Auto Kaufen in Wohlverhaltensphase?

10. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
turbodennis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Kaufen in Wohlverhaltensphase?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich zurzeit in der „Wohlverhaltensphase" und mein Insolvenzverfahren ist bereits seit längerem aufgehoben, sodass die Abtretungsfrist schon am 29.10.2023 gegenüber dem Treuhänder abläuft. Ich habe die Insolvenz nach dem 01.10.2020 eröffnet(3Jahre Regelung). Insolvenzmasse gibt es nicht, da ich aus gesundheitlichen Gründen Bürgergeld beziehe. Der Schlussbericht ist schon erfolgt und es hat auch kein Gläubiger irgendwelche Ansprüche erhoben, eine Stundung der Verfahrenskosten wurde ebenfalls schon genehmigt.

Frage 1: Darf ich mir ein Auto kaufen und es ohne weiteres auf mich zulassen und bezahlen? Falls ja, wie hoch darf der Wert des Fahrzeuges sein?

Frage 2: Fallen in der Neufassung vom 01.10.2020 überhaupt noch Verfahrenskosten an?

"Standort Oberhausen Nrw"

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116233 Beiträge, 39228x hilfreich)

Zitat (von turbodennis):
Darf ich mir ein Auto kaufen und es ohne weiteres auf mich zulassen und bezahlen?

Selbstverständlich.



Zitat (von turbodennis):
Falls ja, wie hoch darf der Wert des Fahrzeuges sein?

Am besten nur so hoch, das der Wert keine Fragen auslöst, wie man sich das in der Insolvenz leisten kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
turbodennis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Am besten nur so hoch, das der Wert keine Fragen auslöst, wie man sich das in der Insolvenz leisten kann.


Guten Abend,

vielen lieben Dank für ihr Feedback. Wissen sie eventuell wie hoch der wert eines Fahrzeug in etwa sein darf? Wären 1.500€ bis 2.000€ zu viel ? Und wie wäre es wenn die Abtretungsfrist am 29.10.2023 abgelaufen ist. Danach dürfte ich theoretisch wieder machen was ich möchte ohne das ich etwas befürchten müsste?

Lg :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.08.2023 21:18:37
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Am besten fragst du deinen insollvenzverwalter.

Grundsätzlich wäre hier die Frage woher kommt das Geld?

Zusätzliches Einkommen über der pfändungdsgrenze müsstet du abführen, bzw ein Insolvenz Verwalter / treuhändler müsste das abführen.

Da es sich hier wohl um eine Insolvenz aus der coroa Zeit handelt, sind die Regeln hier etwas anders.

Zb. Wird ein Erbe komplett angerechnet, und nicht nur zu 50%.

Also wäre gut zuwissen woher das Geld für das Auto stammt.

PS. Sollte das Verfahren abgeschlossen sein spielt der Betrag keine Rolle mehr.

Allerdings solltest du bei nachstehenden Gebühren (treuhändler ggf. Gericht) schauen das du diese Kosten in der vereinbarten Zeit begleichst.

Das wird sonst schwierig zu erklären, du kaufst ein Auto aber kannst diese Kosten nich zahlen.


-- Editiert von User am 16. August 2023 15:12

0x Hilfreiche Antwort

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