Hallo, ich würde gerne eine zweite Meinung lesen.
Die Kurzversion:
Auto gekauft, Auto hat Probleme.
Auto abgemeldet und steht in der Tiefgarage die ich gemietet habe.
Geklagt und Recht bekommen. Händler muss Auto abholen - Zug um Zug.
Frist hat er verstreichen lassen.
Damit ist er offiziell im Verzug.
Heute sollte der Händler zwischen 0900 und 1100 da sein und das Auto abholen.
Kam aber nicht.
1. Wem gehört das Auto denn jetzt offiziell, wenn gerichtlich verfügt wurde das der Händler es zurück nehmen muss der sich aber nicht kümmert?
2. Kann ich es abschleppen lassen mit dem Verweis, dass die Rechnung an den Händler geht?
3. Welche generellen Optionen gäbe es das Auto jetzt von meinem Parkplatz zu bekommen? Ich zähle jeden Monat dafür und kann ihn nicht nutzen.
Mein Anwalt sagte schon, dass wenn der Händler heute nicht kommt eine Pfändung eingeleitet wird. Das kann aber dauern. Ich möchte halt das Auto da weg haben.
Hat jemand dazu eine Idee oder sieht eine Option?
Um das Geld geht es natürlich auch aber hauptsächlich möchte ich meine. Parkplatz wieder nutzen
Liebe Grüße
Auto steht auf meinem Parkplatz - Händler muss es abholen a er kommt nicht
20. November 2024
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Frage vom 20. November 2024 | 12:18
Von
Status: Schüler (261 Beiträge, 129x hilfreich)
Auto steht auf meinem Parkplatz - Händler muss es abholen a er kommt nicht
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#1
Antwort vom 20. November 2024 | 12:28
Von
Status: Unbeschreiblich (128256 Beiträge, 40958x hilfreich)
Zitat1. Wem gehört das Auto denn jetzt offiziell, wenn gerichtlich verfügt wurde das der Händler es zurück nehmen muss der sich aber nicht kümmert? :
Kommt ganz darauf an, was sich dazu im Urteil findet
Zitat2. Kann ich es abschleppen lassen mit dem Verweis, dass die Rechnung an den Händler geht? :
Klar.
Nur bezweifele ich das sich ein Abschlepper findet der das so macht.
Und als Auftraggeber haftet man voll, wenn der Händler das nicht zahlt. Und Händler muss da auch nichts bezahlen.
Zitat3. Welche generellen Optionen gäbe es das Auto jetzt von meinem Parkplatz zu bekommen? :
Den Anwalt machen lassen, der hat eine Strategie.
#2
Antwort vom 20. November 2024 | 12:41
Von
Status: Schüler (261 Beiträge, 129x hilfreich)
ZitatKommt ganz darauf an, was sich dazu im Urteil findet :
Da steht das der Händler verpflichtet ist binnen 2 Wochen das Fahrzeug abzuholen. Ansonsten ist er im Verzug.
Da steht leider nichts explizit zu den Eigentumsverhältnissen. Nicht soweit ich weiß. Werde es aber gleich nochmal prüfen.
Danke das du dir immer so viel Zeit und Mühe machst hier zu antworten und Aktiv zu sein. Danke
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#3
Antwort vom 20. November 2024 | 12:57
Von
Status: Unbeschreiblich (128256 Beiträge, 40958x hilfreich)
ZitatDa steht leider nichts explizit zu den Eigentumsverhältnissen. Nicht soweit ich weiß. Werde es aber gleich nochmal prüfen. :
Ja, das steht oft nur zwischen den Zeien
Am einfachsten könnte es sein, den Anwalt zu fragen.
ZitatDanke das du dir immer so viel Zeit und Mühe machst hier zu antworten und Aktiv zu sein. Danke :
Das machen ich gerne.
#4
Antwort vom 20. November 2024 | 14:21
Von
Status: Schüler (261 Beiträge, 129x hilfreich)
ZitatAm einfachsten könnte es sein, den Anwalt zu fragen. :
Ja, das habe ich getan.
Also vom Gericht kam ein Protokoll, weil wir einen Vergleich haben. In dem steht das:
Vergleich
1. Die Beklagten verpflichten sich, gesamtschuldnerisch an die Klägerin einen Betrag i. H. v.
Xxxxx zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges xxxxx Fahrzeugidentifikationsnummer:
Xxxxxxx. Die Beklagten verpflichten sich, das Fahrzeug innerhalb von 2
Wochen ab Rechtskraft des Vergleichs bei der Klägerin abzuholen.
Seite 2
2. Damit sind sämtliche streitgegenständliche Forderungen abgegolten.
3. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleiches tragen die Beklagten zu 85 % und die
Klägerin zu 15 %.
4. Dieser Vergleich kann von beiden Seiten widerrufen werden durch Schriftsatz, der bis
zum 14.10.2024 bei Gericht eingegangen sein muss.
Es gab kein Widerruf von keiner Seite.
Ich gehe davon aus, dass unser Anwalt das klärt. Wollte nur mal auch eine zweite Meinung einholen oder wissen wie andere das interpretieren und welche Ideen es ggf. Gibt.
Liebe Grüße
#5
Antwort vom 20. November 2024 | 18:17
Von
Status: Unbeschreiblich (128256 Beiträge, 40958x hilfreich)
Da
ZitatZug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges xxxxx Fahrzeugidentifikationsnummer: :
versteckt sich die Übertragung des Eigentums von Dir an den Händler.
ZitatIch gehe davon aus, dass unser Anwalt das klärt. :
Alles andere würde mich sehr wundern - er hat doch das Mandat von Dir dafür erhalten?
Je nach Restwert des KfZ ist der Plan des Anwaltes das KfZ als Pfand zu verwerten und den Rest dann beim Händler selbst zu pfänden.
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