hallo,
gestern hatten wir ein kleines problemchen mit einer security bei einer veranstaltung. und zwar hat ein kumpel (über 18) von mir seinen ausweis an einen 17-jährigen verliehen, damit dieser bei einer eventuellen ausweiskontrolle auch die veranstaltung bis spät in die nacht besuchen kann.
dummerweise hat ihn das die security nicht abgenommen und ihn nach seinem sternzeichen gefragt... tja, der ausweis wurde einkassiert und der wahre besitzer musste dort anrücken. der bekam dann einen text geschoben, dass man ihn nun wegen (mithilfe des) betrugs und urkundenfälschung anzeigen könnte. zum glück bliebs auch nur bei dieser aufklärung und er hat seinen personalausweis wieder bekommen.
wollte nun mal fragen, ob das wirklich so verschärft ist und welche strafen in so einem fall drohen können. hier bei uns ist es nämlich gang und gebe, dass ältere ihren ausweis an jünger weitergeben, damit diese mitfeiern können... natürlich ist das nicht rechtens, aber das fällt unter das kapitel "kameradschaft". und wer ohne sünde ist, werfe den ersten stein
Ausweis verliehen
Hallo,
das ist Missbrauch und strafbar, außerdem hat das mit Kameradschaft nichts mehr zu tun:
Petra
........
Betrug, Urkundenfälschung....
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ja, ich seh des ja ein, dass das nicht richtig ist und muss zugeben, dass wir das alles ein bischen unterschätzt haben.
und was für strafen würden da ungefähr anstehen, falls das mal einer zur anzeige bringen würde? dann könnte ich meine jugendgruppe auch einmal aufklären, wie riskant das eigentlich ist und welche gefahren man dabei eingeht.
Hallo, ich bin kein Jurist oder dergleichen, aber mach Dich einfach mal hier im Internet schlau.
Ich habe das gefunden :
§ 281
[Mißbrauch von Ausweispapieren]
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar
Genau. § 281 liegt vor. Betrug und Urkundenfälschung nicht, da weder eine Urkunde verfälscht
wurde, noch ein Vermögensvorteil, bzw. Vermögensschaden entstand
, wie der § 263 ihn verlangt.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Guten Tag,
eine Strafbarkeit wegen Betruges oder Urkundefälschung kann ich hier auch nicht erkennen.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
Man könnte ja einfach behaupten den Ausweis aufbewahrt zu haben da der Freund diesen bei einem zu Hause vergessen hatte, in der Hektik an der Tür habe man nun den falschen vorgezeigt.
Ich würde einfach noch ein Jahr warten, bis zum 18 und dann ordentlich anfangen zu feiern.
MFG
miniway
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