Auto beschlagnahmt

11. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.11.2014 18:00:01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto beschlagnahmt

Guten Abend,
Auto wurde von Behörde im Juli 2012
"angeblich"vom Fahrzeughalter beschlagtnahmt.
Versicherungsnehmer ist eine andere Person.Die bekommt bis heute noch die Rechnungen ,die sie ja auch bezahlen muß.Für 2013 kam die nächste Rechnung.Fahrzeughalter behauptet,er weiß nicht ,wo das Auto ist.Meine Frage:Das Auto muß ja noch angemeldet sein auf Grund der KFZ Versicherung.Wird bei Beschlagnahmung von einer Behörde das Auto stillgelegt?Angeblich hat Fahrzeughalter keinen Fahrzeugschein mehr.Was kann ich als Versicherungsnehmer tun? Vielen Dank im voraus.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Das ist alles etwas unklar.

Was man sagen kann:
Wird bei Beschlagnahmung von einer Behörde das Auto stillgelegt?
Nein.

Was kann ich als Versicherungsnehmer tun
Wieso können Sie nicht die Versicherung kündigen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Welche Behörde soll das denn gewesen sein? Wo ist das Protokoll?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.11.2014 18:00:01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt ist mir klar,das ich vom Fahrzeughalter belogen wurde.Muß ich als Versicherungsnehmer außerordendlich kündigen?
Vielen Dank im voraus.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
ich vom Fahrzeughalter belogen wurde

in Bezug auf was???????

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sie sollten die Geschichte wirklich mal von vorne, der Reihe nach und etwas ausführlicher beschreiben, sonst kann Ihnen hier niemand einen sinnvollen Hinweis geben.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen