Hallo 123recht.net Forum!
Ich habe im August 2007 einen 2Jahresvertrag in einem Fitnessstudio abgeschlossen.
Zum 01.02.08 habe ich mein Zimmer in diesem Ort gekündigt, und ziehe 100km weg.
Habe ich in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht? (wenn ja, welche § sind maßgeblich?)
Da ich beim Einwohnermeldeamt in diesem Ort nicht gemeldet bin/war, wie kann ich den Umzug beweisen? Eidesstattliche Versicherung beilegen?
Vielen Dank im voraus!
Grüße
Außerordentliche Kündigung im Fitnessstudio?
1. Verträge sind einzuhalten, ein außerordentliches Kündigungsrecht sehe ich hier nicht. Dein Umzug ist dein Privatvergnügen, warum soll das zu Lasten der Firma gehen?
Wer einen 2-Jahresvertrag unterschreibt, obwohl er demnächst umzieht, ist selbst schuld.
2. Die unterlassene Ab-/Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer saftigen Geldbuße belegt werden kann.
-- Editiert von Mitleser am 28.12.2007 15:00:47
Das stimmt so nicht. Der Vertrag kann bei einem Umzug gekündigt werden lt. Urteile verschiedener Gerichte. Würde mal zu dem Thema googeln, da kommt einiges.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich hatte auch einmal einen Vertrag bei einer solchen Kette unterschrieben. Dort stand in den AGB, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn man umzieht und im Umkreis von 100 km kein weiteres Studio dieser Kette vorhanden war. Bei mir hat eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt genügt, ohne dürfte das jedoch schwierig werden.
-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten