Azubi/Schadensersatz

16. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Caro.M
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Azubi/Schadensersatz

Hallo zusammen,

ich weiß gar nicht ob ich hier in dem Forum richtig bin.
Mein Sohn (17 Jahre) war bis letzte Woche noch im 1. Ausbildungsjahr als KFZ Mechatroniker. Er hat bei der Arbeit großen Mist gebaut (was ich auch nicht kleinreden möchte) Er hat ein Auto das zum Verkauf stand genommen und war damit stundenlang unterwegs. Um die Tat an sich geht es mir hier nicht. Die Ermittlungen dazu laufen.

Am Dienstag (11.02) erhielt er ein Einschreiben des Betriebes mit einer fristlosen Kündigung + Rechnung.
In Rechnung gestellt wurde:
Abholung des Autos, Fahrzeug innen & Außenreinigung, Komplette FZG durchsicht, Tankkosten, Aufwand Kosten (Anzeige, FZG suche), Mietwagen kosten. Insgesamt belaufen sich die kosten auf 1300€ die Rechnung ist fällig am 10.02.2025.

Das der Betrieb sauer ist, ist keine Frage. Wir waren vor Ort denn mein Sohn wollte sich entschuldigen und wir wollten mit dem Chef eine einigung wegen der Rechnung finden. Dazu kam es aber leider nicht, da er ziemlich aufgebracht und wütend war. Wir werden die Rechnung auch nicht bezahlen denn der Chef informierte uns als Eltern und die Polizei erst 2 Stunden nach dem verschwinden.

Ich finde im Internet genügend Musterbriefe für einen Widerspruch gegen eine Rechnung allerdings keine die auf mein Problem zutrifft.
Es wäre nett, wenn jemand einen Rat hätte.

Danke im Voraus


-- Editiert von Moderator topic am 16. Februar 2025 17:26

-- Thema wurde verschoben am 16. Februar 2025 17:26

-- Editiert von Moderator topic am 17. Februar 2025 15:42

-- Thema wurde verschoben am 17. Februar 2025 15:42

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74 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Caro.M):
Wir werden die Rechnung auch nicht bezahlen denn der Chef informierte uns als Eltern und die Polizei erst 2 Stunden nach dem verschwinden.
Und das soll ein Grund sein, diese Rechnung nicht zu bezahlen? Musste der AG das Verschwinden in <2 Std. bemerken? Ist es eine besondere Ausbildungsstelle für besondere Azubis?
Zitat (von Caro.M):
allerdings keine die auf mein Problem zutrifft.
Für dieses Problem gibts keinen Musterwiderspruch.
Der Sohn könnte gegen die Kündigung Klage am Arbeitsgericht erheben.... allerdings nicht mit viel Erfolg.

Wenn, sollte der Sohn selbst schriftlich mit dem AG wegen der Rechnung kommunizieren.
Auch als fast Volljähriger ist ihm das zuzutrauen.
Dass das Datum mit Fälligkeit 10.2. erst am 11.2. eintraf, dürfte mE auch kein *Feigenblatt* für den Sohn werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Schadenersatz ist nur dann zu leisten, wenn tatsächlich Schaden entstanden ist.
Die Posten auf der Rechnung sind also im einzelnen nachzuweisen.
Mir scheint, als habe man hier in der Wut erstmal jede Menge reingeworfen..

Zitat:
Wir werden die Rechnung auch nicht bezahlen denn der Chef informierte uns als Eltern und die Polizei erst 2 Stunden nach dem verschwinden.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wer soll Ihrer Meinung nach für die Schäden aufkommen, wenn nicht der Verursacher?

Ist Strafanzeige erstattet worden?

-- Editiert von User am 16. Februar 2025 15:36

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#3
 Von 
Caro.M
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mir ging es tatsächlich nur um die Rechnung. Ob wird als Eltern Widerspruch einlegen müssen oder ob unser Sohn mit 17 den Widerspruch überhaupt einlegen kann da er noch nicht volljährig ist.

Von seinem Betrieb aus wurde keine Strafanzeige gestellt!

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Caro.M):
oder ob unser Sohn mit 17 den Widerspruch überhaupt einlegen kann da er noch nicht volljährig ist.
Ihr als Eltern habt doch gar keine Post bekommen. Also bleibt nur der Sohn. Dass er noch nicht volljährig ist, hat damit nichts zu tun.
Solchen Mist konnte er auch schon mit 17 verzapfen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41148 Beiträge, 14495x hilfreich)

Der Verursacher haftet für den Schaden, den er verursacht hat. Wie hoch der Schaden ist, kann ich nicht abschätzen. Ob jetzt Widerspruch eingelegt wird oder man es lässt, muss man selbst entscheiden. Jedenfalls ist der Widerspruch kein Formerfordernis; das Verfahren wird auch ohne den Fortgang nehmen, welchen der Geschädigte haben will.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 483x hilfreich)

Zitat:
ich weiß gar nicht ob ich hier in dem Forum richtig bin.


Nein, sind Sie nicht - ich verschiebe das mal ins Arbeitsrecht.

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#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1617 Beiträge, 409x hilfreich)

Himmel, ei, da wird ja ein Drama gemacht … Da ist ein Bengel zwei Stunden mit einem Fahrzeug unterwegs gewesen. Ich sehe keine Straftat und würde auch die Rechnung anzweifeln, aber dafür müsste man natürlich Details kennen, was das für ein Fahrzeug war und alles.

Wenn man sich nicht selbst dagegen stemmen möchte, ist aber fraglich, ob sich der Aufwand lohnt. Gilt aber auch für den Arbeitgeber. Würde ihm 500 anbieten und mich dann maximal noch ein bisschen hochhandeln lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34048 Beiträge, 17672x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1617 Beiträge, 409x hilfreich)

Ups, ja, vergessen, aber ohne Strafantrag (hier wurde nicht mal angezeigt) wird auch nicht bestraft.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34048 Beiträge, 17672x hilfreich)

hier wurde nicht mal angezeigt Vielleicht den EP mal lesen? Natürlich wurde es angezeigt.
aber ohne Strafantrag Niemand erstattet Anzeige und "vergisst" dann den Strafantrag...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Caro.M):
ob unser Sohn mit 17 den Widerspruch überhaupt einlegen kann

Widerspruch kann keiner einlegen, denn Widerspruch als Rechtmittel ist hier nicht existent.



Zitat (von Caro.M):
Abholung des Autos, Fahrzeug innen & Außenreinigung, Komplette FZG durchsicht, Tankkosten, Aufwand Kosten (Anzeige, FZG suche), Mietwagen kosten.

Ich würde den Anfall der genannten Schäden bestreiten und die Firma auffordern, substantiiert zu belegen
1. das die Schäden entstanden sind
2. die Kostenbelege, Rechnungen etc. vorzulegen bzw. vor Ort zur Einsichtnahmen bereit zustellen


Unterschreiben können es ja die Erziehungsberechtigten und der Sohn. Das dürfte Diskussionen wie "war ja noch minderjährig" etc. vorbeugen.




-- Editiert von User am 16. Februar 2025 18:13

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Ich schrieb, der Betrieb hat keine Anzeige erstattet

Was ja nun offenkundig falsch ist wie man im Eingangsbeitrag lesen kann.



Zitat (von Droitteur):
und das entspricht haargenau der Aussage der Threaderstellerin

Nö, die Threaderstellerin schreibt genau das Gegenteil
Zitat (von Caro.M):
der Chef informierte uns als Eltern und die Polizei erst 2 Stunden nach dem verschwinden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1617 Beiträge, 409x hilfreich)

(Editiert. Der User wurde wegen des ständigen Verdrehen des Sachverhaltes und Angriffs auf die Moderation temporär gesperrt.)

-- Editiert von Moderator am 16. Februar 2025 18:20

-- Editiert von Moderator am 16. Februar 2025 18:20

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Caro.M
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist eine offizielle Rechnung eines Autohauses. Mit Rechnungsnummer + Auftragsnummer + Fälligkeitsdatum.
Es wird nicht lange dauern bis die erste Mahnung kommt.

Als wir zu dem Betrieb fuhren und mit dem Chef vernünftig sprechen wollten und ihn fragten wie es mit der Rechnung aussieht ist dieser förmlich ausgerastet: ob wir eigentlich wüssten was ihm für ein Schaden entstanden wäre usw. Mein Mann versuchte eine Ratenzahlung zu vereinbaren aber der Chef wurde immer nur zorniger weshalb ich ihn fragte ob er Anzeige erstattet habe worauf er sagte: Nein! aber wenn ihr mich als Zeuge vor Gericht haben wollt, kein Problem! ich werde gegen ihren Sohn aussagen! dann hat er noch meinen Sohn angeschrien das er Hausverbot habe und sich nie wieder blicken lassen solle. Wenn man unser Kind dermaßen anschreit müssen wir ihn auch irgendwo schützen und sind gegangen.

-- Editiert von User am 16. Februar 2025 18:29

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Die Polizei zu informieren ist eben nicht automatisch gleichzusetzen mit einer Strafanzeige.

Ich stelle mir die Variante der "Information ohne Anzeige" mal so vor:
Hallo Polizei?
Ja?
Ist euch auch so langweilig?
Ja
Braucht ihr nutzlose Informationen?
Ja
Uns ist ein Auto und ein Azubi abhanden gekommen.
Ok, danke. Wir werden nichts machen und es wieder vergessen


In der Realität dürfte es - wie üblich - so abgelaufen sein:
Hallo Polizei? Uns ist ein Auto und ein Azubi abhanden gekommen.
Ok, danke. Wir werden ihnen sofort eine Streife
vorbeischicken. Bitte halten sie alle Details
bereit, damit wir sofort eine Fahndung
einleiten können.



Zitat (von Caro.M):
Es ist eine offizielle Rechnung eines Autohauses. Mit Rechnungsnummer + Auftragsnummer + Fälligkeitsdatum.

Was einen nicht daran hindern sollte, bei Zweifeln an den Posten, entsprechende Nachweise für diese Posten zu verlangen.

Kann natürlich sein, das der Chef so ein ganz schlauer ist und meint die offizielle Rechnung seines Autohauses wäre genug Nachweis.

Ist halt die Frage, wie weit man da konfliktbereit ist, wie weit man da gehen will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34048 Beiträge, 17672x hilfreich)

Ist halt die Frage, wie weit man da konfliktbereit ist, wie weit man da gehen will. So ist es - zahlt der Sohn nicht, kann der Mann klagen oder halt nicht klagen. Und bei einer Klage klagt er zunächst auf eigene Kosten und eigenes Risiko - ob er das dann wirklich tut, kann man kaum vorhersagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9177 Beiträge, 1946x hilfreich)

Wie gehen Sie denn nun als Eltern mit der Tat Ihres Sohnes um? Welche häuslichen Sanktionen / Konsequenzen gibt es? Haben Sie mit dem Sohn vereinbart, dass Sie in Vorleistung gehen bei der Rechnung und er es abbarbeitet?

Eine solche Vereinbarung kann dem Autohaus gegenüber deeskalierend wirken.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Caro.M):
Wenn man unser Kind dermaßen anschreit müssen wir ihn auch irgendwo schützen und sind gegangen.
Ja, möglich ist das.
Aber was hat das nun mit dem Widerspruch gegen die Rechnung zu tun? Wer diesen schreibt, könnt ihr würfeln.
Wer was zahlt---kommt später.
btw. hat Sohnemann schon einen Führerschein?
...die Frage nach der Anzeige hat der Chef wohl missverstanden vor lauter Wut. Er wäre hier wohl der Geschädigte...und kein Zeuge.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Sohn könnte gegen die Kündigung Klage am Arbeitsgericht erheben.... allerdings nicht mit viel Erfolg.


Davor muss bei Ausbildungsverhältnissen in aller Regel die passende Schlichtungsstelle (entweder IHK oder HWK) angerufen werden. Würde ich auch direkt mal tun. Wenn er im ersten Ausbildungsjahr ist (das dürfte im September losgegangen sein) und er die normale Probezeit von 6 Monaten hat, wäre da sowieso vor dem Arbeitsgericht nicht viel zu machen. Hier sollte also zusammen geschaut werden (auch mit Hilfe der Kammer) wo und wie das Ausbildungsverhältnis fortgesetzt werden kann in einem anderen Betrieb.

Ansonsten bleibt folgendes zu sagen: Jugendliche bauen oft Sch*** und das ist natürlich schon ein gewaltiges Ding. Aber jetzt hilft es nicht in Panik zu verfallen, sondern gemeinsam eine Lösung finden.

Ob man die Rechnung des lieben Friedens willen bezahlt oder nicht liegt an euch. Bin mir nicht ganz so sicher ob man damit vor Gericht durch kommt, aber vielleicht will man sich den Streß nicht antun.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5841 Beiträge, 2582x hilfreich)

Hatte euer Sohn überhaupt eine Fahrerlaubnis?
Ansonsten dürfte das Verfahren wegen des entwenden des KFZ relativ schnell eingestellt werden, da die zu erwartende Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis wesentlich höher ist.
Und da braucht es dann auch definitiv keinen Strafantrag zu.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19169 Beiträge, 7013x hilfreich)

