Auto ohne Tüv im Ausland geschenkt bekommen

12. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Utensen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto ohne Tüv im Ausland geschenkt bekommen

Hallo zusammen, Danke für die Aufnahme ins Forum.

Folgender Sachverhalt: Ich fahre jedes Jahr in den selben Urlaubsort an der Costa Brava. Hier kenne ich inzwischen ein deutsches Paar, was keine Verwendung mehr für ihr Auto hat und es mir kostenlos überlassen würde. Das Auto fährt, hat aber keinen Tüv mehr. Könnte ich theoretisch mit dem Auto (mit Riskio auf Geldbuße) nach Deutschland fahren, und es dort auf meinen Namen ummelden? Welche Riskien würde ich tragen? Hat jemand Erfahrungen damit? LG Ute




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7354 Beiträge, 1672x hilfreich)

Zitat (von Utensen):
Ich fahre jedes Jahr in den selben Urlaubsort an der Costa Brava. Hier kenne ich inzwischen ein deutsches Paar, was keine Verwendung mehr für ihr Auto hat und es mir kostenlos überlassen würde. Das Auto fährt, hat aber keinen Tüv mehr. Könnte ich theoretisch mit dem Auto (mit Riskio auf Geldbuße) nach Deutschland fahren, und es dort auf meinen Namen ummelden? Welche Riskien würde ich tragen?

Je nach Dauer der Überziehung das entsprechende Bußgeld und ggf. die Punkte "in Flensburg".

Allerdings ist der Halter dafür zuständig, nicht der Fahrer. Der bekommt den Ärger, wenn sein Fahrzeug ohne TÜV im deutschen Straßenverkehr bewegt wird.

Weiterer Ärger könnte in Spanien, in Frankreich und ggf. noch weiteren Ländern drohen, durch die man fährt. Denn sowas wie die deutsche "TÜV-Pflicht" gibt es m.W. in allen EU-Staaten und auch in der Schweiz. Man könnte also ggf. eine "Knöllchensammeltour" machen. Das Risiko erwischt zu werden dürfte bei Grenzübertritten höher sein als wenn man einfach nur in einem Land herumfährt.

Zitat:
Hat jemand Erfahrungen damit?

Was sollten einem die Erfahrungen anderer Leute dabei nützen?

Heinz-Eberhard: "Ich bin quer durch Europa gefahren, ohne TÜV und sogar ohne Versicherungsschutz. Ist nix passiert, hat keiner gemerkt!"

Will man das nachmachen? Heinz-Eberhards Erfahrungen sagen absolut rein gar nix darüber aus, ob man selbst die A....karte hat und 500 Meter nach der Abfahrt in einer Polizeikontrolle hängenbleibt...

Es dürfte übrigens blliger werden, das Auto einem Spediteur zu überlassen, der es nach Deutschland bringt, und mit Easyjet o.ä. hinterher zu fliegen, als es selber quer durch den Kontinent zu chauffieren.

Spritkosten, mehrere Übernachtungen, und das Risiko mit dem abgelaufenen TÜV...

-- Editiert von User am 12. November 2024 15:25

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128720 Beiträge, 41117x hilfreich)

Zitat (von Utensen):
Welche Riskien würde ich tragen?

Am meisten Sorgen würden mir die Fahrten durch ES und FR machen.

Denn auch die kennen so was wie U-Haft und Ausländer können da schnell mal landen.

Es ist auch nicht angenehm, dann da mitten in der Pampa zu sitzen ohne Kfz und ohne die Landessprache zu sprechen.

Man sollte auch genügend Bargeld / valide Zahlungsmittel verfügen um Kaution, Übernachtungen, Taxis und andere Fortbewegungsmittel zu zu Zahlen.



Zitat (von Utensen):
hat aber keinen Tüv mehr.

Ist es denn noch mit einer Zulassung versehen?
Man könnte es doch einfach bei einer der ITV- Stationen vorstellen und schauen was die dazu sagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50009 Beiträge, 17520x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Weiterer Ärger könnte in Spanien, in Frankreich und ggf. noch weiteren Ländern drohen, durch die man fährt. Denn sowas wie die deutsche "TÜV-Pflicht" gibt es m.W. in allen EU-Staaten und auch in der Schweiz.

Richtig, die "TÜV-Pflicht" gilt aber nur für die im jeweiligen Staat zugelassenen Fahrzeuge. ES und FR können daher kein Knöllchen gegen den Fahrer oder Halter eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges verhängen.

Das Fahrzeug sollte jedoch verkehrssicher sein und in Deutschland zugelassen sein. Gegen Fahrzeuge, die nicht verkehrssicher sind, kann überall vorgegangen werden. Ohne Zulassung darf man natürlich sowieso nicht fahren.

Mit einem verkehrssicheren Fahrzeug droht "nur" ein Bußgeld innerhalb Deutschlands wegen der Überschreitung des HU-Termins.

-- Editiert von User am 14. November 2024 12:28

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Utensen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten :) Ich hab vor das Auto natürlich in Deutschland durch den TÜV zu führen und ganz normal an zu melden. Mein Plan war, das Auto nach Deutschland zu fahren (angemeldet über die Vorbesitzer) und dort direkt durch den TÜV bringen. Ein ITV könnte dabei helfen, das stimmt. Hab mich gestern auch noch etwas schlau gemacht und es gäbe sogar die Möglichkeit den ITV vom TÜV als HU durchgewunken zu bekommen. Aber das werde ich erst sehen wenn es soweit ist. Soweit ich weiß, wäre ich auch normal Haftpflicht versichert, im Falle eines Unfalls. Weiß aber nicht ob sich die Versicherung dann nicht das Geld wieder holen würde wenn es keinen TÜV hat..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50009 Beiträge, 17520x hilfreich)

Zitat (von Utensen):
Weiß aber nicht ob sich die Versicherung dann nicht das Geld wieder holen würde wenn es keinen TÜV hat..

Die Versicherung kann sich nicht auf die fehlende HU berufen. Sollte das Fahrzeug jedoch verkehrsunsicher sein, dann sieht es anders aus.

Zitat (von Utensen):
angemeldet über die Vorbesitzer

Mit deutscher Zulassung?

Zitat (von Utensen):
und es gäbe sogar die Möglichkeit den ITV vom TÜV als HU durchgewunken zu bekommen.

Das bezweifle ich, da die Prüfvorgaben unterschiedlich sein dürften. Allerdings kann der ITV natürlich als Nachweis für die Verkehrssicherheit dienen.

0x Hilfreiche Antwort

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