Arztpraxis fordert Privatzahlung ohne Aufklärung

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
.Pseudonym.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arztpraxis fordert Privatzahlung ohne Aufklärung

Guten Tag,
Arztpraxis kündigt Privatrechnung an ohne vorher aufgeklärt zu haben: Am Tag des Termins hatte ich meine Versichertenkarte dabei (und vorgezeigt), allerdings war das Lesegerät der Praxis defekt. Man sagte mir, ich solle die Karte "irgendwann vorbeibringen", wenn ich in der Nähe wäre. Ich habe keine Aufklärung über eine mögliche Privatrechnung bekommen und nichts unterschrieben. Die Praxis forderte heute ein, dass ich bis Ende des Quartals die Karte bringen müsste, sonst Privatrechnung. Nur bin ich aktuell im Ausland und das auch noch bis Monatsende. Muss ich die Rechnung privat zahlen? Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Und Sie sind direkt nach dem Besuch der Arztpraxis ins Ausland gegangen? Sonst hätten Sie die Versichertenkarte ja vorlegen können.

Ganz einfach: entweder bis Quartalsende Vers.-Karte vorlegen oder Rechnung erhalten.

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#2
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 177x hilfreich)

Die Praxis hat auch das Problem, die erbrachte Leistung möglicherweise nicht im richtigen Quartal abrechnen zu können. Bestenfalls muss sie dann 3 Monate auf die Erstattung der Leistung warten. Schlechtestenfalls bleibt sie, wenn der Topf im Folgequartal nicht mehr hergibt, auf einem Teil der Kosten sitzen.
Daher ist der Druck der Praxis schon verständlich.
Setzen Sie sich am Besten mit der Praxis in Verbindung. Vielleicht kann Jemand aus ihrem Umfeld die Karte vorbeibringen. Oder irgend etwas anderes. Wenn das nicht funktioniert, kann es auf eine Rechnung hinauslaufen. Ggf. könne Sie diese bei ihrer Kasse einreichen. Das müsste man aber mit denen (vorab?) klären.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Louis Cypher):
Die Praxis hat auch das Problem, die erbrachte Leistung möglicherweise nicht im richtigen Quartal abrechnen zu können. Bestenfalls muss sie dann 3 Monate auf die Erstattung der Leistung warten. Schlechtestenfalls bleibt sie, wenn der Topf im Folgequartal nicht mehr hergibt, auf einem Teil der Kosten sitzen.


Das ist Problem der Praxis, schließlich war deren Lesegerät kaputt und nicht die Karte.

Würde die Versichertennummer und die Kasse durchgeben. Falls die damit nichts anfangen können und eine Rechnung schreiben müssen, ist das auch nicht schlimm, einfach bei der KK einreichen mit der Bitte um Begleichung. Einfach mal Privatrechnung mit Faktor 2,3 o.ä. zurückweisen, darauf sollte man achten.

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