Aufenthaltsverbot auf dem Schulhof

23. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
amz581094-6
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsverbot auf dem Schulhof

Hallo zusammen,
bei uns im Ort gibt es eine Grundschule mit großer Turnhalle sowie einem kleinen Hallenschwimmbad. Die Turnhalle wird Vormittags für den Schulsport genutzt, Nachmittags bis Abends nutzen hier die ganze Woche verteilt mehrere Sportvereine die Sporthalle, auch die Schwimmhalle wird Nachmittags bis zum späteren Abend von Vereinen (Schwimmausbildung, Kanuschule, DLRG etc.) genutzt, Vormittags wird die Schwimmhalle für die Schwimmausbildung der Grundschüler genutzt. Abends je nach Wochentag ist es für die Allgemeinheit geöffnet.
Da viele dieser Angebote ab 14.00 Uhr Kinder betreffen, die von ihren Müttern oder Vätern gebracht und abgeholt werden, kommt es oft vor, dass Mütter/Väter die Zeit, in der sich ein Kind von Ihnen im Sportverein befindet, auf dem Schulhof warten, bis das Kind mit dem Sport fertig ist. Oft warten mit den Eltern noch die Geschwisterkinder, so dass auf dem Schulhof Nachmittags sich des Öfteren 5-10 Elternteile incl. dem einen oder anderen Geschwisterkind aufhalten. Oft warten auch Kinder ab 14.00 Uhr auf dem Schulhof auf den Beginn ihres Sportangebots, wenn diese Kinder etwas zu früh dran sind.
Es kommt nun immer wieder vor, dass von den Mitarbeitern der Schulkindbetreuung, die an dieser Schule bis 17.00 Uhr angeboten wird, alle Personen, die nicht zur Schulkindbetreuung gehören, vom Schulhof verwiesen werden, obwohl viele Personen, die sich ab 14.00 Uhr auf dem Schulhof befinden, sich dort nur befinden, weil sie Gebäudeteile der Schule benutzen bzw. auf die Kinder warten, die in der Turnhalle bzw. in der Schwimmhalle Angebote wahrnehmen. Es gibt dort außer dem Schulhof keine Möglichkeit, Schulnah auf Kinder zu warten.
Sind diese wartenden Personen "Unbefugte"? Denn es gibt im Eingangsbereich vor dem Schulhof ein Schild, das "Unbefugten" die Nutzung des Schulhofes erst ab 17.00 Uhr erlaubt. Sind die wartenden Eltern (incl. Geschwisterkinder) "Unbefugte"? Der Zugangsweg zu Sporthalle und Hallenbad führt z.B. ausschliesslich über den Schulhof. Wer darf hier das Hausrecht wahrnehmen (wenn nötig), das Schulpersonal, das Ordnungsamt oder die Polizei?
Ich danke schon jetzt für eure fachkundigen Antworten.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Ich sehe hier keine Möglichkeit für die Eltern, sich auf dem Schulhof aufzuhalten - abgesehen vom direkten Weg zu den Einrichtungen, die berechtigter Weise besucht werden.

Alleine schon, um die Kinder zu schützen, hat die Schule ein berechtigtes Interesse, Erwachsene bzw. Unbefugte vom Gelände fernzuhalten.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von amz581094-6):
Sind diese wartenden Personen "Unbefugte"?
Ja, das würde ich nach der Schilderung so sehen. Die Schule hat auch nicht umsonst das Schild dort angebracht.
Zitat (von amz581094-6):
Wer darf hier das Hausrecht wahrnehmen
Die Schulleitung und vor Ort die Mitarbeiter der Schulkinderbetreuung.
Ich sehe da keinen Diskussionsbedarf und auch keinen Einsatz von Polizei oder Ordnungsamt.
Zitat (von amz581094-6):
Es gibt dort außer dem Schulhof keine Möglichkeit, Schulnah auf Kinder zu warten.
Wie weit entfernt ist--- in der Nähe der Schule?

