Aufenthalt in D bescheinigen lassen aus der Datenbank der Polizei / Bundeszentralregister

26. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
immi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthalt in D bescheinigen lassen aus der Datenbank der Polizei / Bundeszentralregister

Hallo ihr lieben,

eine Freundin braucht einen Nachweis darüber, dass sie seit mehreren Jahren in Deutschland lebt. Leider hat sie sich nie bei einem Einwohnermeldeamt angemeldet. Allerdings hat die Polizei die Adressen an denen sie gewohnt hat z.B. bei Personenkontrollen gespeichert. Als sie bei mir (noch in meiner vorigen Wohnung) wohnte und die Polizei Fragen zu einem Sachverhalt hatte, kamen sie zu mir nach Hause und haben sie dort auch vorgefunden. In meiner nächsten Wohnung kam etwas ähnliches vor. Die Polizei hat also stets ihre Adressen gespeichert (vielleicht im Bundeszentralregister?). Nun sind diese Daten ja nicht einfach einsehbar -im Führungszeugnis steht soetwas ja nicht. Gibt es trotzdem Möglichkeiten, sich Einträge wie gespeicherte Wohnadressen geben zu lassen? Gibt es dafür ein spezielles Formular oder kann ein Anwalt helfen? Falls ein Anwalt nötig wäre, wie würde diese Prozedur ablaufen? Oder weiß vielleicht jemand nur, wo genau solche personenbezogenen Details gespeichert werden, liege ich richtig mit der Vermutung, dass es sich dabei um das Bundeszentralregister handelt?

Vielen Dank und liebe Grüße,
Immi

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Der Sachverhalt gibt höchstens her, dass bei der Polizei die jeweils letzte Adresse bekannt war.

Ein Speichern alter Adressen wäre, wenn die keine Bedeutung mehr haben, schon nach BDSG unzulässig. Somit können diese Daten - mit oder ohne Anwalt - auch nicht mehr abgefragt werden.

Ich weiß ja nicht, wozu der Nachweis, in Deutschland zu leben, dienen soll. Aber wenn du ihren Aufenthalt für mehrere Jahre bezeugen kannst: mach das doch, dann hat sie einen Nachweis.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
immi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht darum, dass sie professionelle Hilfe braucht. Um diese zu bekommen, muss sie versichert sein und dazu muss sie Hartz4 beantragen. Und dafür wiederrum müssen 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland nachgewiesen werden. Ich könnte die letzten 3,5 Jahre bestätigen aber die Personen, bei denen sie davor gelebt hat würden sich auch finden lassen. Reicht dazu eine Bestätigung von, ich sag mal, "normalen Personen" aus? Oder muss soetwas von einem Amt bescheinigt werden. Natürlich würde ich auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben, falls es in so einem Fall so etwas gibt. Könnte ich ihren Aufenthalt in D bescheinigen?

Ich bitte darum, keine Kommentare a la "Sozialschmarotzer!" lesen zu müssen. Von sich aus würde sie nicht versuchen vom deutschen Sozialstaat finanziell zu profitieren. Nur wird sie ohne professionelle Hilfe vor die Hunde gehen und das kann ich langsam nichtmehr mit ansehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Das heißt, sie hat die Jahre über illegal im Land gelebt?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von immi123):
Oder muss soetwas von einem Amt bescheinigt werden.

Es sit damit zu rechnen, das das Amt das sehr genau sieht und solche privaten Belege als nicht ausreiched erachtet. Ob das dann legal wäre, steht auf einem anderen Blatt und wäre anhand der Begründung zu prüfen..



Zitat (von quiddje):
Aber wenn du ihren Aufenthalt für mehrere Jahre bezeugen kannst: mach das doch, dann hat sie einen Nachweis.

Ja, und wenn man verpflichtet war sich entsprechned zu melden, hätte man auch eine prima Grundlage um Bußgelder wegen des Meldeverstoßes zu erlassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich weiss jetzt nicht, woher die Gute kommt, da können noch Unterschiede je nach Herkunftsland existieren. Voraussetzung für Sozialleistungen ist jedoch in der Regel, dass der gewöhnliche Aufenthalt für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland dokumentiert ist. Wie ist nun dieser Rechtsbegriff "gewöhnlicher Aufenthalt" auszufüllen? Wie ist dieser Aufenthalt zu dokumentieren? In der Regel durch einen gültigen Ausweis/Pass, den Nachweis eines Mietverhältnisses oder eines vergleichbaren Verhältnisses, aus dem hervorgeht, dass der Betroffene auf Dauer der erforderlichen Frist eben stabil an einem Ort gelebt hat (nomadengleich von Ort zu Ort ziehen reicht nicht) und eine oder auch mehrere Meldebescheinigungen, die eben diesen Aufenthalt in Deutschland dokumentieren.

Hier fehlt es mit Sicherheit an der Bescheinigung und an einem festen Wohnsitz. Damit dürfte der Drops gelutscht sein. Selbst wenn nicht, wie will die Gute denn die Krankenkasse nachzahlen, die Forderung dürfte sich im 5-stelligen Bereich bewegen, die Ordnungsgelder? Also, so wird das nicht klappen, weder mit noch ohne EV.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Selbst wenn nicht, wie will die Gute denn die Krankenkasse nachzahlen, die Forderung dürfte sich im 5-stelligen Bereich bewegen, die Ordnungsgelder?


Stimmt ja, die Krankenkasse hält ja dann auch die Hand auf für diese Zeit...

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
immi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!

Zitat (von fb367463-2):
Das heißt, sie hat die Jahre über illegal im Land gelebt?

Nein, sie ist EU-Bürgerin.

