Ausbildung und schwanger

15. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hexenlady
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung und schwanger

Hallo zusammen,

hoffe das ich hier richtig bin, weil ich weiss nicht worunter ich diesen beitrag setzen kann.

Meine Tochter 19 ist schwanger und hat im September die 2-jährige schulische Ausbildung zur Erzieherin begonnen. Das einjährige Vorjahrespraktikum hat sie abgeschlossen. Die Schule hatte zwar anfangs bedenken das sie weitermachen soll, aber meine Tochter meinte sie würde es versuchen trotz Schwangerschaft. Es lief bis hierher auch alles gut.
Bis Komplikationen auftraten in der Schwangerschaft.
Nun ist meine Tochter krankgeschrieben und muss sogar morgen ins Krankenhaus.
Ihre Schulleitung bat uns zu kommen. Wir waren dort und die Schule ist jetzt der Meinung, da meine Tochter das Jahr wohl nicht schaffen wird schulisch (weil sie muss Praktikumszeiten im Kindergarten nachweisen innerhalb des jahres) als auch zuviel an Unterrichtsstoff versäumt, sie solle sich abmelden und im Februar wieder neu anmelden für das nächste Jahr.

Meiner Tochter war schon klar das sie durch die Fehlzeiten und durch den Mutterschutz zuviel versäumt und das Jahr wiederholen muss.

Nur kann sie nicht verstehen warum sie sich abmelden muss bzw. soll. Die Schulleitung kam mit dem Argument da sie Bafög beziehe und die Schule kranksein von 3 tagen melden muss.
Wir sagten wir verzichten auf Bafög, denn unsere Sorge ist jetzt wenn meine Tochter sich abmeldet und Februar wieder anmeldet, fällt sie unter vielen anderen Anmeldungen und wer sagt das sie angenommen wird. Denn die Schwester (bischöfl. Schule) sagte das sie wie alle anderen bei der Anmeldung behandelt wird. (also ist nicht gesagt das sie angenommen wird, so haben wir es verstanden)
Irgendwie alles komisch....denn warum kann sie nicht angemeldet bleiben geht nach dem Mutterschutz wieder zur Schule, und geht dann übergangsmässig in die Wiederholung.

Nur unsere Sorge ist das die Schule das Recht hat sie zu schmeissen wenn sie nach dem Mutterschutz wiederkommt, bzw. sie nicht mit in die nächste Klasse zu nehmen.

Darum meine Frage....kann eine Berufsfachschule für Erzieherinen
/bischöfliche priv. Schule Bistum Aachen jemanden verweigern angemeldet zu bleiben und das Jahr zu wiederholen.

Wäre für jede Hilfe dankbar, oder Stellen wo man sich erkundigen kann damit ich der Schulleitung was konkretes sagen kann.
Vielleicht hat schon jemand solche Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen.

Liebe Grüsse

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
athene30
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,
ich kann mich noch gut an die anmeldung an der erzieherfachschule erinnern. ich stand irgendwie bei der anmeldung auf eine warteliste. dort hieß es das Hartefälle berucksichtigt werden bei der anmeldung. Also ein hartefall liegt in dem fall vor. mit der an und abmeldung weiss ich leider nicht weiter. ich hoffe etwas helfen konnte.
gruß athene

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Vielleicht sollten Sie mal beim Sozialamt nachfragen? Wenn Ihre Tochter BaFöG bezieht, müßte ihre Akte ja dort vorliegen. Dort oder evtl. beim Jugendamt kann Ihnen vielleicht jemand weiterhelfen.

Was ich nicht verstehe: eine private Schule wird doch auch privat bezahlt - oder? Die Schule sollte doch froh sein, genügend Schüler(innen) zu haben - und Ihre Tochter gar noch 1 Jahr länger als üblich?! D.h. doch, dass auch das Schulgeld 1 Jahr länger bezahlt wird! Oder ist die Schule staatlich gefördert?

lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hexenlady
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten

Nein es ist eine bischöfliche Schule, also privat deshalb weil sie dem Bistum Aachen untersteht.
Was den Härtefall angeht ist schon möglich, aber die Leiterin hat uns in keinerweise rüberkommen lassen, das meine Tochter eventuell dazu zählt. Darum ja die Angst sie jetzt abzumelden und das sie nicht mehr auf die Schule kommt.
Weiss ich was in den Köpfen der Leitung vorgeht? Denn sie will ja weiter zur Schule gehen sobald das Kind da ist und sie ihre Mutterschaft beendet hat.
Nur mag die Schule das wohl nicht warum auch immer...frage mich nur was ist mit Schülerinen die sich ein Bein brechen und auch Wochen ausfallen?....
Ich frage mich ehrlich nur warum drängelt die Schule zur Abmeldung und besonders darauf das meine Tochter es selber macht?
Aber ich werde mich mal beim Bafög Amt umhören ob es wirklich an denen liegt das sie sich abmelden soll? Denn jetzt habe ich gelesen das es passieren kann das meine Tochter kein Bafög mehr bekommt wenn sie die Ausbildung abbricht, und das würde sie ja mit der Abmeldung tun.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Bistum Aachen ... Da ich selber derzeit (noch) in Aachen wohne, sind mir die fast täglichen negativen Berichte über das Bistum sehr gut bekannt.

Wer weiß, wie es mit dieser Schule weitergeht - vielleicht wird sie bald aus finanziellen Gründen geschlossen? Wenn das Bistum bereits sein Tafelsilber verscherbelt und ca. 250 Mitarbeiter entlassen wird ...

Ich würde auf jeden Fall mal mit der Bafög-Stelle reden, was für Möglichkeiten dort bestehen, vielleicht können die ja Tips geben.

Nicht den Kopf hängen lassen, die Schwangerschaft erst einmal gut und für alle Gesund überstehen und dann in Ruhe alles weitere organisieren ;)

Gruß
Marion

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wenn ihre Tochter die Ausbildung abbricht, bekommt sie wahrscheinlich nie wieder BAFöG, ihre Regelstudienzeit darf sie aber verlängern, wenn z.B. ein Kind unter 5 Jahren erzogen wird.
Wie sieht es mit einem Urlaubssemester aus?
Bitte umbedingt mit der Schulaufsicht (auch private Schulen unterstehen dieser) melden und mit der BAFöG-zahlenden Stelle reden.

Und trotzt des ganzen Ärgers, viel Glück in der Schwangerschaft und bei der Geburt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hexenlady
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo danke für die netten meldungen....
heute bekam meine Tochter einen Brief von der Schule.
Die Schule würde sie im Dezember noch angemeldet lassen trotz des fehlen am Unterricht (Bemerkung meine Tochter ist krankgeschrieben, und liegt seit heute im Krankenhaus, weil die Schwangerschaft nicht so verläuft wie normal, also begründetes Fehlen) Und sie habe sich unverzüglich im Januar unaufgefordert zu melden und abzumelden.
Das Schokoticket was meine Tochter hat, wurde von der Schule bereits abgemeldet.
Also für die Schule ist es schon eine beschlossene Sache, da frage ich mich nur....warum wird sie nicht von denen abgemeldet, warum muss sie es selber tun?
Danke ich werde mich nächste Woche mal an das Bafög-Amt wenden und auch an das Schulministerium, denn ich gehe mal davon aus da es sich hier um ein Berufskolleg wenn auch bischöflich handelt, diese auch dem Ministerium unterliegt.
Es ist ja nicht ihr Verschulden das sie die verlangte Leistung nicht erbringen kann!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Könnte vielleicht bei dieser Schule der moralische Aspekt etwas übertrieben worden sein?
Beim BAföG muss sie sich erst abmelden, wenn sie länger als drei Monate aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen kann. Fürs BAföG darf sie auch eine Klasse wiederholen, Schüler werden da bevorzugt gegenüber Studenten.
Ist in der Schulordnung das Wiederholen einer Klasse vorgesehen?
Sie soll sich nicht abmelden, wartet auf den Rausschmiss, gegen den könnt ihr verwaltungsrechtlich vorgehen, da er nicht korrekt wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hexenlady
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Alida,
ja es ist eine Wiederholung in dieser schulischen Ausbildung vorgesehen und zwar einmalig. Darum verstehen wir ja dieses ganze tubabu nicht.
Und dank der Resonanz hier und unseren Überlegungen das die Schule sie so loswerden will, haben wir uns entschlossen das sie sich nicht abmeldet.
Wir werden versuchen das sie das jahr normal wiederholen kann. Kümmere mich nächste Woche mal um das gesetzliche inwieweit sie Rechte hat. Denn jetzt haben wir heute einen Brief bekommen das die Schule sie für Ende Dezember abgemeldet hat mit dem Schokoticket. Also die machen schon alles obwohl noch gar keine Abmeldung vorliegt.
Werde der Schulleitung jetzt erstmal einen Brief schreiben das sie nicht dem Unterricht fernbleibt wie sie schreiben, sondern das sie krankgeschrieben ist und seit gestern in Mutterschutz.

