Arztrechnung trotz abgesagter Termine

4. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
diamant
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arztrechnung trotz abgesagter Termine

Guten Abend.

Gleich mit der Tür ins Haus: Mein Sohn ging wegen kleinerer Sprachstörungen zu einer Logopädin. Nach etwa einem Jahr Behandlung stellte mir der Kinderarzt keine weitere Überweisung mehr für die Logopädie aus, so dass ich bei der Logopädin anrief und telefonisch mitteilte, dass die restlichen Termine der letzten Überweisung von uns noch wahrgenommen werden würden, wir aber keine neue Überweisung vom Kinderarzt ausgestellt bekommen hätten und wir dann nicht mehr zur Behandlung kommen würden.

Die ausstehenden Termine wurden noch wahrgenommen und danach gingen wir nicht mehr hin.

Einige Wochen später rief die Logopädin dann an, warum wir denn nicht mehr zu den Behandlungsterminen kämen, sie hätte inzwischen vier Termine auf uns gewartet und außerdem wäre eine neue Überweisung vom Kinderarzt notwendig. Ich habe ihr dann erklärt, dass ihr ich bereits am Telefon und immer wieder bei den letzten Terminen gesagt habe, dass die Behandlung ausläuft, da wir keine Überweisung mehr bekommen. Dies stritt sie rigoros ab, behauptete, dass sie davon nie gehört hätte und schrieb tags darauf eine Rechnung über die nicht wahrgenommenen vier Termine, die ich zu bezahlen hätte.

Ich rief wieder bei ihr an, erklärte, dass ich die Rechnung nicht bezahlen würde, sie schickte daraufhin eine Mahnung und drohte mit Ihrem Anwalt.

Ich bin etwas ratlos, kann leider schriftlich nichts nachweisen, dass ich der Logopädin das Behandlungsende angekündigt hatte (- wer rechnet denn auch mit sowas!), habe lediglich einen Zeugen (meinen Mann, der bei dem Telefongespräch damals zugegen war). Wi geht es jetzt weiter? Ich bin rechtschutzversichert. Soll ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Klein beigeben? Wer hat wem etwas vor Gericht zu beweisen?
Mich regt das Ganze ziemlich auf, da ich das Gefühl habe, dass hier von der Logopädin versucht wird, Geld für wissentlich nicht erbrachte Leistung/Termine einzufordern und ich mich übers Ohr gehauen fühle.

Dank vorab für alle fundierten Ratschläge. Liebe Grüße.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Ich würd´s drauf ankommen lassen und die Rechnung nicht zahlen

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#2
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Hallo,

so ich hab grad mal meine Frau, die ebenfalls Logopädin ist, mal zu dem Sachverhalt befragt :)

Sie sagte, dass es sich eher um einen Fehler der Lögopädischen Praxis handelt.

Denn du sagtest ja, dass du an den verordneten Therapien komplett teilgenommen hast.

1. Der Logopäde kann ja nicht einfach davon ausgehen, dass du ein neues Rezept bekommst. Normalerweise hätte er ja spätestens zur letzten Therapie mit dir sprechen können.
Und ohne Rezept = keine Therapie!

2. Allein, dass der Logopäde 4 Therapien abgewartet hat, ist schon komisch. Meine Frau ruft normalerweise gleich noch in der der versäumten Therapie die Leute an und fragt, wo sie den bleiben.

3. Es klingt hier wirklich eher nach einer Abzoge des Logopäden. Sollte der Logopäde auf die Forderung nicht verzichten, wäre wohl der Besuch eines Anwalts anzuraten, der dann die ganze Sache nochmal genau prüft.

MFG

Blacky

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
diamant
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Zeit, die Sie (und Ihre Frau)sich genommen haben. Ich denke auch, dass ich mir einen Anwalt nehmen muss. Die Sache mit den vier abgewarteten Terminen hat mich im Nachhinein auch etwas stutzig gemacht, muss ich zugeben.
Nochmals Danke für die Antwort und liebe Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Gehen sie doch zu ihrer Hausärztin, die die Therapie verordnet hat und lassen sich die Bestätigung geben, für wielange und wan sie es angeordnet hat und warum keine weitere verorednung nötig. Damit hätten Sie auch beweise und das Kind kann wohl auch was aussagen wie oft es da war. Die rechnet auch bei Krankenkasse ab, ohne Ihre Unterschrift gehts gar nicht, also auch dort nachweis erfragen, für wieviele Sitzungen abgerechnet wurde, somit sollte es erledigt sein.

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