Ausfallhonorar Orthopäde

4. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausfallhonorar Orthopäde

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir bei folgendem Sachverhalt helfen:

Vor ca 2 Monaten habe ich telefonisch einen Termin bei einem Orthopäden gemacht. Ich war vorher kein Patient bei dem besagten Arzt und wäre somit Neupatient. Leider habe ich den Termin in meinem Kalender falsch notiert und den eigentlichen Termin somit ohne Absage versäumt. Ich habe nun ein Schreiben vom Arzt erhalten mit der Aufforderung ein Ausfallhonorar von 22€ zu zahlen. Auf meine Entschuldigung ist man nicht eingegangen und besteht auf die Zahlung. Habe ich hier gewisse Chancen oder muss ich in den sauren Apfel beißen?

Danke im Voraus!

-- Editiert von User am 4. Februar 2023 03:01

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
Ich habe nun ein Schreiben vom Arzt erhalten mit der Aufforderung ein Ausfallhonorar von 22€ zu zahlen.

Ein Schnäppchen, bei meinem gibt es dafür mal gerade ein Händeschütteln ...

Ansonsten würde er beweisen müssen, dass es tatsächlich einen Ausfall gab.
Dürfte aber vermutlich nicht so schwierig sein, denn die Termine und Abläufe werden in der Regel ja gut dokumentiert ...



Zitat (von SonnyBlack123):
Habe ich hier gewisse Chancen

Durchaus ...


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke @Harry van Sell !

Aber was wären denn meine Chancen?


-- Editiert von User am 4. Februar 2023 03:23

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
Ich habe nun ein Schreiben vom Arzt erhalten mit der Aufforderung ein Ausfallhonorar von 22€ zu zahlen.

Den Ärzten bleibt oft keine andere Wahl, weil Termine häufig nicht eingehalten werden.
Wenn sie bei dem Arzt Patient werden wollen, sollten sie die 22 € bezahlen, ist tatsächlich recht günstig.
Außerdem stressfrei und keinen Ärger.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

@Lori12

Nein, in Zukunft werde ich zu einem anderen Arzt gehen.

Soll ich die Rechnung denn jetzt aussitzen oder wie kann ich vorgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
Soll ich die Rechnung denn jetzt aussitzen oder wie kann ich vorgehen?

Bezahlen und keinen Stress.
Ansonsten könnte es Stress geben oder sie müssen nicht bezahlen. Alles ist möglich.
Man weiß halt nie, ob man nicht in einem Notfall mal zu diesem Arzt muss oder er Urlaubsvertretung für ihren Arzt macht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ich könnte mir vorstellen, dass die Ärzte mittlerweile so genervt sind, dass die das durch einen Anwalt ausfechten lassen, oder zumindest einem Inkassodienstleister übergeben.

Das wird dann verdient noch teurer und zahlen musst du sowieso.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
Aber was wären denn meine Chancen?

Sehr viel schlechter als 50:50.

Außer zu bezahlen gibt es eigentlich keine sinnvolle Option.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
muss ich in den sauren Apfel beißen?
Beste Idee: Einmal beißen, 22,- zahlen. Merken für alle weiteren Termine bei allen möglichen Ärzten.

22,- ist wirklich mehr als billig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
Ich habe nun ein Schreiben vom Arzt erhalten mit der Aufforderung ein Ausfallhonorar von 22€ zu zahlen.


Man könnte sich da erst einmal fragen, was die rechtliche oder vertraglich Grundlage für die Forderung ist.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine vertragliche Grundlage gibt es nicht, da ich noch nie vorher bei dem Arzt war und dementsprechend auch nichts unterschrieben habe. Lediglich eine Terminvereinbarung per Telefon

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Man könnte sich da erst einmal fragen, was die rechtliche oder vertraglich Grundlage für die Forderung ist.

Lesen hilft ...
Die vertragliche Grundlage findet sich direkt im ersten Satz:
Zitat (von SonnyBlack123):
Vor ca 2 Monaten habe ich telefonisch einen Termin bei einem Orthopäden gemacht.


Die rechtliche Grundlage im BGB, § 280 / § 823



Zitat (von SonnyBlack123):
dementsprechend auch nichts unterschrieben habe.

Da man für Verträge gar nicht unterschreiben muss ...



Zitat (von SonnyBlack123):
Lediglich eine Terminvereinbarung per Telefon

Und da hat man sich einen Termin fürs Kaffetrinken geholt? Oder doch für eine Behandlung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
Lediglich eine Terminvereinbarung per Telefon


Wie wurdest du nachweislich auf die diese pauschale Schadensersatzforderung hingewiesen?

Zitat (von SonnyBlack123):
Eine vertragliche Grundlage gibt es nicht, da ich noch nie vorher bei dem Arzt war und dementsprechend auch nichts unterschrieben habe.


