Ich liege im Streit mit einem Autohaus B, wo sich mein Fahrzeug gerade befindet. Während der Fahrt ist mein Auto mit Anzeichen auf einen Motorschaden liegengeblieben. Durch den ADAC wurde mein Wagen zunächst in eben jene Werkstatt des Autohauses transportiert. Ich beauftragte eine Mängelfeststellung, um zu wissen ob der Motor noch funktionsfähig ist, da sich ein Einbau eines neuen Motors nicht mehr rentieren würde. Nach einer Stunde sagte mir der Werkstattleiter, dass der Turbolader defekt ist und um festzustellen, ob der Motor eventuelle Schäden genommen hat, müsse man erst einen neuen Turbolader einbauen. Auf meine Frage, ob eine Mängelfeststellung am Motor nicht ohne den Einbau eines neuen Turboladers möglich ist, reagierte der Werkstattleiter mit einen Nein und bestand darauf einen neuen Turbolader erst einbauen zu müssen. Daraufhin legte er mir sofort einen erweiterten Werkstattauftrag vor, in dem eine Erneurung des Turboladers festgelegt wurde. In der, von der Werkstatt mir übermittelten Überzeugung, unterschrieb ich den Auftrag. Mir wurde eine Nachricht in den nächsten 4 Tagen zugesichert.
Nachdem ich 1Woche nichts von der Werkstatt hörte, rief ich persönlich an, um zu wissen, wie weit die Mängelfeststellung ist. Mir wurde gesagt, dass eine Lieferung des Turboladers erst in der nächsten Woche möglich wär.
Daraufhin kontaktierte ich einen Tag später eine andere Werkstatt (Autohaus M), welche das Auto sofort reparieren kann, um es abzuholen. Auch am selben Tag informierte ich das Autohaus B, dass ich mein Auto abholen lassen würde und die bereits geleisteten Arbeiten auch bezahle. Ich wurde sofort zum Werkstattleiter verbunden, der mir mitteilte, dass der Turbolader doch plötzlich geliefert wurde. (äußerst merkwürdig!)
Ich blieb jedoch bei meiner Meinung, dass Auto abholen zu lassen.
3 Tage später wird mir mitgeteilt, dass ich eine Rechnung von 326 Euro zu bezahlen hätte, wovon allein 250 Euro Einlagerungsgebühr für den Turbolader betragen. Zudem kam ich bei meinen Recherchen dazu, dass eine Mängelfeststellung am Motor auch ohne Probleme mit einen defekten Turbolader möglich ist. Der Turbolader hätte also nie bestellt werden müssen, um zu erfahren, ob der Motor noch funktionsfähig ist. Was letztendlich mein Anliegen war.
Nun liegt mir natürlich der Verdacht einer arglistigen Täuschung des Autohauses B vor. Ich weigere mich natürlich auch die angefallenen Kosten für die Einlagerung des Turboladers zu bezahlen, da dies ja nie nötig gewesen wäre. Aber das Autohaus B gibt das Auto nicht frei, bevor ich die Rechnung nicht zahle.
Was meint ihr?
Liebe Grüße, schenz09
Arglistige Täuschung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Schenz09,
zu so einem Vorgehen habe ich nur eine Meinung - ab zum Anwalt und auf unverzügliche Herausgabe klagen!!!
Alternative: unter Vorbehalt zahlen (Überweisungsträger Vermerk!!!), zeitgleich Einschreiben/RS an betr. Autohaus das Zahlung lediglich unter Vorbehalt der Prüfung der Zahlungsverpflichtung erfolgt und dann zum Anwalt....
Was wie immer schwierig wird, ist das Erbringen der Beweislast... Der Werkstattmeister tritt als Zeuge auf, du bist der Geschädigte und nicht Zeuge...
Ich drücke dir die Daumen!
VLG nefertari1968
"Was wie immer schwierig wird, ist das Erbringen der Beweislast... "
Stimmt. Aber es muß ja Unterlagen über die Lieferung geben UPS oder so, das der Turbolader an dem und dem Tag geliefert wurde. Auch ne Bestellung muß ja vorgenommen worden sein.
Aber einzigste Chance sehe ich auch nur über einen guten Anwalt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
10 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten