Arztrechnung nach 2,5 Jahren.Entstehung-fragwürdig.Bitte um einen Rat!

13. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
mcsanten
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 0x hilfreich)
Arztrechnung nach 2,5 Jahren.Entstehung-fragwürdig.Bitte um einen Rat!

Hallo an alle!
Da ich leider keinen zutreffenden forum entdekt habe,hoffe ich hier einen rat zu finden.Es geht um eine arztrechnung die nach 2,5 jahre nach der behandlung geschrieben wurde.
Es geht um eine bekannte von mir.Bis vor 2 jahren haben wir zusammen in eine arztpraxis für kosmetische chirurgie gearbeitet.Ich war damals als praxisaushilfe angestellt und meine bekannte hatte den posten von einem praxis-manager.Sie war damals für die betreuung und beratung von patienten zuständig.Da sie sehr viele gute kontakte hatte,brachte sie auch ziemlich viele neue patienten zur uns in die praxis.Was man in anderen worten auch als neukundenwerbung bezeichnen kann.Unter anderem hat sie sich auch anderweitig um die praxiswerbung gekümmert (zeitungsartikel,zeitungsinseraten,werbeveranstaltungen,presentationen u.s.w.).Für einige der veröffntlichen artikeln hat sie sich als ,so zu sagen,werbeperson zu verfügung gestellt.Das heißt,sie hat diverse eingriffe vornehmen lassen,die dokumentiert wurden,und als gegenleistung der veröffentlichung von diesen dokumentationen zugestimmt.Dies war in beidseitigem einverständnis geschehen.Also es wurde abgemacht daß sie diese eingriffe kostenlos erhalten würde.Was zu der zeit auch so gewesen war.Nach etwa einem jahr,als die praxis schon ziemlich gut lief,wurde ihr von heute auf morgen gekündigt.Mit der begründung,ihr gehalt wäre zu hoch,und die chefin könne sie nicht mehr bezahlen.Was wir schon damals recht seltsam fanden,da wie ich schon sagte,die praxis lief gut und wir hatten reichlich kundschaft.Auch wenn das unverhofft und unerwartet kam,hat sie sich damit abgefunden.Sicherlich war das unangenehm,nach alldem was sie für die praxis getan hatte,aber da sie auf das geld nicht angewiesen war,war die gegangen.Das war vor etwas mehr als 2 jahren.
Nach diesem vorfall,beziehungsweise nach der kündigung hatten die beiden keinerlei kontakt mehr gehabt.Ich habe auch nur noch einen halben jahr dort gearbeitet,bis auch mir gekündigt wurde.Allerdings ich habe von meiner kündigung über eine dritte person erfaren.Mir persönlich wurde nicht einmal mündlich gekündigt.Da ich nur teilzeit beschäftigt war,hatten wir jede woche meine arbeitszeiten ausgemacht.Bis zum letztem arbeitstag.Da wurde mir nur aufwiedersehen gesagt und das wars.Seitdem auch keinerlei kontakt mehr.Soviel zu der vorgeschichte.
Nun vor knapp einem monat,bekommt meine bekante eine rechnung von unseren damaligen chefin.In dem schreiben wurde ihr mitgeteilt,das es noch offene rechnungsbeträge vorligen für die erbrachte leistungen in höhe von 4.500 euro.Und sie soll das geld innerhalb von zwei wochen überweisen.Mich würde interessieren,wie ist die sachlage in diesem fall?Muss sie diese rechnung begleichen, obwohl es ausgemacht wurde die eingriffe für werbezwecken zur verwenden?Daß die artikel veröffentlich wurden kann sie auf jeden fall beweisen.Einige sind sorgar im internet zu finden.Daß so eine abmachung gab,kann ich und andere damaliger mitarbeiter bezeugen,da alle davon wussten.
Und als krönung der geschichte kam vor wenigen tagen eine zweite rechnung ins haus.Diesmal von einem anderem arzt,der zu der zeit öftersmal aus privatgründen (beziehung mit der chefin) in unseren praxis zu besuch war.Meine bekante hat ihm in unsere küche, auf der arbet,eine schlecht verheilte narbe gezeigt,die von einem anderem arzt stammte.Nun wird ihr diese "besichtigung" in rechnung gestellt.Der rechnungbetrag in diesem fall - 450 euro.Das war der schoker nummer zwei.
Mittlerweile haben wir in erfarung gebracht,das beide ärzte eine gemeinsame praxis haben und so ziemlich viel ärger mit anwälten von ehemaligen kunden haben.Ob die rechnungen aus geldnot,oder aus einem anderem grund kommen wissen wir nicht.Was allerdings bekannt ist,daß eine der klägerinnen meine bekannte, ohne deren wissen, sie als zeugin genannt hat.Kann das villeicht sein daß es rache ist?Wobei meine bekannte bis jetzt nichts von der klage wusste,und sowieso nicht ausgesagt hätte.
So,jetzt bin ich mit der geschichte fertig.Danke für die geduld,an alle die es bis zum ende gelesen haben!
Und nun möchte ich sie bitten mir mit einem rat zu helfen.Was kan man in so einem fall machen?