Dann müsste aber die Praxis nachweisen, dass zum einen schon durch diesen Anruf/Terminvereinbarung ein Vertrag zustande gekommen ist und dass eine `pauschale` Schadensersatzforderung vereinbart wurde.

Zitat (von Harry van Sell):
Lesen hilft ...


Nö, man muss auch verstehen. Es hilft zwar den Beitragszähler ...................

Zitat (von Harry van Sell):
Die vertragliche Grundlage findet sich direkt im ersten Satz:


Sorry, kompletter Unfug!!!

Zitat (von Harry van Sell):
Die rechtliche Grundlage im BGB § 823


Mal wieder kompletter Unsinn, hier wurde weder der ` Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt`

Zitat (von Harry van Sell):
Die rechtliche Grundlage im BGB, § 280


Ab und an kann man nur mit dem Kopf schütteln. Aber du kannst uns bestimmt erklären, wie bei einer erstmaligen Kontaktaufnahme per Telefon mit einem Dienstleister ein Schuldverhältnis entsteht.

Zitat (von Harry van Sell):
Da man für Verträge gar nicht unterschreiben muss ...


Richtig, aber wenn man Forderungen stellt, sollte man nachweisen können, dass diese so vertraglich vereinbart wurden, denn das von dir gerne zitierte BGB gibt das nicht her.

Und da du hier so gerne auf auf das BGB verweist; das BGB kennt keinen pauschalen Schadenersatz !!!!!!!!!!


Zitat (von Harry van Sell):
Und da hat man sich einen Termin fürs Kaffetrinken geholt?


Ja, vielleicht - warum nicht. :-)

Zitat (von Harry van Sell):
Oder doch für eine Behandlung?


Wie sieht denn `nachweislich`diese Behandlung aus? Was wurde denn bei der `Terminvereinbarung`vereinbart? Welche Behandlung hätte denn der Arzt durchgeführt?



-- Editiert von User am 4. Februar 2023 19:56

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Aber du kannst uns bestimmt erklären, wie bei einer erstmaligen Kontaktaufnahme per Telefon mit einem Dienstleister ein Schuldverhältnis entsteht.

In dem man ihm einen Auftrag erteilt, ihn bucht, ...



Zitat (von charlyt4):
das BGB kennt keinen pauschalen Schadenersatz !!!!!!!!!!

Zum Glück wurde der auch nicht gefordert ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe halt per Post einen Brief bekommen mit der Forderung. Ich soll diese innerhalb von 2 Wochen bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Ich sehe 3 Optionen

A) man zahlt nicht und wartet ab was passiert
B) man zahlt nicht und fordert auf, er möge substantiiert die Berechtigung (Rechtsgrundlagen, Entstehung und Berechnung inkl. Maßnahmen der Schademinderung) darlegen
C) zahlen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Willst du es wegen 22€ wirklich darauf ankommen lassen, über 500€ zusätzlich zahlen zu müssen?!?
Es war dein Fehler, steh dazu.

Wenn er nachweisen kann, dass er zu deinem Termin keinen anderen Patienten kurzfristig einschieben konnte, dann bleibt dir sowieso nichts anderes übrig als zu zahlen, denn den Anspruch hat er auf jeden Fall.

Es steht nirgendwo etwas von einer Pauschale, ich nehme auch mal an, dass es keine diesbezüglichen AGB gibt, sondern, dass das der tatsächliche Schaden war. Und der muss eben nach § 280 BGB ersetzt werden, da gibt es keinen Ausweg, wenn er das durchzieht. Nur, wie gesagt, darfst du dann über 500€ zusätzlich einplanen.

Selbst bei einer Chance von nur 5%, dass du verlierst (sie ist eigentlich sogar weit über 50%) hättest du im Erwartungswert 25€ verloren, was schon mehr als die geforderten 22€ ist. Was soll der Mist?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wie sieht denn `nachweislich`diese Behandlung aus? Was wurde denn bei der `Terminvereinbarung`vereinbart? Welche Behandlung hätte denn der Arzt durchgeführt?

Naja.
22€ spricht ja dafür, dass eine GOÄ Nr. 7 mit dem Standard-Faktor 2,3 als Ausfallhonorar abgerechnet wird.
Das ist der Standardfall einer "eingehenden Untersuchung".
Und die fällt beim ersten Termin immer an.
Es wird also kein pauschaler Schadensersatz gefordert, sondern das Minimum von dem, was angefallen wäre, wenn man den Termin wahrgenommen hätte. (Also noch nichtmal eine Behandlung, sondern nur die Untersuchung.)

