Auskünfte von Personen bezogenen, sowie Betriebsabläuft einstweilig einfordern. Geht das? Wie?

17. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
maaren
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)
Auskünfte von Personen bezogenen, sowie Betriebsabläuft einstweilig einfordern. Geht das? Wie?

Hallo,

ich weiss nicht ob es nun Datenschutz oder Arbeitsrecht oder doch schon Strafrecht ist. Ich hoffe ich bin hier richtig.

Also, ich möchte in den nächsten Tagen einen Strafantrag stellen, selbst, detailiert, sehr unfänglich. Hierfür benötige ich jedoch "Beweise" die ich gerne mit Beilegen möchte... Nun handelt es sich um Personenbezogene Daten. Diese müssen mir ja so oder so herausgegeben werden.

Zitat:
Welche Daten ein Unternehmen über uns gespeichert hat, muss es auf Nachfrage hin mitteilen. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben Sie einen Anspruch darauf, zu erfahren,

• welche Daten über Ihre Person gespeichert sind,
• woher das betreffende Unternehmen diese Daten hat,
• an wen die Daten weitergegeben wurden und
• zu welchem Zweck sie gespeichert wurden (§ 34 BDSG ).


Das sagt zumindestens das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (komischer Name sehe ich gerade, ok).

Was sind jetzt Personenbezogene Daten? Meine Daten wie Adresse. etc.? Auch "falsche" angaben? (Erklärung gleich) Wenn man z.b. mit Kreditkarte zahlt, zählt dieses dann auch dazu?

Ich habe das wissen wie es im Betrieb funktioniert aber müssen die das Bestätigen? Oder können die schweigen? Oder sowas sagen wie, ja also so und so das stimmt aber das ist anders. der Rest ist aber so vom Ablauf" (einfach mal ne aussage).

Es geht um folgendes:

Wir hatten heute eine große Feier. Es wurde essen bestellt und per Kreditkarte sofort gezahlt (331.50 Euro).

Zum Ablauf:

Nachdem man über den Dienstleister bestellt und gezahlt (Vorkasse) hat bekommt das entsprechende Restaurant die Bestellung angezeigt und kann dort wählen zwischen "können wir liefern" oder "können wir nicht liefern". (steht auch so in den AGB). Nun hat das Restaurant nicht Stunden Zeit sondern muss das schon in weniger Minuten erledigt haben.

Kommt eine Ablehnung bucht der Dienstleister der Geld unverzüglich zurück. (dauert keine 24h)

In unserem Fall hat das Restaurant die Bestellung jedoch bestätigt.

Im weiteren Verlaufen haben die Restaurant die Möglichkeit den Status zu senden. Dann bekommt man Infos wie (wenn er eine Zeit gesetzt hat) "Essen kommt in ca. 90Min" oder ähnliches.. Alles super. Bei uns erhielten wir die Nachricht, "Dein Essen wird gegen 22:00 Uhr geliefert". Super.

Es wurde 22.45Uhr und noch immer kein Essen da. Also rief ich in Restaurant an. Dort wurde ich sofort unfreundlich angesprochen. so blieb es auch.. Erst einmal welche Bestellung ich muss suchen.. und dann ja.. unser Auto ist kaputt, können Sie kommen sich das Geld abholen oder wir bringen Ihnen das Morgen...

Ähm.. ja.. am Sonntag um 22.50 Uhr und vielen Personen die Hunger haben und warten. Danke auch.

Ein Kontaktversuch bei Dienstleister war.. aussichtslos. Nach der Frage nach einer Adresse hiess es nur "wir haben eine eMail Adresse". Wie drauf geschult das Wort "eigene Adresse" existiert nicht... Sie können eine eMail schreiben. Die natürlich 0 Rechtsgültigkeit besitzt.

Nachdem ich dann meine Personen bezogenen Daten haben wollte hiess es auch nur gehen Sie zur Polizei oder zu einem Anwalt. Da bekommen Sie die Unterlagen.

Was Polizei? Anwalt klar. Jedoch wollte ich schon einmal ein paar Informationen zusammen tragen. Wo eben die POST Adresse ist. Der "Sitz" des Unternehmens. So etwas geht ja nicht an Servicemitarbeiter.