Rechtsberatung von einem Fachanwalt gibts beim Fachanwalt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz581094-6
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke bis hierhin für eure Antworten und der klaren Einschätzung der Sachlage. In der Nähe gibt es eine Wiese und den Schulparkplatz, wo natürlich jeweils auch gewartet werden kann. Bänke gibt es dort nicht, grundsätzlich im Ort sehr wenig, die gibt es nur auf dem Schulhof.
Ich hatte gedacht, die Eltern bzw. die wartenden Schüler dürften sich auf dem Schulhof aufhalten, weil die Eltern Gebäudeteile der Schule nutzen und der Schulhof zu diesem Verbund gehört.
Nochmals Danke!

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9177 Beiträge, 1946x hilfreich)

Zitat (von amz581094-6):
Ich hatte gedacht, die Eltern bzw. die wartenden Schüler dürften sich auf dem Schulhof aufhalten, weil die Eltern Gebäudeteile der Schule nutzen und der Schulhof zu diesem Verbund gehört.


Man kann darüber sicher mit dem Verein der die Halle nutzt und der Schulleitung sprechen. Im übrigen können die Kinder sicherlich auch ohne Probleme die paar Meter bis zum Parklplatz alleine laufen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von amz581094-6):
obwohl viele Personen, die sich ab 14.00 Uhr auf dem Schulhof befinden, sich dort nur befinden, weil sie Gebäudeteile der Schule benutzen bzw. auf die Kinder warten, die in der Turnhalle bzw. in der Schwimmhalle Angebote wahrnehmen

Personen welche die Gebäudeteile der Schule rechtmäßig benutzen, dürfen den Schulhof angemessen nutzen.
Personen welche da nur in der Warteschleife stehen, sind nicht befugt, falls es in der Schulordnung keine Ausnahmen geben sollte.



Zitat (von amz581094-6):
Wer darf hier das Hausrecht wahrnehmen (wenn nötig), das Schulpersonal, das Ordnungsamt oder die Polizei?

Das Hausrecht wahrnehmen darf der Inhaber des Hausrechtes und seine Bevollmächtigten. Bei Mitarbeitern der Schulkindbetreuung könnte das zutreffen sein. Falls es versäumt wurde, löst das ein Dreizeiler mit Stempel und Unterschrift.
Ordnungsamt oder Polizei können keine Inhaber des Hausrechtes sein. Sie werden tätig im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr / Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Polizei kann es sich einfach machen, Personalien aufnehmen und Platzverweise erteilen.
Wie weit die Befugnisse des Ordnungsamtes gehen, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Im Zweifel zieht das Ordnungsamt einfach kurzfristig die Polizei hinzu



Zitat (von amz581094-6):
Es gibt dort außer dem Schulhof keine Möglichkeit, Schulnah auf Kinder zu warten.

Das ist unglaubwürdig.



Zitat (von amz581094-6):
weil die Eltern Gebäudeteile der Schule nutzen

Welche konkret?
Werden diese mit Erlaubnis der Schule genutzt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41149 Beiträge, 14495x hilfreich)

Gerade in Einrichtungen (incl. Schulen), in denen Kinder betreut/unterrichtet werden, gelten aus durchaus sinnvollen Gründen Aufenthaltsverbote für nicht Befugte. Die Betreuer sind für die Sicherheit der Kinder verantwortlich. Zum Aufenthalt befugt ist folglich jeder, der die Räumlichkeiten, das Grundstück wegen eines Anliegens betritt und sich dort aufhält. Das sind einmal die Personen, die dort arbeiten oder die Personen, die etwas mit dem Kind in Verbindung stehendes erledigen müssen; etwa Wahrnehmung eines Besprechungstermins. Das Schulgelände ist kein Warteraum bzw. Aufenthaltsraum für wen auch immer. Also, zweckgebundene Nutzung okay, alles andere aus nachvollziehbaren Gründen nicht.

wirdwerden

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#7
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 324x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welche konkret?
Werden diese mit Erlaubnis der Schule genutzt?