Vielen dank im voraus an alle!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo mcsanten,

ich hab's mal bis zum Ende gelesen :-)

Auf die Rechnung über 450,- EUR für die "Begutachtung" der Narbe braucht Ihre Bekannte eher nicht reagieren - hier ist der Artzt in der Beweispflicht, dass er tatsächlich eine Leistung erbracht hat - das wird ihm in diesem Fall wohl schwer fallen.

Etwas anderes ist es bei den OP's - die Ärztin wird schon anhand der Operationsberichte und auch der Anzeigen/Werbung nachweisen können, dass die Operationen durch sie ausgeführt wurden. Dafür hat Ihre Bekannte grundsätzlich die übliche Vergütung zu zahlen, es sei denn, Sie kann nachweisen, dass es wirklich dies Vereinbarung gab, die OP's kostenlos für Werbezwecke durchzuführen.

Ihre Bekannte sollte daher wenigstens erstmal auf die Rechung reagieren - Ihre Ansicht darlegen und schon mal ankündigen, dass Zeugen diese Vereinbarung bezeugen können und auch noch alle Zeitungsartikel/Werbeartikel etc. vorhanden sind. Selbst wenn Ihre Bekannte die Vereinbarung nicht nachweisen könnte, stünde ihr wohl noch eine Vergütung für die Werbung zu, mit der sie gegen die Rechungen der OP's aufrechnen könnte.
Sollte die Ärztin hartnäckig bleiben und die OP-Rechnungen nun einklagen wollen, so hat Ihre Bekannte wohl sehr gute Chancen diesen Rechtsstreit zu gewinnen, sollte sich aber spätestens dann einen Rechtsanwalt zur Hilfe nehmen.

Viel Erfolg
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">MCNeubert</a>

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#2
 Von 
mcsanten
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 0x hilfreich)

An MCNeubert.
Vielen dank für die schnelle antwort.
Soweit ich weiss,hat meine bekannte ihren anwalt schon in die sache eingeweiht.
Und sie kann auf jeden fall beweisen das solch eine vereinbarung gegeben hat.Alle in der praxis haben davon gewusst.Mittlerweile ist von damaligen mitarbeitern keiner mehr in der praxis.Wir wurden einer nach dem anderem gekündigt und durch billigere arbeitskräfte ersetzt.Dabei muss ich sagen, daß die bewerber auf unsere stellen kamen als wir noch in der praxis beschäftigt waren.
Ich habe den verdacht,daß sie die ganze sache mit der rechnung nur gemacht hat weil sie sicher ist das meine kollegin nichts beweisen kann.Die ex-chefin weiss nicht daß wir immernoch befreundet sind und auch kontakt zu den anderen kollegen haben.Meiner meinung nach ist das die racheaktion für die mögliche zeugenaussage.Denn ich kann mir nicht vorstellen daß es einem erst nach 2,5jahre ein offener rechnungsbetrag von über 4000 euro auffellt.Zumal in der praxis gilt zu der zeit immer vorkasse regel.Da die meisten eingriffe recht teuer waren,wurden die behandlungstermine erst nach dem zahlungseingang vereinbart.Die behandlungskosten bis 1000euro wurden in bar,nach der behandlung,direkt in der praxis bezahlt.
Auf jeden fall ist die ganze sache ziemlich dreist,finde ich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Deine Bekannte sollte sich bereits von jedem "Zeugen" eine eidesstaatliche Versicherung geben lassen, dass sie dass und dass bezeugen können (geht einfach formlos und schriftlich).
Das deine Bekannte als Zeugin benannt wird: jeder kann jeden als Zeugen in einem Prozess/Schriftsatz benennen, d.h. nicht, dass der Zeuge das a) wissen muss oder b) jemals vor Gericht geladen wird.
Wenn man als Zeuge geladen wird, kann man das Zeugnis nicht so ohne weiteres verweigern (außer unter Ehepaaren, Familienangehörigen oder wenn man sich selber belastet).

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