Ausfallversicherungspflicht beim kaufen von Konzerttickets?

20. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
flaver77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausfallversicherungspflicht beim kaufen von Konzerttickets?

Generell kaufe ich meine Konzerttickets online. Dort habe ich die Wahl eine Versicherung mit abzuschließen oder nicht (wenn ich krank bin etc.). Bei spontanen Konzerten allerdings, bin ich auf meinen örtlichen Ticketcounter angewiesen und der betreibt ein Geschäftsmodell, welches meiner Meinung nach nicht rechtens ist. Man MUSS pro gekauftem Ticket eine Ausfallversicherung (wetter oder krankheitsbedingt) für 1 Euro mit dazu kaufen. Ansonsten wird einem das Ticket nicht verkauft.

So eine Versicherung schließt doch normalerweise der Veranstalter ab?
Ein Hallenkonzert wird ja normalerweise nicht wetterbedingt ausfallen. Im Krankheitsfall des Künstlers wird das Konzert in der Regel nachgeholt, oder es gibt den Kaufpreis zurück.
Wie seht ihr das? Abzocke?

Auf dem Hinweisschild steht folgendes:
Beim Kauf jeder Karte zahlen Sie eine Ausfallversicherung von 1 Euro mit. Sollte die Veranstaltung ausfallen (wetter- oder krankheitsbedingt), so erhalten Sie gegen Vorlage der Originaltickets den vollen Einkaufspreis (abzüglich des einen Euros) zurück.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39825x hilfreich)

Das einzige Problem ist hier, das der Verkäufer das klar kommuniziert, das er die Versicherung mit einem Anteil von 1 EUR in den Gesamtpreis einpreist.

Das führt nur dazu, das irgendwelche Leute meinen darüber diskutieren zu müssen.

Währen sie das bei den Verkäufern die das einfach machen ohne es zu kommunizieren, ohne Diskussion hinnehmen.



Im übrigen ist es noch viel schlimmer. Man bezahlt als Käufer auch anteilig mit
- die Raten für das Firmenauto des Verkäufers
- den Lohn des Verkäufers
- den Lohn der Mitarbeiter des Verkäufers
- die Miete für das Büro
...



Zitat (von flaver77):
Ein Hallenkonzert wird ja normalerweise nicht wetterbedingt ausfallen.

Tja, eine Versicherung ist ja auch dafür was "unnormalerweise" passiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
......Man bezahlt als Käufer auch anteilig mit.....

und nicht zu vergessen - die Steuern an Vater Staat :banana:


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

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