Au - Bescheinigung

10. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
GlobalPlayer21
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 27x hilfreich)
Au - Bescheinigung

Wenn man eine Krankschreibung hatte (letzte Woche Donnerstag einschl. Freitag)
Ist das ausreichend, wenn man die AUB am 4.Werktag(in dme Fall morgen)einreicht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

was steht den dazu im arbeitsvertrag? nachdem musst du dich richten.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Nein, eine AU-Bescheinigung, die ab Do., den 04.09. bis Fr., den 12.09. gilt, muss spätestens am Montag, den 08.09. vorgelegt werden.

Warum ist morgen (11.09.) bei Dir der 4. Werktag? Nach meiner Zählung ist das schon der 7. Werktag.

Entscheidend sind aber ohnehin die Kalendertage und dann ist es sogar schon der 8. Kalendertag.

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