Durch das Restaurant fühle ich mich Betrogen. Hätten diese direkt Nein gesagt hätte man woanders Bestellen können. Auch ist das Geld erst einmal nun weg. Denn das Restaurant hat bestätigt.

Was kann man nun machen? Um das genau so zu beweisen müsste der Dienstleister seinen "Ablauf" quasi preisgeben.

Was kann ich jetzt machen? Was kann ich beantragen? Und welche Daten muss er mir alles Zeigen. Jeder Datensatz der mit mir in Verbindung steht?

-- Editiert von Moderator am 18.12.2018 13:10

-- Thema wurde verschoben am 18.12.2018 13:10

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von maaren):
Also, ich möchte in den nächsten Tagen einen Strafantrag stellen, selbst, detailiert, sehr unfänglich.

Und über welchen strafrechtlich relevanten Sachverhalt? In der Schilderung oben kommt nämlich gar keiner vor.



Zitat (von maaren):
Ein Kontaktversuch bei Dienstleister war.. aussichtslos.

Zitat (von maaren):
Nach der Frage nach einer Adresse hiess es nur "wir haben eine eMail Adresse".

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von maaren):
Die natürlich 0 Rechtsgültigkeit besitzt.

Wo hat mann denn diese Erkenntnis her? Das ist nämlich schlicht falsch.



Zitat (von maaren):
Nachdem ich dann meine Personen bezogenen Daten haben wollte

Die kennt man nicht?



Zitat (von maaren):
Jedoch wollte ich schon einmal ein paar Informationen zusammen tragen. Wo eben die POST Adresse ist. Der "Sitz" des Unternehmens.

Ein Bilck ins Impressum war erfolglos?
Telefonbuch?
Firmenregister?

Der Anbieter sitzt innerhalb Deutschlands bzw. der EU?



Zitat (von maaren):
Hierfür benötige ich jedoch "Beweise" die ich gerne mit Beilegen möchte... Nun handelt es sich um Personenbezogene Daten.

Und was genau denkt man damit zu beweisen?



Zitat (von maaren):
aber müssen die das Bestätigen?

Nein.


Zitat (von maaren):
Oder können die schweigen?

Ja.



Zitat (von maaren):
Oder sowas sagen wie, ja also so und so das stimmt aber das ist anders. der Rest ist aber so vom Ablauf" (einfach mal ne aussage).

Auch das wäre möglich.



Zitat (von maaren):
Was kann ich beantragen?

Alles was man mag.

Als erstes sollte man sich aber mal überlegen, was genau man eigentlich erreichen will. Das spart nämlich einige sinnlose Anträge und somit Zeit und Geld.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Es liegt weit und breit keine Straftat vor, schon gar keine beweisbare. Mit "Arbeitsrecht" hat das ganze noch viel weniger zu tun. Die personenbezogenen Daten die das Vermittlungsportal hat, sind die, die man selbst dort eingegeben hat - logischerweise. Und wie Harry schon richtig gefragt hat, was will man damit beweisen?

Dass es die Bestellung gegeben hat, wird niemand abstreiten. Dass sie nicht ausgeliefert wurde wohl auch nicht, denn die Pizzeria hat ja schon angeboten dass man sich das Geld abholen kann. Ferner gibt es die Möglichkeit sich das Geld von dem Vermittlungsportal zurückbuchen zu lassen und letztlich die, es vom eigenen Kreditkartenunternehmen zurückholen zu lassen.

Wo ist denn das Problem?

Ich wollte vorhin eine Schachtel Zigaretten am Automaten ziehen. Dazu habe ich mittels Ausweis mein Alter verifiziert und anschließend Geld in den Automaten geworfen. Nach Auswahl der entsprechenden Zigarettenmarke kam jedoch nichts heraus. Und nun? Das Geld ist erstmal weg. Rufe ich deswegen Sonntags abends um 23:00 Uhr beim Automatenaufsteller an und erzähle dem irgendwas von personenbezogenen Daten? Nein, ich schreibe dem morgen Vormittag eine E-Mail, dass sein Automat Nummer so und so 8 € von mir geschluckt hat, und dass ich die gerne wieder hätte. Ein paar Tage später habe ich sie dann auf dem Konto.

Hier bei ihnen ist es nicht anders. sie haben halt über "Lieferfix" 35 Pizzen bei "Mama Leone" bestellt, die den Auftrag zwar angenommen haben, es dann aber aus irgendeinem Grund nicht gebacken bekommen haben (im wahrsten Sinne des Wortes). Sehr ärgerlich, aber sowas passiert. Genauso wie es passiert, dass man etwas in einem Versandhaus bestellt, per Vorkasse bezahlt, und es dann plötzlich doch nicht mehr lieferbar ist. Dann bekommt man sein Geld zurück und das war es.

Allenfalls gäbe es einen zivilrechtlichen Anspruch gegen die Pizzeria, wenn sie ersatzweise woanders die selben Pizzen bestellt haben, und die in der Summe 50 Euro teurer waren. Diese 50 Euro könnten sie dann versuchen von der Pizzeria einzuklagen.

Letztendlich kann man hier nur raten, erstmal eine Nacht über die ganze Sache zu schlafen, anstatt Sonntags abends um 23 Uhr irgendwelche Vermittlungsportale mit Anrufen zu bombardieren und - möglicherweise(!) auch nicht mehr ganz nüchtern - personenbezogene Daten herauszuverlangen.

Was das Geld angeht, sollte man einfach das Angebot der Pizzeria annehmen, es sich morgen vorbeibringen zu lassen, wenn man es schnellstmöglich wieder haben will. Ansonsten gibt es, neben der Abholung, noch die zwei anderen Möglichkeiten, die ich bereits genannt habe. Beim Vermittlungsportal reklamieren und sich von denen das Geld zurück schicken lassen, oder es vom eigenen Kreditkartenunternehmen zurückbuchen lassen.

Strafrechtlich ist hier rein gar nichts zu holen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 17.12.2018 03:12

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Mich würde mal interessieren über welche Webseite das ganze abgewickelt wurde.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Und ich würde gern kurz wissen, gegen WEN du was *strafrechtliches* unternehmen willst. Weil du Datenschutz und Arbeitsrecht schon selbst ausschliesst.

Zitat (von maaren):
Um das genau so zu beweisen
Es ist hier nichts zu beweisen. Das Restaurant hat schon gebeichtet/ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Es bietet das gute Ende des unsäglichen Dramas schon selbst durch *heute-Geld-zurück-geben*- an.
Dein Bestell-Essen war ganz sicher nicht das einzige, was gestern abend nicht ausgeliefert werden konnte.
Denn das Liefer-Auto war kaputt.
Ärgerlich? Ja!
Strafanzeige? Pustekuchen mit Sahnehäubchen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
maaren
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

Also, ich habe die Uhrzeiten ja extra dazu geschrieben, denn.....

wir haben um 20 Uhr bestellt. 20 Uhr..... Die Pizzeria hat die Bestellung angenommen. (sie hätte auch ablehnen können).

Dann melden die sich fast 3 Stunden nicht und erst dann heisst es Auto kaputt. Hier bei uns im Dorf und Umgebung gibt es um diese Uhrzeit NICHTS mehr. Es blieb dann nur noch die Nachbarstadt mit Burger King. Da wir eine Feier hatten war auch keiner mehr in der Lage zu fahren...

Taxi kommen lassen, und das ganze mit Taxi erledigt.. Was dann nochmal eben 70 Euro Taxi war...

Bei einer KREDITKARTE kann man nicht "mal eben" ein CHARGEBACK durchführen lassen. Das dauert Tage bis Wochen, wird vorher von VISA/Mastercard geprüft und und ....Das ist keine Lastschrift die man mal eben "zurück bucht"... Zudem muss ich angaben machen warum / wieso.. Meist wird auch Chargeback auch nur bei "Betrug" gestattet. Und sagen, "ich habe die Zahlung nicht authorisiert" wäre eine Falschangabe...

Das Geschäft hat die Bestellung ANGENOMMEN und nicht geliefert.

Ich sage jetzt ganz einfach, obwohl die wussten das Auto ist kaputt haben die die Bestellung angenommen um sich die Kohle zu kassieren in der Hoffnung man würde sich nicht melden.

(Kreditkarte sieht man ja meist eh erst nach Wochen)

Wenn jemand anbietet zu Liefern... dann hat er das zu tun.. also wenn ich Bestelle und sage Liefern und dieser BESTÄTIGT das dann ist das so. Punkt aus Ende.. Und wenn er Zufuß kommt.... Denn er hatte ja die Option NEIN zu sagen. Wird aber BESTÄTIGT dann hat man diesen VERTRAG zu ERFÜLLEN. Und das ist hier nicht geschehen.

Zumal nicht kommt. Dein essen wird EVENTUELL geliefert. Sondern dort steht EINDEUTIG NACH DER BESTÄTIGUNG DURCH DAS RESTAURANT. Dein Essen wird GELIEFERT.

Hier wurde eine VERBINDLICHE Zusage gemacht, Geld KASSIERT und der Vertrag NICHT ERFÜLLT. => BETRUG

Also da versteht ihr etwas wohl nicht ganz.

Ich komme gerade von der Polizei. Diese haben das genau so gesehen..

1. Wir wollten keine "Burger" mussten wir aber dann.. gab ja nichts mehr.. dann noch Burger King...
2. Verbindlicher Vertrag wurde geschlossen und nicht eingehalten.
3. Burger King (wie schon erwähnt, Mehrkosten) sowie die Taxikosten gelten als Schadensersatz..

Komischerweise, nachdem ich dann heute Strafanzeige bei der Polizei und die Bestätigung hiervon an den Dienstleister gesendet habe, (per eMail) ist dieses Restaurant aus dem Listing verschwunden....

Mit so einer Standardemail... Vielen Dank, wir versuchen unseren Service immer zu verbessern bla bla bla....

Also so wie ihr das hier runter spielt ist es nicht.... Sorry, aber mir ist es völlig egal was mit dem Restaurant passiert... Soll er schliessen, kriegt ja eh nichts "gebacken". Wie schon erwähnt...

Natürlich werde ich mir jetzt noch einen Anwalt nehmen... Die Briefe an Visa etc. jedes Blatt Papier. Jede Minute Arbeit... die ich wegen diesen .. hatte.. Ich werde alles, absolut alles einfordern... ggf. einklagen und Pfänden...

Und nein, weder für die Mitarbeiter noch die Chef noch die Arbeitsplätze habe ich Verständnis... In diesem Fall, am besten das Liefern verbieten oder gleich schliessen.... Ganz einfach....

Da zahle ich lieber Steuern für Arbeitslose als Probleme und Unannehmlichkeiten mit Betrügern zu bekommen..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Ich bin gespannt, wann da sAuto kaputt gegangen ist. Man kann durchaus eine Bestellung (es werden wohl viele gewesen sein, und deshalb gab's dann auch Verzögerungen) annehmen und diese der Reihe nach abarbeiten ...und dann geht kurz vor der Auslieferung das Auto kaputt. Wer weiß denn schon, was der Betreiber versucht hat, um die Lieferung doch noch durchzuziehen.... Aber man wollte ja lieber einen Elefanten aufblasen.

Und dann auch noch Burger King...sehr schlimm. Hätte man das richtig geplant, dann hätte man eine so große Essensbestellung eh vorher mal mit dem Restaurant durchgesprochen. Ich habe jetzt keine Gästezahl gelesen (oder überlesen), aber eine "große Feier" würde ich garantiert nicht mit der Dorfpizzeria durchziehen, wenn die sich nicht vorher drauf einstellen könnten. Aber gut.

Sie verkennen, dass jeder wegen allem eine Anzeige stellen kann. Wegen jedem Pups und Kack, um das mal deutlich zu sagen. Was die Polizisten dazu meinen, ist sowas von völlig irrelevant. Die entscheiden später nicht über Recht oder Unrecht. Erst wenn ein Richter sagt "Ja, hier sehe ich auch einen Betrug", dann haben Sie recht bekommen.

Und einen Betrug sehe ich immer noch nicht, da schließe ich mich denn vorschreiben vollumfänglich an. Das Problem mit der Kreditkarte bei Rückbuchungen hat jeder... aber dessen ist man sich bewusst, wenn man diese Karten benutzt und dafür kann der Restaurantbetreiber sowieso nichts. Ich bin wirklich mal gespannt, was bei dieser Geschichte rauskommt... Wie hoch der "Schaden" angesetzt wird, wenn jemand statt von der Dorfpizzeria quasi von Burger King beliefert wird *grins

-- Editiert von fb367463-2 am 18.12.2018 15:22

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Was haben wir? Richtig, eine schief gegangene Bestellung. So was kommt vor. Da ist völlig wurscht, wann was angenommen worden ist, es ist zwischen Annahme des Auftrags und Auslieferung was auch immer passiert. Deshalb gibt es ja auch das Geld zurück. Jede Form eines Kaufs, ganz besonders eine Bestellung und Zahlung mit Kreditkarte haben nun mal gewisse Risiken zur Folge. Da geht eben mehr schief, als bei Barabholung und Barzahlung. Das weiss man doch. Wenn einem dieses Risiko so auf den Senkel geht wie offensichtlich Dir, dann sollte man es meiden. Geht doch, in Deutschland.

Wir haben keinen Straftatbestand, und selbst wenn es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen würde, hättest Du dadurch keinen Cent zurück bekommen. Die Zeit und den Aufwand hättest Du Dir sparen können.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von maaren):
Dann melden die sich fast 3 Stunden nicht und erst dann heisst es Auto kaputt.

Es mag daran liegen, das die keinen Hellseher beschäftigt haben...



Zitat (von maaren):
Hier wurde eine VERBINDLICHE Zusage gemacht, Geld KASSIERT und der Vertrag NICHT ERFÜLLT. => BETRUG

Nö, da fehlt nämlich der Vorsatz.



Zitat (von maaren):
Und wenn er Zufuß kommt....

Für diese merkwürdige Vorstellung fehlt den Gerichten in der Regel das Verständnis.
Denn - mal so rein logisch betrachtet - dann wären die Pizzen wohl kalt gewesen.
Und dann gibt es noch das Kriterium der Zumutbarkeit für eine Lieferung zu Fuß.



Zitat (von maaren):
Natürlich werde ich mir jetzt noch einen Anwalt nehmen...

Ja, das dürfte das beste sein. Also für den Anwalt. Nicht für Dich, denn den wirst Du wohl selbst bezahlen müssen. Denn der Vertragspartner hat ja schon die Erstattung angeboten.



Zitat (von maaren):
Ich sage jetzt ganz einfach, obwohl die wussten das Auto ist kaputt haben die die Bestellung angenommen um sich die Kohle zu kassieren in der Hoffnung man würde sich nicht melden.

Kann an sagen. Ist zwar absolut nicht lebensnah, aber das scheint hier in der Sache ja eh nicht das Kriterium zu sein.



Zitat (von maaren):
Komischerweise, nachdem ich dann heute Strafanzeige bei der Polizei und die Bestätigung hiervon an den Dienstleister gesendet habe, (per eMail) ist dieses Restaurant aus dem Listing verschwunden....

Das ist nicht komisch, das ist bei solchen Portalen die Standardreaktion in solchen Fällen.



Zitat (von maaren):
Bei einer KREDITKARTE kann man nicht "mal eben" ein CHARGEBACK durchführen lassen.

Stimmt. Das wäre hier im übrigen auch das vollkommen falsche Mittel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

da sind sich hier mal - fast - alle einig (und das kommt gar nicht so oft vor): Keine Straftat weit und breit.
Das Strafverfahren wird natürlich direkt eingestellt, jede Wette.

Zitat:
Sorry, aber mir ist es völlig egal was mit dem Restaurant passiert... Soll er schliessen, kriegt ja eh nichts "gebacken". Wie schon erwähnt...
Dann wollen wir doch hoffen, dass das Delisting bereits zur Insolvenz geführt hat. :grins:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von maaren):
Wir hatten heute eine große Feier.

Wo habt ihr denn gefeiert? In Deutschland? Gabs außer nix zu Essen wenigstens viel zu rauchen?
Warst du in Deutschland bei der deutschen Polzei?
Ich frage nur wegen deines letzten Threads.
:crazy:
http://www.123recht.de/forum/familienrecht/Familienrecht-__f547687.html


-- Editiert von Anami am 18.12.2018 19:36

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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