Liebe Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Je länger ich darüber nachdenke , desto mehr denke ich , daß hier Geld eine Rolle spielt :

Wie ist das bei dieser Schulart , ist Schulgeld zu zahlen ?

Selbst wenn nicht , hier soll offentsichtlich ein Platz mit Gewalt freigemacht werden um sich die entsprechenden Einnahmen zu sichern .

Ein entsprechendes Freihalten würde die Schule vermutlich sehr teuer kommen . Mutterschutz nach der Geburt ist eine lange Zeit , in der der Platz schon aus praktikablen Gründen obwohl nicht genutzt trotzdem nicht für die Zwischenzeit neu belegt werden kann.

Ich würde hier nicht allzu lange auf eigene Faust "rumwurschteln" .

Gehen Sie zum Anwalt kann m.E. nur der richtige Weg sein - Sie werden alleine nur gegen Wände rennen .

Um einen entsprechenden Anwalt zu finden , würde ich mich an den ASTA der örtlichen Universität wenden . Ist zwar nicht ganz "deckungsgleich" ;) - doch hat man dort entsprechende Anwaltslisten mit erfahrenen Anwälten im Bereich Hochschulrecht , Schulrecht , Bafög usw. die das nötige Händchen haben um auch gegen solche Institutionen vorzugehen.

Das "Problem" Schwangerschaft und Bafög ist dort ausreichend bekannt.

Auch für einen ersten Überblick :

http://www.bafoeg.bmbf.de/search/cgi-bin/nph-search.cgi?query=schwangerschaft&broker=bafoeg&brokerqueryconfig=BrokerQuery_barrfrei.cf&caseflag=on&errorflag=0&opaqueflag=off&descflag=on&maxobjflag=1000&maxlineflag=1000&maxresultflag=10000

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren , aber was hier abläuft erweckt in mir einen unchristlichen Eindruck - auch als alter Protestant ... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hexenlady
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo psst,

das ist es ja, es ist keine Schule die wir aus priv. Tasche zahlen müssen.
Aber stimmt irgendwas ist schon sehr komisch an allem, und ich bin auch der Überzeugung das die Schule auf diese Art einen Platz schaffen will. Vielleicht weil sie eine Quote erreichen muss bis Ende des Schuljahres was den Abschluss der Klassen betrifft.
Denn in der Klasse meiner Tochter sind wohl einige die das Schuljahr wiederholen müssen wenn?? sich die Noten nicht bessern.
Und unchristlich finde ich es auch, trotz der Darstellung wie unsere mom fam. Lage ist kein Entgegenkommen der Schule zu spüren.
Meine Tochter hat u.a. damals eine Lehre nach einem Jahr als Groß-und Aussenhandelskauffrau abgebrochen nach einem Jahr, weil Erzieherin ihr Traum ist und immer noch ist nach 1-Jahr Vorpraktikum.
Ich frage mich nur was ist mit Schülerinen die sich was brechen!!!oder aus anderen gesundheitlichen Gründen länger fehlen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.663 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen