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arge reagiert nicht

Mein Sohn mit Frau und 2 kleinen Kindern haben einen Umzug beantragt.Es wurde verlangt:Kündigung im jetzigen Wohnort von der Wohnung und Arbeitsstelle.Am neuen Wohnort einen neuen unverbindlichen Mietsantrag und Arbeitsvertrag(mit höherem Verdienst).Arge lehnt Umzugskostenerstattung ab und es steht eine junge Familie auf der Strasse.Jetzt ist ein Eilantrag am laufen und ein Rechtsanwalt eingeschaltet.
Wie lange kann so ein Eilantrag dauern ?
Darf die Arge mittellos machen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Verstehe ich nicht ganz.

Ich ziehe doch erst um, wenn meine alte Wohnung gekündigt ist und ich zum Kündigungstermin eine neue habe. Was heißt unverbindlicher Mietvertrag? Ein abgeschlossener Mietvertrag ist immer verbindlich.

Es wurde ein Arbeitsvertrag jit höherem Einkommen verlangt???

Sorry, aber hört sich alles recht abenteuerlich an.

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@g.matthiessen

:forum:
soz.recht

es liegt eine schriftliche aufforderung der arge zur kündigung der arbeitstelle vor? bitte einscannen oder unter einem az hier reinsetzen. danke

sunbee

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#3
 Von 
GMatthiessen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo murgab,ja man sollte es kaum glauben,aber so war und ist es.
Man erwartete,daß eine Kündigung der Wohnung
und Arbeitsstelle vorgelegt werden sollte und das ganze vom neuen Wohnort auch.
Ich weis unlogisch,aber Zeugen waren dabei und können diese Aussage von der Arge bestätigen.

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#4
 Von 
GMatthiessen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo sunbee,
schriftlich haben wir natürlich nichts erhalten,aber Zeugen können benannt werden.
Es ist ein Alptraum was wir durchstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@g matthiessen

schriftlich von den zeugen diese aussage bestätigen lassen u. damit morgen noch zum amtsleiter.sollte der nicht reagieren, würde ich persönlich mich an sämtliche regionale medien wenden MIT der aussage der zeugen.

sunbee

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#6
 Von 
GMatthiessen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sunbee1
wir haben es jetzt an einem Rechtsanwalt übergeben,der diese Sache für uns klärt,denn man hat ja Recht auf Prozesskostenbeihilfe.

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@gmatthiessen

wäre nett, wenn du den ausgang schilderst:)
viel glück.

sunbee

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