Es gibt hier ja mindestens 2 verschränkte Ebenen
a) An erste Stelle würde ich den Vertrauensbruch setzen, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. Dann Verletzung diverser Arbeitspflichten samt Schaden für den AG. Bei einer solchen Spritztour brauchen wir uns mit Fragen des Grades der Pflichtverletzung nicht aufzuhalten: klarer Fall von Absicht - voller Regressanspruch des Betriebes.
Wobei die Einzelposten zu prüfen sind; mir leuchten erst einmal die Mietwagen-Kosten nicht ein bei einem Wagen, der zum Verkauf steht - der Zusammenhang kann aber durchaus plausibel sein. Reinigung innen und außen kann geboten sein - schließlich soll der Wagen verkauft werden. usw. usw.
b) Bei einem 17-Jährigen wird Fahren ohne Fahrerlaubnis zutreffen; das ist eine Straftat; der Staatsanwalt ist schon deswegen mit dabei. Hinzu kommt, dass Sohnemann das Fahrzeug gegen den Willen des Berechtigten in Betrieb genommen hat, eine weitere Straftat, die aber nur auf Antrag verfolgt wird.

Davon absetzen möchte ich die Aufgeregtheiten auf beiden Seiten. Dass sowas nicht mit einer 'Entschuldigung' auszuräumen ist, sollten auch liebende Eltern verstehen können. Die Aufregung wird sich legen und die Regeln für solche Angelegenheiten werden obsiegen. Dann wird auch Raum sein für pragmatische Lösungen, etwa Teilzahlungen - ansonsten kann auch das Arbeitsgericht sowas entscheiden

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Hier ist doch einiges Brauchbares zusammengekommen.

Nochmal zur Rechnung:
Wie andere und ich schon schrieben, sind die Posten substanziiert darzulegen. Dazu reicht eine selbstgeschriebene Rechnung nicht aus. Ich gehe davon aus, dass das nicht bis ins Detail möglich ist und das Klagerisiko für den AG reichlich hoch ist.
Das bringt einen in eine gute Position für einen Vergleich.
Hier sehe ich den Sohn in der Pflicht.
Er sollte sich ein angemessenes Angebot einfallen lassen, wenn er nicht die volle Summe zahlen möchte.

Derzeit wirkt es auf mich, als wären beide Seiten in Abwehrhaltung.
Dass der AG sauer ist, verstehe ich sofort. Das Vertrauen ist mit ziemlich dicken Füßen getreten worden.
Dass ihr euch nicht anschreien lassen wollt, verstehe ich auch. Ich frage mich aber, was der Sohn zur Wiedergutmachung bislang geleistet hat. Ich lese nur von Rechnung nicht zahlen. Eltern versuchen, irgendwas auszuhandeln. Eltern schützen den fast erwachsenen Sohn davor, angeschrien zu werden… Was aber tut der Sohn?

Cirius Einwand von oben bzgl. der innerfamiliären Konsequenzen ist sehr richtig. Es müssen doch aber auch die externen Konsequenten angemessen getragen werden. Dazu gehört eben, dass man sich mit dem verursachten Schaden und der menschlichen Enttäuschung auseinandersetzt. Ich stecke natürlich nicht tief drin, aber es wirkt eben, als würdet ihr euren Sohn davor schützen wollen. Warum?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Caro.M
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So jetzt hab ich Zeit gefunden die komplette Geschichte zu schreiben.

