Auto Versicherung

6. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
mystify
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)
Auto Versicherung

Folgendes Problem:

Versicherungsnehmer: "Ex"frau
Fahrzeughalter des versicherten KFZ: ich

Konnte bisher auf ihren Prozenten fahren, sie hat jetzt der Vesicherung mitgeteilt, dass ich die Prozente nicht mehr haben soll. Weiter hat sie bei der Versicherung meine Bankverbindung angegeben.

Nun hat die Versicherung von meinem Konto die Differenz zwischen den Prozenten einfach von meinem Konto abgebucht. Natürlich auch noch nachträglich seit Mai 2004.

Die Versicherung teilt mir auf Anfrage schriftlich mit, dass denen keine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt, denen aber meine Kontonummer mitgeteilt wurde und die somit folgerichtig abgebucht haben.

Ja spinnen die denn? Kann ich einfach irgendeine Kontonummer angeben und es wird fleißig abgebucht (und dann auch noch gesagt, dass man keine Genehmigung dafür hat) ???

Meine Frage ist nun:
Ich kann ja das Geld zurückbuchen lassen, da 1. keine Genehmigung vorliegt und 2. ich kein Vertragspartner dieser Versicherung bin. Die Versicherung muß sich doch an den Vertragspartner (Exfrau) halten und nicht an mich.
Was ist, wenn die Exfrau den Betrag nicht zahlt? Kann ich dann Probleme bekommen, da das Auto in dem Falle eventuell nicht versichert war?

Wäre schön, wenn ich eine Fachauskuft bekommen kann.

Danke

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Beträge zurückbuchen lassen kannst du innerhalb von 3 Wochen nach erfolgter Abbuchung.

Ohne schriftliches Eibverständnis des Kontoinhabers darf NICHT abgebucht werden.
Ist es möglich, dass ihr ein geminsames Konto habt oder hattet und sie somit berechtigt war, eine Einzugsermächtigung zu geben? Oder kann es sein, dass sie den Kontoinhaber bei der Änderungsmitteilung gar nicht angegeben hat, sondern nur die Änderung der Bankverbindung? Dann kann die Versicherung ja gar nicht wissen, dass sie nicht abbuchen darf.

Du kannst das Geld innerhalb der angegebenen 3 Wochen zurückbuchren lassen - wenn deine Ex aber nicht zahlt, bist du nicht versichert - aus!

Du solltest dich umgehend mit der Versicherung in Verbindung setzen - schließlich war ja deine Ex der Versicherungsnehmer und nicht du. Bitte dringend ändern lassen.

LG

-----------------
"Julchen"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.654 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen