Guten Abend,
Auto wurde von Behörde im Juli 2012
"angeblich"vom Fahrzeughalter beschlagtnahmt.
Versicherungsnehmer ist eine andere Person.Die bekommt bis heute noch die Rechnungen ,die sie ja auch bezahlen muß.Für 2013 kam die nächste Rechnung.Fahrzeughalter behauptet,er weiß nicht ,wo das Auto ist.Meine Frage:Das Auto muß ja noch angemeldet sein auf Grund der KFZ Versicherung.Wird bei Beschlagnahmung von einer Behörde das Auto stillgelegt?Angeblich hat Fahrzeughalter keinen Fahrzeugschein mehr.Was kann ich als Versicherungsnehmer tun? Vielen Dank im voraus.
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Auto beschlagnahmt
11. Dezember 2012
Thema abonnieren
Frage vom 11. Dezember 2012 | 18:10
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto beschlagnahmt
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2012 | 19:39
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1492x hilfreich)
Das ist alles etwas unklar.
Was man sagen kann:
Wird bei Beschlagnahmung von einer Behörde das Auto stillgelegt?
Nein.
Was kann ich als Versicherungsnehmer tun
Wieso können Sie nicht die Versicherung kündigen?
#2
Antwort vom 11. Dezember 2012 | 22:05
Von
Status: Unbeschreiblich (38363 Beiträge, 13981x hilfreich)
Welche Behörde soll das denn gewesen sein? Wo ist das Protokoll?
wirdwerden
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#3
Antwort vom 12. Dezember 2012 | 09:23
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Jetzt ist mir klar,das ich vom Fahrzeughalter belogen wurde.Muß ich als Versicherungsnehmer außerordendlich kündigen?
Vielen Dank im voraus.
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#4
Antwort vom 12. Dezember 2012 | 11:48
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
quote:
ich vom Fahrzeughalter belogen wurde
in Bezug auf was???????
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
#5
Antwort vom 12. Dezember 2012 | 12:35
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Sie sollten die Geschichte wirklich mal von vorne, der Reihe nach und etwas ausführlicher beschreiben, sonst kann Ihnen hier niemand einen sinnvollen Hinweis geben.
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