Hallo liebes Forum, ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig, wenn nicht, bitte berichtigt mich einfach bzw verschiebt den Thema einfach dahin wo es hingehört.
Folgender Sachverhalt:
Gegen mich wurde eine anonyme Anzeige gestellt, ich hätte eine Straftat zu Lasten meiner Lebensabschnittsgefährtin begangen. SIe war deswegen auch bei der Polizei ihre Aussage machen und hat mich dabei vollumfänglich entlastet, als sie mir von den gegen mich gerichteten Vorwürfen erzählte wusste ich ehrlich gesagt gar nicht so richtig ob ich Lachen oder Heulen soll.
Das ganze ist völliger Unsinn und (mutmaßlich) eine weitere Aktion ihres Ex der nix unversucht lässt uns Schaden zuzufügen.
Natürlich kann ich nun selbst zur Polizei gehen und eine Anzeige gegen Unbekannt stellen, und dabei meine Vermutung äußern aus welcher Ecke das ganze kommt. Sicherlich wird die Polizei auch anfangen zu ermitteln..... und das ganze irgendwann einstellen.
Des weiteren sehen wir uns hier aber auch mit einer ziemlich massiven Rufmordkampagne im Freundes- und Bekanntenkreis durch ihren Ex konfrontiert.
Wenn man denen dann zum Beispiel von oben genannten Vorgang erzählt, die glauben einem einfach nicht.
So abwegig die ganze Geschichte klingt, so offensichtlich geht daraus auch hervor das als Anzeigensteller nur ein sehr geringer Personenkreis in Frage kommt.
Daher hätte ich gern die gegen mich vorgebrachten Vorwürfe, in Schriftform auf einem offiziellen Dokument, um wenn mir das nächste mal einer meiner Bekannten sagt ich solle aufhören solche Geschichten zu erfinden belegen zu können das nicht ich es bin der hier Schauergeschichten erfindet, auch wenn das natürlich den Ursprung der Anschuldigungen nicht aufklärt.
Daher meine Frage: Hab ich eine Chance an ein solches Dokument zu kommen? Nen Aktenvermerk über die Aufnahme der Anzeige oder sowas? Wenn ja, wie, was muss ich dafür tun?
Vielen lieben Dank schonmal für eure Antworten,
Es grüßt der Paul
-- Editiert von User am 25. Mai 2024 08:40
Auskunft über Inhalt einer Anzeige nach eingestellter Ermittlung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Du kannst selbst Akteneinsicht nehmen; auch fotokopieren bzw. die nette Geschäftsstellenmitarbeiterin tut das für Dich. Damit hast Du alles und kannst es verbreiten, wie Du willst. Es ist nicht die Aufgabe von Ermittlungsbehörden, irgendwelche Rechtsgutachten mit dem ausschließlichen Zweck der privaten Verbreitung zu erstellen. Im übrigen wissen wir gar nicht, inwieweit überprüft worden ist. So Verfahren werden ja häufig eingestellt, einfach weil man nicht weiß, was tatsächlich passiert ist. Und das, was man nicht weiß, das kann man auch nicht bestätigen bzw. erfassen.
wirdwerden
ZitatNen Aktenvermerk über die Aufnahme der Anzeige oder sowas? :
Hast du denn kein Schreiben von Polizei/Staatsanwaltschaft erhalten das du Beschuldigter in einen Verfahren bist, ggf auch in Verbindung damit das du eine Aussage zu deiner Sicht der Dinge machen sollst/kannst?
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Du bist Beschuldigter und konntest noch keine Stellungnahme abgeben? Als was war deine Freundin denn zur Polizei geladen?ZitatGegen mich wurde eine anonyme Anzeige gestellt :
Ja, das ist möglich, zB. wegen *Rufmord*. Polizei und Ermittler freuen sich schon...ZitatNatürlich kann ich nun selbst zur Polizei gehen und eine Anzeige gegen Unbekannt stellen, :

Na und? Das zeigt doch, dass sie eher dir und deiner Freundin glauben...oder nicht?Musst DU euren Bekannten was beweisen?? Warum erzählt man solchen Unsinn überhaupt noch breit rum? Weißt du, ob irgendwer irgendwem irgendwas davon weitererzählt... und immer irgendwas hängenbleibt? Und sei es 10x nicht wahr, falsch oder blödsinniger Quatsch?ZitatWenn man denen dann zum Beispiel von oben genannten Vorgang erzählt, die glauben einem einfach nicht. :
Und nun willst du das gar noch schriftlich vor dir hertragen und herumzeigen, was dieser Anzeigensteller alles angezeigt hat? Für mich klingt das so, als ruinierst du damit deinen eigenen Ruf evtl. selbst.
Ist das Verfahren eingestellt? Hast du diese Info?.
Du trägst durch Erzählungen der unglaublichen Geschichte und danach durch *Glaubhafte Akten* und eigene Weiterverbreitung doch erst recht zur Vergrößerung der Bekanntheit der Vorwürfe bei.
...hast du dir das richtig überlegt?
-- Editiert von User am 25. Mai 2024 10:25
Vielen Dank für eure Antworten.
Nein, ich habe ( noch) kein Schreiben von der Polizei erhalten.
Von dem Vorgang habe ich erfahren da meine Freundin eine Vorladung bekommen hat um als Zeugin wegen einer anonymen Anzeige gegen mich auszusagen.
Weshalb ich beschuldigt werde weiß ich nur weil sie mir hinterher vom Inhalt dieses Gespräches berichtet hat.
Nach meinem Verständnis erfahre ich doch, wenn das ganze eingestellt wird da es völlig haltlos ist offiziell überhaupt nix davon? Und solange noch ermittelt wird bin ich als Beschuldigter doch so ziemlich der letzte der über den Stand der Ermittlungen Auskunft erhält, soweit ich das verstanden habe?
Gilt das auch für die gegen mich erhobenen Vorwürfe?
Sorry, ich bin in derlei Hinsicht absolut unerfahren und bin für alle Hinweise wie ich mich am geschicktesten verhalte sehr dankbar.
Nach meinem hat zuerst der Beschuldigte die Möglichkeit zu einer Anhörung/Stellungnahme gegenüber der Polizei, bevor von der Polizei irgendwelche Zeugen gesucht und vorgeladen werden.ZitatNach meinem Verständnis erfahre ich doch, :
Wo steht, dass du der Beschuldigte bist?
Anders: Wenn es tatsächlich völlig haltlos ist (was evtl. deine Freundin glaubhaft machte), ist vielleicht schon Ende Gelände.Zitatda es völlig haltlos ist :
Nö. Man hat dir persönlich keinen Tatvorwurf gemacht, man hat dich nicht verhaftet, man hat dich nicht angehört....du weißt nur von deiner Freundin irgendwas.ZitatUnd solange noch ermittelt wird bin ich als Beschuldigter doch so ziemlich der letzte der über den Stand der Ermittlungen Auskunft erhält, soweit ich das verstanden habe? :
Mein Tipp: Keine Akteneinsicht, keine Gegenanzeige, kein Getratsche mit Bekannten.Zitatwie ich mich am geschicktesten verhalte :
Abwarten, ob und was von offizieller Stelle kommt.
In der Überschrift klingt das so.ZitatIst das Verfahren eingestellt? Hast du diese Info?. :
Das ich der Beschuldigte bin steht in der Vorladung meiner LAG.
Sehr geehrte Frau ***** ******
zur hier vorliegenden Sache:
Anonyme Anzeige
gegen: Paul ********
werden sie gebeten , sich am....... etc pp....
den mir zur Last gelegten Tatbestand kenne ich nur weil meine LAG mir von dem Verlauf der Vernehmung erzählt hat, sie selbst soll dabei im übrigen angeblich mein Opfer sein.
Da sie ausgesagt hat das diese ganze Geschichte völlig frei erfunden ist und auch dargelegt hat das es da jemanden gibt der ein starkes Motiv hat mir eins reinzuwürgen gehe ich einfach davon aus das das ganze eingestellt werden wird, so hat sich auch die vernehmende Beamtin meiner LAG gegenüber geäußert.
Naja, egal, vielen lieben Dank für eure Versuche mir meine Frage zu beantworten, ich werde einfach bei nächster Gelegenheit mal auf der zuständigen Dienststelle vorbeischauen und um Erhellung bitten.
Ja, ergibt sich ja aus deinem Text.Zitatden mir zur Last gelegten Tatbestand kenne ich nur weil meine LAG mir von dem Verlauf der Vernehmung erzählt hat, :
Ach so. Danke für diese Info zum Schluss. Polizei und StA werden vermutlich nichts weiter *ermitteln*.Zitatso hat sich auch die vernehmende Beamtin meiner LAG gegenüber geäußert. :
Echt? Die Neugier frißt dich auf? Erhellung kannst du durch Akteneinsicht erhalten.Zitatich werde einfach bei nächster Gelegenheit mal auf der zuständigen Dienststelle vorbeischauen und um Erhellung bitten. :
...oder aufm Dorf, wo jeder jeden hinter jedem Deich oder Hügel kennt, gehts evtl. anders.
Die Polizei ist nicht die Einstellungsbehörde. Ob Du da aufschlägst oder es lässt ist wurscht.
wirdwerden
ZitatDie Polizei ist nicht die Einstellungsbehörde. Ob Du da aufschlägst oder es lässt ist wurscht. :
wirdwerden
Es geht mir nicht darum ob es eingestellt wird oder nicht, davon gehe ich sowieso aus.
Mir geht es darum hinterher einen Nachweis zu haben das dies so wirklich stattgefunden hat um im Streitfall (nicht vor Gericht, sondern im wahren Leben) etwas in der Hand zu haben falls ich mal wieder bezichtigt werde ich würde mir das nur ausdenken um der "Gegenseite" zu schaden
Die Antwort hatte ich doch schon geschrieben. Du nimmst Akteneinsicht, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, fertigst da Ablichtungen bzw. lässt sie fertigen und gut ist.
wirdwerden
Zitatfalls ich mal wieder bezichtigt werde ich würde mir das nur ausdenken um der "Gegenseite" zu schaden :
ZitatDas ganze ist völliger Unsinn und (mutmaßlich) eine weitere Aktion ihres Ex der nix unversucht lässt uns Schaden zuzufügen. :
Nochmal gründlich nachdenken? wer-wem-was-
ZitatMir geht es darum hinterher einen Nachweis zu haben das dies so wirklich stattgefunden hat um im Streitfall (nicht vor Gericht, sondern im wahren Leben) etwas in der Hand zu haben falls ich mal wieder bezichtigt werde ich würde mir das nur ausdenken um der "Gegenseite" zu schaden :
Nach eigener Aussage (Beitrag #6)hast du das doch schon. Zumindest dann wenn du von deiner LAG eine Kopie oder sogar den Originalbrief bekommst.
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