Zitat (von wirdwerden):
Ich weiss jetzt nicht, woher die Gute kommt, da können noch Unterschiede je nach Herkunftsland existieren. Voraussetzung für Sozialleistungen ist jedoch in der Regel, dass der gewöhnliche Aufenthalt für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland dokumentiert ist. Wie ist nun dieser Rechtsbegriff "gewöhnlicher Aufenthalt" auszufüllen? Wie ist dieser Aufenthalt zu dokumentieren? In der Regel durch einen gültigen Ausweis/Pass, den Nachweis eines Mietverhältnisses oder eines vergleichbaren Verhältnisses, aus dem hervorgeht, dass der Betroffene auf Dauer der erforderlichen Frist eben stabil an einem Ort gelebt hat (nomadengleich von Ort zu Ort ziehen reicht nicht) und eine oder auch mehrere Meldebescheinigungen, die eben diesen Aufenthalt in Deutschland dokumentieren.

Sie kommt aus Polen. Gelebt hat sie zwar an verschiedenen Adressen, aber in der gleichen Stadt.

Zitat (von fb367463-2):
Stimmt ja, die Krankenkasse hält ja dann auch die Hand auf für diese Zeit...

Das kann ich mir fast nicht vorstellen. Weiß das jemand tatsächlich sicher, dass das so wäre? Ich meine, sie hatte/hat keinen Anspruch auf medizinische Versorgung, soll dafür aber nachzahlen?


Wenn wir das einfach mal versuchen wollten, was würdet ihr raten, wie sollten wir vorgehen?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es geht nicht um Deine Vorstellungskraft, sondern einzig darum, dass wir in Deutschland eine Pflichtversicherung haben. In die muss man einzahlen. Und wenn man das nicht tut, dann hat man ein Riesenproblem. Ebenso, wenn man unangemeldet hier lebt. Und einem plötzlich, wenn man Hilfe braucht, einfällt, dass man ja vielleicht das soziale System des Landes in Anspruch nehmen kann, dessen Verpflichtungen man jahrelang ignoriert hat. So läuft das nicht, da kann man über Suchmaschinen auch viele Entscheidungen finden und lesen.

Eine Alternative wäre die Rückkehr in das Heimatland. Wenn man denn hier bleiben möchte, sollte man vielleicht mal eine soziale Beratungsstelle aufsuchen. Vielleicht fällt denen was ein. Aber, ganz klar, jede Behörde wird nicht nur nach dem Lebenslauf bisher in Deutschland intensiv fragen, sondern auch fragen, wovon die Gute gelebt hat. Da kommen dann noch mögliche Straftatbestände hinzu.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ergänzend dazu aus dem Meldegesetz:
§ 17 Anmeldung, Abmeldung
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

vielleicht im Bundeszentralregister? Nö - da werden Verurteilungen gespeichert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von immi123):
Weiß das jemand tatsächlich sicher, dass das so wäre?

In D herrscht Pflichtversicherung.

Worst Case: Die Nachweise des Einkommens werden nicht anerkannt, dann käme pro Monat ca. 800 EUR Beitragsnachzahlung auf sie zu. Plus Mahn- und Säumniszuschläge.
Dagegen wären die Bußgelder für das Meldevergehen ein Trinkgeld ...

Einfach mal bei der eigenen KK nachfragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von immi123):
Das kann ich mir fast nicht vorstellen. Weiß das jemand tatsächlich sicher, dass das so wäre? Ich meine, sie hatte/hat keinen Anspruch auf medizinische Versorgung, soll dafür aber nachzahlen?

Selbstverständlich besteht Anspruch auf medizinische Versorgung. Eine Notfallversorgung würde hier jedes Krankenhaus machen. Wenn keine Krankenversicherung besteht, bleibt das Krankenhaus allerdings auf den Kosten sitzen, also macht man wirklich nur das nötigste.

Wenn aber der Notfall (ist es überhaupt einer?) soweit behandelt ist, dass sie transportfähig ist, wird natürlich versucht sie wegzubringen - man muss nur jemanden finden, der aus welchen Gründen auch immer zuständig für sie ist.
Das ist bei einer EU-Bürgerin erfreulicherweise soweit geregelt, dass ihr eigener Staat sie wieder aufnehmen muss. Auch in Polen gibt es einen Rechtsanspruch auf Krankenversorgung.
Wenn Sie also nicht nachweisen kann, warum die Behandlung nun unbedingt in Deutschland oder jedenfalls keinesfalls in Polen erfolgen muss, wird sie sich in Polen behandeln lassen müssen.

Auch wenn sie nach Polen zurückgeht, bleibt übrigens die Pflicht zur Nachzahlung der Kassenbeiträge bestehen, wenn der dauernde Aufenthalt nachgewiesen werden kann. Dass man krankenversichert zu sein hat, ist nun mal Gesetz hier. Wenn man in ein Land zieht und sich nicht über die herrschenden Gesetze informiert (dazu gehört auch die Meldepflicht!), dann ist das ja wohl kaum ein Fehler des Landes.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Von einem aktuten Notfall, der eine Sofortbehandlung erforderlich macht, habe ich nichts gelesen. Und wenn sie schon mehrfach von der Polizei überprüft worden ist, dann ist sie bei dieser Gelegenheit auch darauf hingewiesen worden, dass sie, sofern sie sich dauerhaft in Deutschland aufhält, auch anmelden muss. Ich will jetzt nicht wissen, was sie dort erzählt hat (auf der Durchreise, was weiss ich), nur die gutgläubige Fragestellerin sollte sich mal selbst fragen, wieso die Freundin so peinlich drauf aus ist, keine meldetechnischen Spuren zu hinterlassen und nicht in ihr Heimatland zurück will. Da gibt es doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Geschichte hinter der erzählten Geschichte.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen