Arztrechnung trotz Corona Quarantäne Verordnung

26. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kevin123vw
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Arztrechnung trotz Corona Quarantäne Verordnung

Hallo, ich weis nicht so recht wie ich das beschreiben sollte deswegen einfach mal in Stichworten.
Es geht um
Folgenden Sachverhalt: meine Frau und ich sind mit unserer 3 Monate alten Tochter derzeit beim Osteopaten. Am Mittwoch 23.12.2020 um 15.15 wäre der 3. und letzte Termin gewesen.
Am Dienstag Nachmittag um 16.00 Uhr haben wir erfahren das wir uns sofort einem Corona Test unterziehen müssen da Kontakt mit einem nachweislich infizierten erfolgte. Wie jedem bekannt ist ab dem Zeitpunkt häusliche Isolation angeordnet bis das Ergebnis feststeht.
Wir hatten dann am Abend versucht den Termin zu verschieben, jedoch ohne Erfolg. Das Telefon wurde nicht abgehoben von der Praxis.
Am Mittwoch morgen um 8.00 Uhr haben wir es sofort wieder versucht und dann jemanden erreicht. Ich versuchte die Sachlage zu erklären, das ich das Haus nicht verlassen darf und das der Test erst vor kurzem gemacht wurde.
Die Chefin meinte daraufhin der Termin wird trotzdem in Rechnung gestellt und verschieben geht nicht. Wenn die Leute sich so verhalten würden könnte sie zu machen. Ich weis zwar nicht was da soll, da sich niemand aussucht an covid 19 zu erkranken aber gut.
Da ich dieses ganze Spiel mit Rechnungen und Einsprüchen usw kenne und sich das ganze in die Länge ziehen kann und zudem Widersprüche richtig formuliert werden müssen meine Frage an euch:

Ist es rechtlich zulässig das sie die Kosten geltend macht ? Klar steht auf dem Zettel man muss bis spätestens 24 Stunden vorher absagen, jedoch war uns das nicht möglich, wir haben versucht so früh wie möglich abzusagen, früher ging es nicht. Abgesehen davon wird es mir ja in dem Fall gesetzlich verboten das Haus zu verlassen.
Bitte dringend um eure Hilfe, ich kann gerade nicht 80€ für
Einen Termin bezahlen der nicht wahrgenommen wurde.
Ich arbeite selber als Koch, wir haben es gerade eh schon schwer genug....

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Man sollte vielleicht abwarten, wann und ob die Rechnung tatsächlich kommt.
Wenn ja, dann nochmal hier fragen...

Sämtliche Nachweise für die *Unmöglichkeit* zusammensuchen. Bei Bedarf verwenden.

Eine Arztrechnung ist bis jetzt noch nicht zu sehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3539 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Kevin123vw ):
Am Dienstag Nachmittag um 16.00 Uhr haben wir erfahren das wir uns sofort einem Corona Test unterziehen müssen da Kontakt mit einem nachweislich infizierten erfolgte. Wie jedem bekannt ist ab dem Zeitpunkt häusliche Isolation angeordnet bis das Ergebnis feststeht.


Und wo steht, dass ein sofortiger Test erfolgen muss? Waren die 5 Tage schon um? Vorher bringt der Test wenig.
Und sollten sie Kontaktperson mit geringem Kontakt gewesen sein, müssen sie auch nicht im Quarantäne.
Betrifft Kontaktpersonen der Kategorie 1.

Falls sie K 1 waren, erhalten sie sicher ein Attest, dass der Besuch beim Osteopaten nicht stattfinden durfte.

-- Editiert von Loni12 am 26.12.2020 18:19

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kevin123vw
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe einen vom Gesundheitsamt ausgestellten Brief das ich Mich in Quarantäne begeben muss da positives Testergebnis. Und ja wir saßen der Person genau gegenüber, genau 1 Stunde lang. Mehr kt 1 geht fast net

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Was aber wahrscheinlich nichts daran ändert, dass man die Ausfallrechnung - wenn denn überhaupt eine kommt - wahrscheinlich bezahlen muss.
Denn die Dienstleistung "Osteopathie" wurde bereitgestellt, der Fragesteller hat die Dienstleistung nicht abgenommen. Aufgrund der Kurzfristigkeit konnte der Termin wahrscheinlich nicht anderweitig vergeben werden. Dass der Fragesteller nicht Schuld an dem Problem war, ist sekundär.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Kevin123vw ):
Ich habe einen vom Gesundheitsamt ausgestellten Brief das ich Mich in Quarantäne begeben muss da positives Testergebnis.
Positives Testergebnis der Person oder von Ihnen - anders: haben Sie den Brief vor oder nach der Arztabsage erhalten?

Zitat (von Kevin123vw ):
wir saßen der Person genau gegenüber, genau 1 Stunde lang. Mehr kt 1 geht fast net
Na klar, sie hätten für eine Woche kuscheln können.

Ich sehe es ähnlich wie drkabo: Der Arzt kann für Ihre Corona-Quarantäne noch weniger als Sie selbst (Sie hätten immerhin noch den Kontakt vermeiden können; er hingegen konnte gar nichts machen). Insofern sehe ich die Schuld erstmal nicht bei ihm.

Für Sie ist es natürlich trotzdem ärgerlich. Ich sehe folgende Möglichkeiten:
- ich würde dem Arzt von mir aus alle Unterlagen in Kopie schicken und darauf verweisen, dass es leider nicht möglich war, vorher abzusagen, und um eine Nicht-Rechnungsstellung bitten. Eventuell hatte er nur einen schlechten Tag.
- die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen und die Quarantäne-Verpflichtung beilegen. Eventuell erklärt sie sich bereit, das zu übernehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von nyr):
und um eine Nicht-Rechnungsstellung bitten.
LOL.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Anami):
LOL.
Da es anscheinend einer Erläuterung bedarf: Natürlich ohne, die Rechnungsstellung anzuerkennen.

Ich würde es einfach mal mit Freundlichkeit probieren, eventuell ist der Mitarbeiter nach nochmaligem drüber nachdenken wohlgesonnener. Wenn es nicht klappt, kann man sich immer noch kloppen.

Manchmal tun es auch ein paar freundliche Worte, Anami.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Was aber wahrscheinlich nichts daran ändert, dass man die Ausfallrechnung - wenn denn überhaupt eine kommt - wahrscheinlich bezahlen muss.

Nein. Wenn eine medizinische Leistung aus medizinischen Gründen nicht erbracht werden kann, gibt es keinen Anspruch auf Ausfallhonorar.
Der Grund ist einfach: die Leistung durfte in dem Fall gar nicht erbracht werden. Das fällt in das Risiko des Arztes, Osteopathen etc.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Die Frage ob Osteopatie überhaupt eine medizinische Leistung ist, will ich gar nicht diskutieren.

Aber solange das Kind des Fragestellers nicht selbst corona-positiv / krank ist, liegt kein Fall vor, dass die Leistung aus medizinischen Gründen nicht erbracht werden konnte.
Es liegt vielmehr ein Fall vor, dass das Kinde des Fragestellers nicht am Behandlungsort erscheinen konnte. Ob wegen Quarantäne, Auto kaputt oder sonstwas, ist sekundär.

Vielleichtein Fall für §65 IfSG? ("anderer nicht nur unwesentlicher Vermögensnachteil")

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kevin123vw
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also einige Sachen haben mir bereits weiter geholfen, andere eher weniger. Fakt ist: das Kind ist 3 Monate alt und kann ausschließlich mit der Mutter das Haus verlassen. Der zweite Punkt ist, wenn ich selbst und die Mutter ebenfalls einen positiven Corona Test haben dann das Kind auch. Ich werde ja jetzt nicht ein Kleinkind auf Corona testen lassen um das beweisen zu können. Weder Vater noch Mutter waren in der Lage den Termin mit dem Kind wahrnehmen zu können da sie sich laut Gesundheitsamt in häusliche Quarantäne begeben mussten. Ich mein das kann’s ja net sein das ich die Dame um 16 Uhr am Dienstag versuche zu erreichen, da ich vorher davon nicht wusste, und dann gesagt bekomme es ist weniger als 24h hin zu ihrem Termin da kann man nichts mehr verschieben? Denke das ist Nebensache aber menschlich gesehen unter alles sau meiner Meinung nach.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Fakt ist: das Kind ist 3 Monate alt und kann ausschließlich mit der Mutter das Haus verlassen. Der zweite Punkt ist, wenn ich selbst und die Mutter ebenfalls einen positiven Corona Test haben dann das Kind auch. Ich werde ja jetzt nicht ein Kleinkind auf Corona testen lassen um das beweisen zu können. Weder Vater noch Mutter waren in der Lage den Termin mit dem Kind wahrnehmen zu können da sie sich laut Gesundheitsamt in häusliche Quarantäne begeben mussten.

Ja - das ist alles richtig und bestreitet auch niemand.
Aber der Osteopat kann auch nichts dafür. Warum soll der Osteopat auf Einnahmen verzichten, obwohl er nicht Schuld an der Situation ist?
Würden Sie einfach auf Ihren Arbeitslohn verzichten, wenn bei Ihrem Arbeitgeber die Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung in Quarantäne sind?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Manchmal tun es auch ein paar freundliche Worte, Anami.
An wen denn?
Ich hatte empfohlen, zunächst abzuwarten, ob überhaupt eine solche Rechnung kommt. Dann der Praxis antworten---ganz freundlich.
d.h. nicht jetzt schon in irgendwelchen Aktionismus verfallen und nicht schon, weil jemand am Telefon schroff und unfreundlich war.
Könnte schon die xte Termin-Absage wegen pandemiebedingter Ausfälle gewesen sein. Denkbar? Die Osteopathin selbst war am Telefon.
------------------------------------------
Zitat (von Kevin123vw ):
Also einige Sachen haben mir bereits weiter geholfen, andere eher weniger.
WEIL das hier ein FORUM ist.
Zitat (von Kevin123vw ):
Ich mein das kann’s ja net sein
Wieso kanns net sein? Hey, es IST so gewesen.
Also warte bitte in Ruhe ab, OB eine Rechnung kommt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.959 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen