Hallo zusammen,
ich war vor etwa zwei Wochen bei einem Psychotherapeuten für ein Erstgespräch. Nach diesem Gespräch haben wir einen Termin für ein zweites Gespräch vereinbart.
Der Termin wäre gestern (02.03.2020, 9 Uhr) gewesen. Ich habe den Termin am vergangenen Freitag (28.02.2020) gegen 10 Uhr telefonisch auf dem AB abgesagt.
Heute habe ich ein Schreiben vom Therapeuten erhalten, dass er mir die versäumte Stunde mit 80€ in Rechnung stellt, weil er keinem anderen Patienten den Termin anbieten konnte und ich zu spät abgesagt habe.
Der Punkt ist, mein Therapeut war letzte Woche im Urlaub, er war also nicht erreichbar. Er hätte also, auch wenn ich z.B mittwochs abgesagt hätte, keinen Patienten mehr finden können, schließlich war er ja nicht in der Praxis.
Einen Vertrag habe ich nicht unterschrieben und informiert über ein etwaiges Ausfallhonorar wurde ich auch nicht.
Muss ich den Betrag bezahlen?
Vielen Dank für Antworten im Voraus.
Ausfallhonorar bezahlen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatEr hätte also, auch wenn ich z.B mittwochs abgesagt hätte, keinen Patienten mehr finden können :
Abgesehen davon, das diese Theorie lebensfern ist, würde man das beweisen müssen.
ZitatEinen Vertrag habe ich nicht unterschrieben :
Irrelevant, man hat einen gültigen Vertrag geschlossen, aleine das ist relevant.
Zitatund informiert über ein etwaiges Ausfallhonorar wurde ich auch nicht. :
Auch irrelevant, da dieses gesetzlich festgelegt ist.
Wer einen Schaden verursacht hat diesen zu ersetzen, so steht es im BGB.
Ob er in Urlaub war oder nicht, geht sie nichts an. Ist es eine 1 Mann Praxis, weil sonst hätten ja Mitarbeiter einen anderen Patienten anrufen können?
Bei meinem Physiotherapeuten muss die Absage spätesten 24 Stunden vorher erfolgen.
Wieso benötigen sie 2 Termine für Gespräche?
Haben sie ihr Rezept dem Mann bereits gegeben und werden die Gespräche über dieses abgerechnet? Weil umsonst wird er das erste Gespräch auch nicht gemacht haben.
Falls das der Fall ist, würde ich dem Herrn mitteilen, dass sie die Krankenkasse als Kostenträger informieren, falls 2 Termine abgerechnet werden. Grund, die Selbstbezahlung.
Bzw. das Rezept abholen, die 80 € bezahlen und eine andere Praxis wählen. Das Vertrauensverhältnis ist ja schon vor der ersten Behandlung gestört.
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Stimmt, solche Patienten, die nur Schäden verursachen, braucht niemand.ZitatBzw. das Rezept abholen, die 80 € bezahlen und eine andere Praxis wählen. Das Vertrauensverhältnis ist ja schon vor der ersten Behandlung gestört. :
Ansonsten gibt es zu dem Beitrag von HvS nichts hinzuzufügen.
ZitatOb er in Urlaub war oder nicht, geht sie nichts an. Ist es eine 1 Mann Praxis, weil sonst hätten ja Mitarbeiter einen anderen Patienten anrufen können? :
Ja, ist eine Ein-Mann-Praxis.
ZitatWieso benötigen sie 2 Termine für Gespräche? :
Wofür soll ich sonst Termine bekommen? Gespräche sind schließlich sein Job.
ZitatBzw. das Rezept abholen, die 80 € bezahlen und eine andere Praxis wählen. Das Vertrauensverhältnis ist ja schon vor der ersten Behandlung gestört. :
Ich habe kein Rezept und weiß auch nicht, wie Sie zu dieser Annahme kommen.
.
Zitatund informiert über ein etwaiges Ausfallhonorar wurde ich auch nicht. :
Dann ist auch keines zu bezahlen.
ZitatOb er in Urlaub war oder nicht, geht sie nichts an. :
Richtig. Es ist dann aber auch das Problem des Arztes, wenn er entsprechende Informationen nicht bekommt.
gruß charly
Das kann man so nicht stehen lassen. Ich vermute, du beziehst dich auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 12.04.2007, Az: 1 U 154/06 oder auch AG München VuR 12/98, 421 ff.ZitatDann ist auch keines zu bezahlen. :
Diese halte ich hier nicht für anwendbar, da die Art und Weise der Behandlung eben nicht nur der Organisation des Ablaufs dient und nicht mal eben so ein anderer Patient vorgezogen werden kann. In der hier genannten Art und Weise der Behandlung sehe ich ein Fixgeschäft für das sehr wohl Schadenersatz/Ausfallhonorar verlangt werden kann.
ZitatIn der hier genannten Art und Weise der Behandlung sehe ich ein Fixgeschäft für das sehr wohl Schadenersatz/Ausfallhonorar verlangt werden kann. :
Für ein Ausfallhonorar fehlt es laut der TE schlicht an einer entsprechenden Vereinbarung und für den Schadensersatz müsste er nachweisen, dass er sich am 28.02.2020 um einen Ersatzpatienten erfolglos bemüht hat. Wenn er das nicht kann, weil er 1 Woche in Urlaub fährt ohne sich weiter um sein Geschäft zu kümmern, kann dies nicht zu Lasten des Patienten gehen.
gruß charly
Ich würde den Betrag nicht bezahlen.ZitatMuss ich den Betrag bezahlen? :
Häufig bieten (solche) Therapeuten sog. Erst-und Schnuppersitzungen an. Eine Art Probezeit für beide Seiten. Das sollte ein guter Therapeut im Erstgespräch auch erwähnen. Ebenso wie der Hinweis auf Kostentragung.
Ich würde deshalb warten, ob der Therapeut sich nochmals in Erinnerung ruft und was er dann fordert und mit welcher Begründung.
Zitatbei einem Psychotherapeuten für ein Erstgespräch. :
Siehst du mehr *Art und Weise der Behandlung* als ich?ZitatIn der hier genannten Art und Weise der Behandlung :
Wie bitte?ZitatStimmt, solche Patienten, die nur Schäden verursachen, braucht niemand. :
Ich könnte glatt antworten: Solche Therapeuten, die ihre Klienten im Erstgespräch nicht über das formale und finanzielle aufklären, braucht auch niemand.

Wenn eine 1-Mann-Praxis auf volle Terminkalender angewiesen ist, sollte dieser 1 Mann auch entsprechend vorsorgen. Das nennt sich Praxismanagement.

Das ist gut vorstellbar. Diese Therapeuten arbeiten schliesslich am Fliessband.ZitatBei meinem Physiotherapeuten :
Psychotherapeuten eher nicht.
ZitatWenn er das nicht kann, weil er 1 Woche in Urlaub fährt ohne sich weiter um sein Geschäft zu kümmern, :
Da das aber nicht passiert ist, muss man darüber aber nicht diskutieren.
Schadenersatz ist gesetzlich geregelt, darüber braucht man nicht aufzuklären.ZitatIch könnte glatt antworten: Solche Therapeuten, die ihre Klienten im Erstgespräch nicht über das formale und finanzielle aufklären, braucht auch niemand. :
Es spielt keine Rolle ob er darauf angewiesen ist oder nicht. Es gab einen Fixtermin, das ist bei Psychotherapeuten so üblich.ZitatWenn eine 1-Mann-Praxis auf volle Terminkalender angewiesen ist, sollte dieser 1 Mann auch entsprechend vorsorgen :
Ähm, der Geschädigte muss lediglich nachweisen, dass er keinen Kunden, also einen Schaden, hatte. Der Schäder müsste dann nachweisen, dass sich der Geschädigte nicht um Ersatz bemüht hätte wenn er den Schaden anzweifelt.Zitatfür den Schadensersatz müsste er nachweisen, dass er sich am 28.02.2020 um einen Ersatzpatienten erfolglos bemüht hat. :
Zitatch habe kein Rezept und weiß auch nicht, wie Sie zu dieser Annahme kommen. :
Ganz einfach, weil ich Physiotherapie gelesen habe. Bei einer Psychotherapie ist es etwas anderes.
Da gibt es eh lange Wartezeiten.
Wenn jemand öfters nicht zum Termin kommt, ist es verständlich, dass eine Rechnung gestellt wird, bei einem neuen Patienten ist es etwas befremdlich.
Oder will er sie auf diese Weise loswerden?
ZitatZitat (von charlyt4): :
für den Schadensersatz müsste er nachweisen, dass er sich am 28.02.2020 um einen Ersatzpatienten erfolglos bemüht hat.
ZitatDer Schäder müsste dann nachweisen, dass sich der Geschädigte nicht um Ersatz bemüht hätte wenn er den Schaden anzweifelt. :
Nein, das muß er nicht. Oder ist dir ein entsprechendes Urteil bekannt?
ZitatÄhm, der Geschädigte muss lediglich nachweisen, dass er keinen Kunden, also einen Schaden, hatte. :
Das reicht bei weitem nicht. Es gilt auch in einem solchen Fall die Schadensminderungspflicht.
§ 254 Mitverschulden
(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.
Allerdings muss der Arzt oder Zahnarzt sehr detailliert vortragen, dass ein Patient sich in der Praxis wegen einer Behandlung gemeldet hat und eine Absage erhielt, weil der Termin bereits vergeben war, wobei dieser Termin dann später abgesagt wurde. Es werden sehr hohe Anforderungen an die Darlegungslast gestellt und der Arzt oder Zahnarzt muss alle Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches umfassend darlegen und beweisen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/termin-abgesagt-patient-kommt-nicht-ausfallhonorar-oder-schadensersatz_028595.html
Da einige Details zur Klärung fehlen, empfehle ich das Lesen von: https://www.iww.de/pp/recht/verguetung-wann-duerfen-sie-als-therapeut-ein-ausfallhonorar-verlangen-f97356?save
Absolut korrekt. Er muss sich um einen Kunden bemühen. mehr nicht. Wenn der Schädiger der Meinung ist, der Therapeut hätte das nicht getan, dann muss er das nachweisen.ZitatDas reicht bei weitem nicht. Es gilt auch in einem solchen Fall die Schadensminderungspflicht. :
ZitatEr muss sich um einen Kunden bemühen. mehr nicht. :
Doch, denn er muß dieses `erfolglose` Bemühen auch nachweisen können.
O.K.ZitatÄhm, der Geschädigte muss lediglich nachweisen, dass er keinen Kunden, also einen Schaden, hatte. :
ZitatIch würde deshalb warten, ob der Therapeut sich nochmals in Erinnerung ruft und was er dann fordert und mit welcher Begründung. :
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