Die Schule hat da üblicherweise wenig bis nichts mitzureden. Gerade im ländlichen Raum ist es völlig üblich das die Gemeinde die nicht benutzten Teile einer Schule auch für andere Zwecke vermietet/vergibt -> die Turnhalle an Sportvereine, Klassenräume werden durch die VHS genutzt, die Schwimmhalle für betreutes Schwimmen etc...

Ich würde hier einfach mal mit der Gemeinde das Gespräch suchen - denn die hat ja die Erlaubnis im Zweifel erteilt. Und mir ist mehr als ein Fall bekannt geworden, wo das Lehr/Schulpersonal die eigenen Befugnisse weit überschritten hat.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4070 Beiträge, 660x hilfreich)

Zitat (von amz581094-6):
Es kommt nun immer wieder vor, dass von den Mitarbeitern der Schulkindbetreuung, die an dieser Schule bis 17.00 Uhr angeboten wird, alle Personen, die nicht zur Schulkindbetreuung gehören, vom Schulhof verwiesen werden, obwohl viele Personen, die sich ab 14.00 Uhr auf dem Schulhof befinden, sich dort nur befinden, weil sie Gebäudeteile der Schule benutzen bzw. auf die Kinder warten, die in der Turnhalle bzw. in der Schwimmhalle Angebote wahrnehmen.

Evtl. dient die Nutzung des Schulhofes, den Kindern der Betreuung oder die anwesenden Personen, stören die Kinder während der Hausaufgaben.
Da Sportvereine sich am Abend dort aufhalten, muss es entsprechend Parkplätze geben.
Zitat (von amz581094-6):
Es gibt dort außer dem Schulhof keine Möglichkeit, Schulnah auf Kinder zu warten.

Warum soll die Abholung, Schulnah erfolgen? Parken, zu Fuß zur Schule, die Kinder abholen und zurück zum Auto. Ich kenne keine Schule, wo der Hof zum Parken für wartende Eltern, verwendet werden darf.
Es wird auch eine Haftungssache sein.

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#9
 Von 
ReBo123
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich denke, man muss hier tatsächlich zweierlei Nutzung unterscheiden.

Auf der einen Seite steht das Bringen und Abholen der Kinder. dass die Eltern sich zu diesem Zweck auf dem Schulgelände aufhalten, dürfte nicht zu beanstanden sein. Selbst wenn die Schule für ihren eigenen Schul- und Betreuungsbetrieb die Regelung getroffen haben sollte, dass Eltern ihre Kinder nur bis zum Tor bringen bzw. sie dort wieder in Empfang nehmen, bleibt meiner Ansicht nach der Vereinssport in den Gebäuden davon unberührt. Dass Eltern etwas früher zur Abholung kommen oder mit ihren Kindern warten, wenn sie zu früh da sind, sehe ich in der Hinsicht ebenfalls noch als unkritisch an.

Auf der anderen Seite steht der Aufenthalt der Eltern während der Zeit, in der die Kinder bei den jeweiligen Sportangeboten sind. In diesem Fall ist die Aufsicht durch den Veranstalter gegeben, es besteht keine Notwendigkeit, dass die Eltern sich die ganze Zeit vor dem Gebäude aufhalten. Das sieht eher nach einem inoffiziellen Elternstammtisch aus, und es ist die freie Entscheidung der Eltern, vor Ort zu bleiben, statt die Zeit anderweitig zu nutzen/zu verbringen. Dafür ist der Schulhof meiner Ansicht nach der falsche Ort, wenn dort zeitgleich noch Betreuungsangebote der Schule stattfinden.

-- Editiert von User am 24. März 2025 09:03

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41149 Beiträge, 14495x hilfreich)

Das mit dem Elternstammtisch gefällt mir gut! Wirklich. Nochmals: es geht um die Sicherheit der Kinder. Wenn da unsortiert und unkontrollierbar Gott und die Welt sich auf dem Schulplatz tummeln, dann sind die Kinder in der Tagesstätte und in den Sportvereinen gefährdet. Die strengen Abholregeln bei jüngeren Kindern machen ja durchaus Sinn. Auch dass Angehörige von Kindern eben während der Schul/Kita/Vereinszeiten dort nichts zu suchen haben.

wirdwerden

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#11
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von ReBo123):
Auf der einen Seite steht das Bringen und Abholen der Kinder. dass die Eltern sich zu diesem Zweck auf dem Schulgelände aufhalten, dürfte nicht zu beanstanden sein. Selbst wenn die Schule für ihren eigenen Schul- und Betreuungsbetrieb die Regelung getroffen haben sollte, dass Eltern ihre Kinder nur bis zum Tor bringen bzw. sie dort wieder in Empfang nehmen, bleibt meiner Ansicht nach der Vereinssport in den Gebäuden davon unberührt. Dass Eltern etwas früher zur Abholung kommen oder mit ihren Kindern warten, wenn sie zu früh da sind, sehe ich in der Hinsicht ebenfalls noch als unkritisch an.


Kommt darauf an, da ab 17.00 free for all ist, dürften wohl bis 17.00 da Schulkinder sein. Es ist vollkommen weltfremd zu denken, dass die Schule nun von einem tiefen Burggraben umgeben ist und man nicht draußen warten kann. Der TE bemängelt, dass es nur dort Bänke gibt... nun alleine dass man sich hinsetzen darf dürfte nicht als Grund ausreichen um auf den Schulhof zu gehen.
Auch die Abholung der Kinder dürfte vom Schultor erfolgen und das sollte zumutbar sein. Immerhin ist es ein "geschützter Bereich" solange es keine Problemschule ist wo den Kindern dann immer die Jacke abgezogen wird. Da dürfte der Schutz der Schüler vor unbefugten Zutritt weitaus höher sein. Gerade weil in so einer Situation keinerlei Übersicht besteht wer denn da nun auf den Schulhofbänken sitzt, ob da jemand ist der sein Kind abholen will oder jemand der die lieben Kleinen mit kostenlosen Süßigkeiten in seinen Van locken will.
Zumal selbiges ja auch für die Kinder im Verein selbst geht, die werden dadurch ja auch mehr geschützt.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41149 Beiträge, 14495x hilfreich)

Eben, ein geschützter Bereich muss übersichtlich sein. Wir vertrauen unsere Kinder der Kita, der Schule, dem Sportverein an und erwarten völlig zu recht, dass sie geschützt werden. Die Einrichtung übernimmt eine Garantenstellung und die kann nun mal nur verantwortungsvoll ausgeübt werden, wenn Übersicht behalten werden kann.

Praktischer Lösungsvorschlag: sich an den kommunalen Abgeordneten seines Vertrauens wenden. Dieser soll im Ortsparlament einen Antrag stellen, außerhalb des geschützten Bereichs ein paar Bänke aufzustellen und gut ist.

wirdwerden

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#13
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 127x hilfreich)

Die Frage der Sinnhaftigkeit solcher Regeln ist das eine , das Hausrechtes eine andere.
Die Schulleitung darf solche Regeln aufstellen, Punkt!

Wenn man die Sinnhaftigkeit der Regeln anzweifelt sollte man sich an die Schulleitung wenden und um Abhilfe bitten. Allerdings befürchte sich das man dort auf taube Ohren stoßen wird da oftmals übergeordnete Zwänge (z.B. Versicherungsfragen) pragmatischen Lösungen im Wege stehen.

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#14
 Von 
ReBo123
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Die Frage der Sinnhaftigkeit solcher Regeln ist das eine , das Hausrechtes eine andere.
Die Schulleitung darf solche Regeln aufstellen, Punkt!

Ob das Hausrecht der Schule hier greift, hängt meines Erachtens davon ab, wer den Vereinen die Nutzungszeiten in Halle und Schwimmbad zugewiesen hat.

