Ausgesteuert aus Krankenkasse

30. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
S.Schneider
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgesteuert aus Krankenkasse

Hallo,
ich habe ein so existenzielles Problem, was mich in allergrößte Verzweiflung stürzt. Vielleicht erfahre ich hier eine Antwort?
Nach Krankheit wurde ich im Februar 2000 von der DAK augesteuert. War von März 2000 bis April 2000 arbeitslos und war im Anschluss 7 Wochen in einer BFA-Kinik zur Reha. Nach der Rehabilitationsmaßnahme meldete ich mich erneut arbeitslos und war es bis ich eine Umschulungsmaßnahme von Mai 2001 - April 2002 (berufliche Rehabilitation, Kostenträger war die BFA) erfolgreich absolvierte. Nach Aschluss der Umschulungsmaßnahme erhielt ich ein vierwöchiges Anschluss-Übergangsgeld von der BFA und erkrankte Ende Mai arbeitsunfähig.
Mein Antrag auf Arbeitslosengeld wurde abgelehnt, da der Anspruch erschöpft ist, die FA ist nicht mehr zuständig und die Krankenkasse, DAK sagt, dass mir kein Anspruch auf Krankengeld zustünde, da ich ausgesteuert sei. Ich hänge nun seit Ende Mai in der Luft, bin krank und arbeitsunfähig, sämtliche Kostenzusagen wurden mir von der DAK entzogen. Ich hätte die Möglichkeit, mich freiwillig zu versichern. Da ich jedoch keine Einkünfte habe, geht das nicht. Die 12 Monate Umschulungsmaßnahme würden lt. Aussage der DAK keinen Anspruch auf Krankengeld rechtfertigen. Ich verstehe es nicht. Ich weiss nicht, was ich tun soll bei dieser weiter bestehenden Arbeitsunfähigkeit. Ich hörte von einer Übergangslösung durch das Arbeitsamt, wo Arbeitslosengeld nach Par. 125 SBGIII eansprucht werden kann bei Aussteuerung und weiterer Arbeitsunfähigkeit. Meine gesundheitliche und auch finanzielle Situation ermöglichen es mir nicht, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Kann mir irgendjemand in diesem Forum einen Ratschlag geben? Ich wäre sehr dankbar. Die Zeit rennt und ich in nicht versichert. Vielen Dank, S.Schneider

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
S.Schneider
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

>>Mein Antrag auf Arbeitslosengeld wurde abgelehnt, da der Anspruch erschöpft ist, die FA ist nicht mehr zuständig<<

Die BFA ist nicht mehr zuständig, so sollte es heißen.

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#2
 Von 
Berndt
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 20x hilfreich)

Sehr geehrter S Schneider,
wahrscheinlich ist nun das Sozialamt zuständig.

mit freundlichem Gruß

Sebastian Berndt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
S.Schneider
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sebastian Berndt,

herzlichen Dank für diese schnelle Rückmeldung, die mich sehr freut.
Ja, ich dachte auch an das Sozialamt, aber dem ist nicht so.
Es besteht noch ein Beschäftigungsverhältnis, ich bin noch beschäftigt im öffentlichen Dienst. Arbeite dort zwar nicht mehr und erhalte selbstverständlich auch keine Bezüge mehr, bin aber noch nicht gekündigt.
Dies war der Grund, mich beim Sozialamt abzuweisen.
Tja, da ich in der Tat krank bin und nicht leistungsfähig und niemand zuständig zu sein scheint, wird`s jetzt wohl so richtig den Bach runter gehen.
Ich erhalte seit 2 Monaten kein Geld, bin genausolang ohne Krankenversicherung. Ein Angebot der DAK mich selbstzuversichern ohne Anspruch auf Krankengeld kann ich nicht annehmen, da ich es nicht bezahlen kann.
Tja, ich weiß erstmals in meinem Leben nicht mehr weiter.
Hoffentlich ist die nächste Station nicht die Obdachlosigkeit.
Irgendetwas muß geschehen, wäre ich nur etwas gesünder, nur etwas.
Vielen Dank, Susanne Schneider

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael Behling
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Frau Schneider,
ich hoffe es geht Ihnen gesundheitlich und finanziel besser.
Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation, ich stehe noch im Arbeitsverhältnis, bin Ausgesteuert, noch Krank habe 3 Monate Arbeitslosengeld erhalten. Heute erhielt ich die Absage auf meinen Rentenantrag, und damit erlischt mein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich weiss noch nicht wie es bei mir weitergeht und kann Ihnen auch nicht helfen, mich würde aber brennend interessieren, wie sich die Sache bei Ihnen weiter entwickelt hat. Vieleicht haben Sie ja auch einen Tipp für mich, denn Sie stecken schon länger im Schlamasel.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Behling

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Schneider ,
sehr geehrter Herr Behling,

oberste Priorität sollte jetzt vorallem sein ,sich nicht aufzugeben. Sie sind leider wie so viele andere auch zum Spielball von Behörden und Institutionen / Kostenträgern geworden . Aus Erfahrung weiß ich,daß Ihnen jetzt nur noch durch kompetente Hilfe dritter geholfen werden kann .

Viele deutsche Großstädte ( Hamburg , Bremen , Kiel ,etc. ) unterhalten sogenannte Öffentliche Rechtsauskunftstellen ( ÖRA ) bei denen erfahrene Richter Sozialbedürftige in allen Fragen des Rechts kostenlos beraten . Daneben haben sich viele andere Stellen gefunden die zwar nicht immer kostenlos Rechtshilfe und -beratung für u.a. Bedürftige anbieten . Vereine , Ihre Gewerkschaft ( Sie sind immer noch angestellt !) ,...
Diese vermitteln auch angagierte Anwälte , die manchmal auch pro bono unterstützen.

So wie Sie Ihre Einkommensverhältnisse Schildern , haben Sie sowohl Anspruch auf Beratungshilfe für die Anwaltskosten
[link=http://www.anwaltverein-dortmund.de/HTML/pkh/bhilfe.html
]Beratungshilfe[/link]

In Ihrem Fall dürfte vermutlich sogar der Eigenateil von 10 Euro entfallen,

als auch auf Prozesskostenhilfe

[link=http://www.anwalt-hls.de/prozess.htm#Rechenbeispiel:
]Prozesskostenhilfe[/link]

Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist in der Regel kostenfrei. Die Kosten der Behörde müssen selbst dann nicht erstattet werden, wenn der rechtssuchende Bürger den Prozess verliert. In diesem Falle hat er allenfalls die Kosten seines eigenen Prozessbevollmächtigten zu tragen.

Sozialgericht


Personen mit geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen wollen, der Prozess hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht und nicht mutwillig erscheint. Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet, so wird der Kläger entweder völlig von der Tragung der Kosten des Prozessbevollmächtigten befreit oder es wird Ratenzahlung angeordnet








Die Tatsache allein , daß sie immer noch angestellt sind, als Begründung für eine Ablehnung von Hilfe durch das Sozialamt halte ich für fragwürdig . Es würde ausreichen sich in Deutschland auf einen Schlag von einem Großteil seiner Sozialhilfebezieher zu trennen.
Einkommen und Sozialhilfe schließen sich nicht aus , dafür gibt es die Freibeträge .
Sozialhilfe


Aber in Zeiten knapper Kassen wird oftmals alles versucht , auch berechtigte Ansprüche abzuwehren . Gleichzeitig ist die Rechtslage bei Fällen , wie Ihren mit meheren Kostenträgern kompliziert , daß bisweilen auch Amtmitarbeiter Fehler machen oder aber den Fall gleich ganz ablehnen.

Abschließend noch einige Seiten als Beispiel für verschiedene Hilfestellen :

agab.de


www.forum-sozialhilfe.de

ÖRA-Hamburg

Der weitere Weg dürfte steinig sein , aber ich sehe hier gute Chancen auf ein positives Ende .


psst








0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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