Hallo,
muss ich eine Arztrechnung eigentlich bei offensichtlicher Fehldiagnose bezahlen?
Vor ein paar Wochen war ich wegen Knieproblemen beim Joggen beim Orthopäden. Er diagnostizierte nach Untersuchung und Röntgen eine unsymmetrische Kniescheibe und verschrieb mir Einlagen.
Als diese keinen Effekt zeigten, ging ich zu einem anderen Orthopäden, der nach der Untersuchung einen Verdacht auf einen Kreuzbandriss äußerte und diesen durch ein MRT bestätigte.
Muss ich die Rechnung des ersten Arztes bezahlen? Ein Kreuzbandriss ist schließlich nicht besonders außergewöhnlich.
Ich bin zwar privatversichert, aber ein wenig geht es mir doch ums Prinzip.
Arztrechnung & Fehldiagnose
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



quote:
Muss ich die Rechnung des ersten Arztes bezahlen? Ein Kreuzbandriss ist schließlich nicht besonders außergewöhnlich.
Ja. Ärzte werden ähnlich wie Rechtsanwälte nicht nach Erfolg bezahlt.
- flo -
Wielange war den der Abstand zwischen 1. und 2. Arztbesuch?
Haben Sie die Einlage/-n getragen?
Haben Sie zwischen den beiden Arztbesuchen weiter gejoggt?
Der 1. Arzt hat Sie doch untersucht und eine Röntgen Aufnahme gemacht. Wie kommen Sie zu dem Schluß einer Fehldiagnose?
Feuerelfe
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Sorry doppelt
Feuerelfe
-- Editiert von feuerelfe am 19.03.2006 18:15:54
Röntgen und MRT sind zwei völlig unterschiedliche Diagnosemethoden.
Ich kann keinerlei Fehldiagnose erkennen.
Hallo,
also erstmal Danke für die Antworten :-)
Der Abstand zwischen den Arztbesuchen war ungefähr 3 Wochen, in denen ich sowohl die Einlagen getragen habe, als auch weiter gejoggt bin (gemäß Empfehlung des ersten Arztes).
Auf eine Fehldiagnose komme ich, weil der zweite den Kreuzbandriss nur durch äußere Untersuchung bereits vermutet hat (macht auch Sinn, da ich mich noch erinnere, dass seit einem Skiunfall vor 6 Jahren irgendein Band abgerissen ist). Der erste hat davon nichts erwähnt.
Also beide haben eine äußerliche Untersuchung durchgeführt. Der zweite hatte halt recht, wohingegen der erste mich nur möglichst schnell vom Röntgn überzeugen wollte.
Aber nach der Antwort von Flo werde ich wohl um die Bezahlung nicht herumkommen, oder?
@ ohje
Die Fehldiagnose wurde ja letztlich durch das MRT bestätigt. Weiterhin scheint der 1. Orthopäde entweder sehr nachlässig zu arbeiten oder ist schlichtweg nicht ausreichend qualifiziert.
Das Knie ist ein sehr kompliziertes Gelenk und dem entsprechend sind die Verletzungen dort auch sehr komplex und schwierig zu diagnostizieren. Die äußere Begutachtung und das Röntgen reichen daher absolut nicht aus, um eine endgültige Diagnose stellen zu können. Bänderverletzungen lassen sich eh nur durch ein MRT eindeutig nachweisen. Somit hätte der 1. Orhtopäde auch ein MRT veranlassen müssen, um sich ein vollständiges Bild über den Zustand des verletzten Knies machen zu können.
Aus eigener Erfahrung und Erfahrungen im Familienumfeld kann ich jedem nur raten, sich vom Beginn bis zum Ende der Behandlung aktiv zu beteiligen und jeden Behandlungsschritt genau zu hinterfragen. Auch wenn es den Arzt nervt, aber das soll ja nicht mein Problem sein.
Was die Rechnung angeht, denke ich auch das man zahlen muss. Der Arzt hat ja eine Leistung erbracht. Wäre aber aufgrund der falschen Behandlung ein Schaden zurück geblieben, so wäre eine Klage gegen den Arzt möglich.
Dennoch würde ich den 1. Orthopäden auf seine Unzulänglichkeit hinweisen.
Viele Grüße,
barchetta
der Arzt hat dich untersucht und dann seine Diagnose gestellt. Dafür hat er dich behandelt und dafür zahlst du auch nur! Wie gesagt der Arzt kann nicht in dein Knie hineinschaun. Röntgen und MRT sind Welten!
Also bezahle den Arzt!
Jeder Patient, der sich in ärztliche Behandlung begibt, geht mit seinem Arzt einen Dienstleistungsvertrag nach § 611 Abs.1 BGB
ein. unabhängig ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Ein Dienstvertrag verpflichtet denjenigen, der Dienste zusagt, die vereinbarte Leistung auch zu erbringen. Die andere Vertragspartei, in diesem Fall der Patient, muss die Leistung angemessen vergüten.
Wichtig ist, dass beim Arztbesuch kein Erfolg (sonst Werkvertrag) geschuldet wird, weil es für Ärzte unzumutbar wäre nur bei Behandlungserfolg entlohnt zu werden.
Dennoch sollte man wie bereits gesagt den Arzt auf seinen Fehler aufmerkasam machen. Und zum Glück sind ja keine weitergehenden Schäden davongetragen worden.
Hallo,
damit habe ich ein kleines Problem.
Ich war vor ca. 4 Wochen bei einer Ärztin wegen einer mich quälenden Allergie.
Sie machte einen Pricktest und verkündete mi dann, das ich an einer Histaminüberempfindlichkeit leiden würde. Das heißt, das ich auf alles mit Histamin allergisch reagiere - in den meisten Lebensmittel ist Histamin enthalten. Insofern eine massive Einschränkung. Sie verschrieb mir Tabletten, ein Nasenspray und teile mir mit damit müsste ich nun leben und Rezepte für weitere Tabletten bekäme ich natürlich auch von ihr.
Ich habe mir einiges angelesen, mich intensiv informiert und festgestellt, das meine Symptome gar nicht zu der Diagnose passen.
In einem Telefonat sprach ich sie darauf an und bekam zu hören das das Unfug wäre und sie Recht hätte - basta. Eine schriftliche Diagnose wollte sie mir nicht geben. Ken Scherz- es war genau so!
Nun bin ich zu einen anderen Allergologen mit regional sehr gutem Ruf gegangen und der hat eindeutig festgestellt das die erste Diagnose falsch war. Es ist ein "simple" Haustaubmilbenallergie, wie sie millionenfach vorkommt.
Der erste Pricktest, von der Ärztin, war anscheinend nicht ordentlich durchgeführt, sonst hätte sie das sehen MÜSSEN. Im zweiten Test habe selbst ich das Ergebnis erkannt... Eine Möglichkeit sich zu berichtigen bzw. meine Bedenken zu prüfen hat sie abgelehnt.
Ich sehe es zum einen nicht ansatzweise ein, ihr die 160,- € zu bezahlen die Sie mir berechnet und zum anderen möchte sie mir einen zweiten Termin in Rechnung stellen, den ich nicht mehr wahrgenommen habe nachdem die Ergebnisse der zweiten Untersuchung feststanden.
Angeblich wäre eine Absage, nur einen Tag zuvor, zu knapp und sie hätte ein Anrecht auf Vergütung der Zeit.
Warum antwortest du auf einen 7 Jahre alten Thread, in dem du eine Frage anhängst?
Wenn du Fragen hast, eröffne einen neuen Thread, bitte.
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