Hat die Schule die Verfügungsgewalt über diese Einrichtungen und vergibt die Nutzungszeiten für Dritte in Eigenregie, dann hast Du vermutlich recht, wobei allerdings ein sicherer Zugang zu Halle und Schwimmbad gewährleistet sein muss. Das hängt dann vom Alter der Kinder ab, davon, wie das Schulgelände aussieht und wie das Umfeld. Können die Kinder allein vom Tor zur Halle bzw. zum Schwimmbad gehen? Wenn nein, kann ein Übungsleiter sie am Tor abholen? Gibt es vor dem Tor entsprechend Platz, dass eine ggf. größere Anzahl Kinder dort gefahrlos warten kann?

Wenn dagegen die Nutzungszeiten für Vereine von der Kommune vergeben werden, dann macht die auch die Regeln für den Zugang. Sich diesbezüglich mit der Schulleitung abzustimmen, wäre sinnvoll, die Handhabe der Schulleitung endet dort aber.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41149 Beiträge, 14495x hilfreich)

Die Nutzungszeiten beziehen sich aber auf das Schwimmbad, die Sporthalle. und die zweckgebundenen Zuwege.

wirdwerden

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#16
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von ReBo123):
Können die Kinder allein vom Tor zur Halle bzw. zum Schwimmbad gehen?


Der lustige, kleine Treppenwitz dabei ist ja, dass eben gerade der Punkt dass nicht jeder auf dem Schulhof herum hängen darf auch mit dafür sorgen dürfte dass die "Vereinskinder" selbigen gefahrloser überqueren können.

Zitat (von ReBo123):
Gibt es vor dem Tor entsprechend Platz, dass eine ggf. größere Anzahl Kinder dort gefahrlos warten kann?


Hier ist halt interessant wie genau sich die Verweise dar stellen. Nehmen wir mal an das Sportangebot in der Schwimmhalle beginnt 14.00, gibt es da schon Ärger wenn das Vereinskind 13:50 vor der Schwimmhalle steht?

Wenn es nun bereits 12.00 auf dem Schulfhof herum turnt, dann ist das eben Pech gehabt. Auch als "normaler" Schüler muss ich eben damit rechnen vor der Schule warten zu müssen wenn ich viel zu früh auftauche. Ich denke allerdings dies wird nur das kleinste Problem sein, der Zankapfel wird eben wohl doch eher sein dass dort dann ab 14.00 eine größere Gruppe Erwachsener auf den Bänken auf dem Schulhof herum lauert weil ihre Kinder gerade eine Stunde beim Sport sind weil dort so bequeme Bänke sind. Die sind aber 1.) wohl eigentlich dann eher für die Schüler gedacht und 2.) weiß dann keiner mehr ob wirklich alle Erwachsenen da wirklich nur auf ihr Kind warten oder ob sich nicht der ein oder andere einschleicht der auf irgendein Kind wartet...

Und bei den Eltern die sich nun beschweren... man möge sich mal vorstellen bei der Schule auf die ihr Kind geht wäre es üblich dass da täglich eine unübersichtliche Gruppe von Erwachsenen herum hängt die da auf irgendwas warten und die Schulkinder beobachten. Ich nehme an dann wären sie die ersten die sich (zu Recht) darüber beschweren.

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#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Praktischer Lösungsvorschlag:

Klappstühle ins Familienmobil laden.
Dann hat man bei Bedarf seinen Sitzplatz immer dabei und die steuerzahlende Allgemeinheit muss nicht für die Bequemlichkeit Einzelner zahlen.

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#18
 Von 
ReBo123
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Ich denke allerdings dies wird nur das kleinste Problem sein, der Zankapfel wird eben wohl doch eher sein dass dort dann ab 14.00 eine größere Gruppe Erwachsener auf den Bänken auf dem Schulhof herum lauert weil ihre Kinder gerade eine Stunde beim Sport sind weil dort so bequeme Bänke sind.

Das ist das, was ich weiter oben mit dem "inoffiziellen Elternstammtisch" meinte: Man trifft sich, während die Kinder beim Sport sind, tauscht sich aus, die Geschwisterkinder können rumtoben. Ich denke auch, dass das für die Schule der Stein des Anstoßes ist, und das kann ich durchaus nachvollziehen.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

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