Wäre tatsächlich ein höherer oder pauschalisierter Betrag verlangt worden, wäre ich auf Ihrer Seite - aber die 22€ sind das Minimum.
Dass ein Termin vereinbart wurde ist ja unstreitig - und eine Argumentation, dass der Termin nur zum Kaffeetrinken gemacht wurde, erscheint nicht aussichtsreich. Dass mindestens Leistungen im Wert von 22€ in Anspruch genommen worden wären, wird der Arzt mühelos darlegen können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal eine Hypothetische Annahme:

1.angenommen es hätte am Telefon ein Missverständnis gegeben und man hätte sich den falschen Tag aufgeschrieben. Muss man dann auch das Ausfallhonorar zahlen?

2. angenommen man hat gar keinen Termin vereinbart und man bekommt aus heiterem Himmel so eine Forderung. Muss man dann zahlen? Wie kann man nachweisen, dass man den Termin gar nicht gemacht hat?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Jetzt ist es nicht mehr nur erbärmlich sondern wird auch noch lächerlich (und möglicherweise strafrechtlich relevant), aber gut.

Zitat (von SonnyBlack123):
1.angenommen es hätte am Telefon ein Missverständnis gegeben und man hätte sich den falschen Tag aufgeschrieben. Muss man dann auch das Ausfallhonorar zahlen?


Ja.

Zitat (von SonnyBlack123):
2. angenommen man hat gar keinen Termin vereinbart und man bekommt aus heiterem Himmel so eine Forderung. Muss man dann zahlen? Wie kann man nachweisen, dass man den Termin gar nicht gemacht hat?


Wenn der Arzt die Daten vom Neupatient hat, dann wird er das damit beweisen können. Wie man dann als Patient beweisen will, dass man das nicht war, naja, viel Spaß. Es gibt ja sogar noch Zeugen, die das Gegenteil bezeugen können.


Ich als Arzt würde in diesem Fall Strafanzeige wegen Betrug stellen und den "tollen" Patienten verklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
ein Missverständnis gegeben

Welcher Art konkret?



Zitat (von SonnyBlack123):
Leider habe ich den Termin in meinem Kalender falsch notiert
Zitat (von SonnyBlack123):
und man hätte sich den falschen Tag aufgeschrieben.

Finde den Unterschied ...



Zitat (von SonnyBlack123):
Wie kann man nachweisen, dass man den Termin gar nicht gemacht hat?

Wie immer: durch ein entsprechendes Alibi.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll hier bitte bei einer Annahme strafrechtlich relevant sein? Wieso ist der Ton hier bei euch immer so rau?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
2. angenommen man hat gar keinen Termin vereinbart und man bekommt aus heiterem Himmel so eine Forderung. Muss man dann zahlen? Wie kann man nachweisen, dass man den Termin gar nicht gemacht hat?


Zitat (von SonnyBlack123):
. Leider habe ich den Termin in meinem Kalender falsch notiert und den eigentlichen Termin somit ohne Absage versäumt.


Und man behauptet das Gegenteil, um nicht zahlen zu müssen? Das ist ein Betrugsversuch. Wie gesagt, dieser Thread wird immer erbärmlicher!

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war eine Annahme!!! Kannst du lesen? Du bist echt am Ende das tut mir leid für dich. Du gehorsamer typ

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Da die Ärzte mittlerweile eine ganze Menge solcher Querköpfe haben, wundert mich diese Rechnung nicht.

Und ich kann nur hoffen, dass der Arzt ernst macht. Manche lernen eben nur durch Schmerzen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok ich werde berichten und dir dann aus der JVA schreiben hahahahahha

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Och, so weit wird's nicht kommen, aber ca. 550€ zusätzlich werden eben fällig. Zu Recht.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
Wieso ist der Ton hier bei euch immer so rau?

Die juristische Realität ist mitunter noch rauer.
Und das Leben selbst ist auch kein Streichelzoo ...

Nützt ja auch nichts, wenn die hier Antworteten Sachen schönreden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
SonnyBlack123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok ich werde berichten haha aber du tust mir echt leid. Ich hoffe du bekommst einen Orden für deine Gehorsamkeit

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9306x hilfreich)

Anleitung zu Straftaten widerspricht den Forenregeln. Das gilt auch für "angenomme Fälle".
Angenommen man würde behaupten keinen Termin gemacht zu haben, obwohl man im angenommenen Fall einen Termin vereinbart hatte, wäre das im angenommenen Fall ein Betrug.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von SonnyBlack123):
Mal eine Hypothetische Annahme:
Du meinst *Rausreden*??
zu 1: Angenommen gilt hier nicht mehr, denn der Sachverhalt ist schon im EP erklärt.
zu 2: Dann würde man hier und jetzt nicht so fragen, sondern den Fehler mit dem Orthopäden schnell selbst klären, denn Fehler passieren schon mal.
Zitat (von SonnyBlack123):
Wieso ist der Ton hier bei euch immer so rau?
Nö, nicht immer, kommt eben auf die wechselhaften *Annahmen* von bereits im EP dargestellten Tatsachen an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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