Hallo,
ich war beim Hautarzt um ein Muttermal entfernen zu lassen.
Der Hautarzt meinte zu mir, dass wir das rausschneiden und zunähen. Das würde 85 Euro kosten, da es ein gutartiges mal ist.
Die habe ich bezahlt. Dann bin ich zum Chirurgen (ein anderer Arzt), der das durchführen sollte. Der meinte wir schneiden das nicht, wir shaven. Also hat er es nur abgeschabt. Er meinte auch, dass das die Kasse zahlt, ich habe wahrscheinlich die 85 Euro nicht zurück bekomme... O.o??
Ich bin zur Rezeption und meinte dass die das zurücküberweisen sollen, weil die Behandlung so nicht stattgefunden hat. Die haben sich allerdings geweigert...sie meinten das Honorar für die Entfernung wäre so vereinbart gewesen. Ich meinte nur, dass die vereinbarte Behandlung ja nicht stattgefunden hat... Aber sie zahlen es mir nicht zurück?!?! Ist das rechtens? Kann ich irgendwas tun?
-----------------
""
Arztkosten
30. Oktober 2013
Thema abonnieren
Frage vom 30. Oktober 2013 | 15:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Arztkosten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 30. Oktober 2013 | 19:06
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 528x hilfreich)
Reiche die Rechnung bei deiner KK an und lass eine Erstattung prüfen.
-----------------
""
#2
Antwort vom 30. Oktober 2013 | 20:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ich habe die Krankenkasse angerufen. Die meinten nur, dass der Arzt das in Rechnung stellen darf, weil es ein gutartiges Muttermal ist. Ich könnte höchstens das Geld bei dem Arzt wegen Fehlinformation einklagen...
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. November 2013 | 22:23
Von
Status: Lehrling (1510 Beiträge, 563x hilfreich)
Hast du deine Krankenkasse darüber informiert das der Chirurg die Behandlung ("shaven") über die Krankenkasse abrechnen will?!
Ich könnte mir nämlich vorstellen das der Hausarzt die 85€ ggf. nicht weiter leitet u./od. der Chirurg das ganze über die Kasse abrechnet.
-----------------
" "
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
289.078
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten