Hallo miteinander,
Habe folgendes Problem meine Freundin ist 28 Jahre alt und seit 16 Jahren in Griechenland ich seit einem Jahr bei ihr. Sie hat einige Krankheiten wo wir von den Eltern keine Einsicht in die Unterlagen bekommen. Sie hat nicht mal einen Personalausweis jeder der Familie hat einen deutschen Personalausweis nur meine freundin nicht. Und mit ihren eltern kann man nicht reden denn dann gehen sie gleich an die Decke wenn es um das Thema Ausweis geht und schmeißen uns aus dem Haus. Das Problem bei der ganzen Sache ist das als Kind entschieden wurde das ihre Eltern die Vormundschaft haben somit kann sie selbst keinen Ausweis beantragen sagen ihre Eltern. Meine Frage ist es irgendwie möglich das sie doch selbst einen Ausweis beantragen kann bei der Botschaft oder müssen es die Eltern machen?
Liebe Grüße
Ausweis neantragung mit Problem Eltern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Freundin ist volljährig; folglich muss sie sich um ihren Krempel alleine kümmern. Das hat gar nichts mit ihren Eltern zu tun. Abgesehen davon waren die Eltern zu Zeiten der Minderjährigkeit auch kein Vormund. Die Rechte/Pflichten, die ein Vormund hat, haben Eltern von Kindern automatisch, einfach, weil sie die Eltern sind.
wirdwerden
Ja das schon aber die Eltern haben jetzt durch die Krankheit die plegefürsorge und auch die Vormundschaft also sie sagen es so das sie nichts alleine machen darf haben aber noch nie was schriftliches darüber gesehen. Am besten einfach mal versuchen ob sie einen bekommt?
Grüße
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ZitatDie Freundin ist volljährig; folglich muss sie sich um ihren Krempel alleine kümmern. Das hat gar nichts mit ihren Eltern zu tun. :
Fraglich ob sie es kann. Und wenn die Eltern die "Betreuer" sind dann haben die durchaus das sagen und können vieles bestimmen.
Das soll in Griechenland wohl ähnlich wie in DE geregelt sein.
Ansonsten würde ich empfehlen, mal Fachleute für Griechisches Recht zu fragen, welche Rechts haben könnte.
Und wenn die Eltern die "Betreuer" sind dann haben die durchaus das sagen und können vieles bestimmen. Offenbar hat die Familie früher in D gelebt - die Betreuung könnte noch von dort stammen. Und dann könnte sie schlicht abgelaufen sein, weil sie halt nach 7 Jahren ohne erneuten Gerichtsbeschluss abläuft (§ 295(2) FamFG).
Ja sie haben früher in DE gelebt und dort wurde das auch beschlossen. Angeblich mussten sie immer mal wieder einen Zettel ausfüllen und diesen nach DE schicken. Ohne das meine Freundin irgendwie untersucht wurde.
Dann wird die Betreuung wohl abgelaufen sein. Andererseits scheint das Problem ja in der starken Abhängigkeit von den Eltern zu bestehen - da ändert dann auch kein Ausweis etwas.
Am besten einfach mal versuchen ob sie einen bekommt? Kann man machen - aber so ganz ohne Papiere wird das schwierig, denn eine Geburtsurkunde oder dergleichen hat Ihre Freundin ja vermutlich auch nicht. Übrigens kostet die Beantragung eines Ausweises im Ausland 67 Euro.
https://griechenland.diplo.de/blob/2188104/0a38e9c84ce65252be1d35ae246f1561/mua-mb-und-antragsformular-erwachsene-data.pdf
Hier die Liste der notwendigen Unterlagen - es wird Fragen geben, wieso kein Ausweis oder Pass vorhanden ist...
Die leben so lange in Griechenland, zum Zeitpunkt des Wohnortwechsels war die Betroffene noch ein Kind. Da bedurfte es keiner juristischen Regelung von was auch immer. Die Eltern konnten mit ihr nach Griechenland ziehen, dort alles für sie erledigen, was zu erledigen war, juristisch gesehen.
Also, welcher Zettel sollte da von Zeit zu Zeit an wen in Deutschland geschickt werden?
wirdwerden
So weit meine Freundin das weiß ist es irgendetwas mit der pflegefürsorge das ihr Vater der pfleger ist sie musste immer nur unterschreiben durfte nicht lesen um was es genau geht da haben ihre Eltern immer sehr darauf geschaut das sie nicht dazu kam zum Lesen.
Unter welchen Krankheiten leidet die Freundin? Es gibt durchaus Szenarien, in denen für 28jährige eine Betreuung angebracht ist.
Warum kümmerst du dich jetzt um die Angelegenheit und nicht sie selbst?
Sie traut sich nichts gegen ihre Eltern zu machen deshalb will ich sie so weit unterstützen bis man weiß was man machen kann denn sie darf nicht arbeiten aber soll alles bei ihren eltern machen.
Sie hat Glasknochen als Kleinkind hat sie sich viel gebrochen jetzt kann sie hinfallen und es passiert nichts.
-- Editiert von User am 24. August 2023 22:52
ZitatSie hat Glasknochen als Kleinkind hat sie sich viel gebrochen jetzt kann sie hinfallen und es passiert nichts. :
Kein Gericht in Deutschland würde bei der Diagnose Glasknochenkranktheit eine Betreuung anordnen. Diese Krankheit schränkt nämlich die Geschäftsfähigkeit einer Person nicht ein.
So ist es mit dem Kopf hat sie nichts deshalb wundert es mich auch das wir keine Einsicht in die Papiere bekommen.
Oben hast du geschrieben, dass sie einige Krankheiten hat--- es aber keine Akteneinsicht gibt.Zitatdeshalb wundert es mich auch das wir keine Einsicht in die Papiere bekommen. :
Woher also willst du wissen, dass sie *nichts mit dem Kopf hat*?
Warum meinst du oder sie, dass sie nun einen Ausweis benötigt? Und welchen?
Als Freund wirst du nichts ausrichten können, und höchstens ein Anwalt von dort könnte grundsätzlich Auskunft geben können.
Ein deutsches Diskussionsforum ist die falsche Anlaufstelle.
-- Editiert von User am 25. August 2023 13:00
Nochmals: als die Familie Deutschland verließ, bedurfte es keinerlei behördlicher/richterlicher Genehmigung für was auch immer. Und aus der Entfernung, da ohne mündliche Verhandlung was auch immer einzuleiten, was soll da funktioniert haben? Es müsste etwas geschehen sein nach Volljährigkeit unter Einbeziehung der jungen Frau. Und ehe man nicht weiß, was da passiert ist, was der Status der jungen Frau ist, weiß man nicht, was da zu veranlassen ist. Wie sollen wir konkret eine Situation einschätzen und Auswege aufweisen, wenn man nicht weiß, mit was für einer Situation man es zu tun hat?
Meine Vermutungen gehen in eine ganz andere Richtung: es ist ja möglich, dass die junge Frau als Kind einen Pflegegrad hatte und Pflegegeld bekam. Dass dieses bis heute weiter gezahlt wird und man u.a. davon noch lebt. Das hat aber nichts mit einer eingerichteten Betreuung zu tun. Ob dieses Pflegegeld auch ins Ausland überwiesen werden darf, darüber und den möglichen Betrug, der da läuft, darüber möchte ich hier nicht spekulieren.
Also, erst einmal den juristischen Ist-Zustand klären. Das kann man mit Hilfe des nächsten Konsulates. Und dann sieht man weiter. Die haben auch Listen von Rechtsanwälten, die sowohl das deutsche als auch das griechische System beherrschen. Wer den Anwalt gegebenenfalls in Griechenland finanziert, das kann ich allerdings nicht abschätzen.
wirdwerden
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