Er hat schon Anfang der Woche ******* gebaut weil er unter anderem die Schule geschwänzt hat weil seine Freundin ihm schrieb das es Ihr nicht gut geht. Sein Handy verlor er dabei auch (Es war ein teures Handy zum Geburtstag).
Am Mittwoch sprachen wir mit ihm über den Vorfall. Unsere Strafe für ihn war: erst einmal den Führerschein (U18 bisher 7 Theorie Std) auf Eis zu legen und seine Freundin dürfte er erstmal auch nicht mehr sehen.
Am Donnerstag bei der Arbeit eskalierte ein streit zwischen ihm und einem anderen Azubi. Gegen 14Uhr kam wohl der Chef zu ihm und meinte er wäre in diesem Betrieb nicht mehr lange erwünscht und man möchte mit ihm um 16.45Uhr ein Gespräch führen.
Um 14.30 Uhr sollte er das besagte Auto in die Waschstraße fahren. Weil ihm wohl alles zuviel war und er auch angst hatte seine Ausbildung zu verlieren nahm er das Auto und fuhr weg.
Der Chef rief uns um 16.30Uhr an und fragte: wissen Sie wo ihr Sohn ist? Wir dachten natürlich er wäre ganz normal bei der Arbeit.
Dann meinte der Chef: er hätte ein Auto (Farbe,Typ) genommen und wäre davon gefahren.
Wir haben gesagt das wir los fahren und ihn suchen. Der Chef meinte nur wir sollen uns melden wenn wir ihn gefunden haben.
Da wir angenommen haben das er erst kürzlich fehlt ist mein Mann los gefahren in Richtung seiner Ausbildungsstelle.
Ich bin los gefahren seine Freundin holen weil ich angenommen habe er würde zu ihr fahren oder sie wüsste wo er sich aufhält.
Gegen 17.45Uhr fuhren wir nach Hause in der Hoffnung das er da ist. Zuhause angekommen war unsere ganze Familie schon da die ihn auch suchten.
Ich war kurz vor dem durchdrehen weil mein Sohn weder einen Führerschein hat und an diesem Abend waren die Straßen schon teilweise glatt.
Ich übte druck auf die Freundin aus bis sie anfing zu heulen und mir bei snapchat seinen letzten Standort zeigte. Es war ein Schützenverein in der nähe seines Ausbildungsplatzes.
Da mein Mann ihn dort suchte rief ich ihn an um den standort durchzugeben. Plötzlich dämmerte es mir das er an diesem Tag ein anderes Handy dabei hatte und wir nur versuchten ihn auf Whatsapp zu erreichen nicht aber auf der Vertragsnummer die in seinem Handy steckte.
Als ich dort anrief ging eine Frau ran. Sie meinte: das Handy wurde gefunden und bei ihr im Bürgermeisteramt abgegeben.
Ich rief direkt die Polizei an um die Telefonnummer durchzugeben und den Ort.
zwischendurch rief Der Chef uns x mal Zuhause an und meinte ganz ruhig das er schon wieder auftauchen würde, wir müssten uns keine Sorgen machen, wir können uns bis 22Uhr bei ihm melden,
er wüsste genau was wir durchmachen, er hätte so eine Situation selbst als Vater 2er Söhne erlebt.
Wir sollen uns einfach nur melden wenn wir ihn gefunden haben, denn er habe riesigen ärger mit der Polizei.
Um 19Uhr klingelte die Polizei bei uns am Haus. Bis dahin war auch mein Mann wieder Zuhause.
Sie fragten uns ein paar sachen und unterhielten sich lange mit der Freundin meines Sohnes und sagten wenn wir etwas hören, sollen wir uns melden, um 20.00Uhr wäre Schichtwechsel dann wären andere Polizisten zuständig.
Wir teilten uns alle in Gruppen auf (insgesamt 7 Autos) wir fuhren stundenlang in der Gegend herum.
Gegen 22.30Uhr kam der Anruf von dem Onkel meines Mannes das unser Sohn ganz aufgelöst bei ihm wäre. Wir fuhren direkt dorthin (ca 50Min fahrt)
Unserem Sohn ging es Gott sei dank körperlich gut aber er war weder Psychisch noch seelisch in einer guten Verfassung weil er glaubte er hätte jetzt keine Zukunft mehr und alles wäre vorbei.
Wir hätten direkt zur Polizei fahren sollen, das ist uns jetzt auch klar. Stattdessen haben wir uns Zuhause um ihn gekümmert. Er konnte noch nicht einmal alleine schlafen so sehr hatte er angst.
Am nächsten morgen gingen wir mit unserem Sohn um 7Uhr zur Polizei. Wir gaben den Schlüssel ab und sagten wo das Auto steht. Ich sagte dem Polizist das der Chef angerufen werden will sobald wir wissen wo das Auto ist.
Der Polizist machte mir klar das Sie das übernehmen und erstmal schauen müssen ob man eine spurensicherung an dem Auto machen muss.
Wir unterhielten uns 5 Stunden mit der Polizei und wurden danach zu einem Klinikum für psychische Krankheiten geschickt um abzuklären ob unser Sohn eine Gefahr für sich oder andere ist.

Im übrigen... Er ist an dem Tag zu aller erst zu seiner Berufsschule gefahren um seine Brille zu holen denn er weiß, er braucht die Brille zum Autofahren. Er ist mit dem Auto über 300Km gefahren und hat bei 2 Tankstellen das Auto voll getankt und mit seiner EC Karte bezahlt.
Der Chef, mit dem wir mindestens 7x telefoniert haben war höflich und zuvorkommend im Grunde genommen richtig nett. Uns war klar das er gekündigt wird und dennoch wollte er sich entschuldigen für den mist den er gebaut hat. Ihn dann so anzuschreien war unnötig.
Man hätte es vernünftig klären können aber dieser Mann hat keinerlei Interesse an einer Ratenzahlung.

Eine bekannte meinte, wenn er die Rechnung nicht bezahlt und keinen widerspruch einlegt, kommen nach und nach Mahnungen und dann wird es an ein Inkassobüro übergeben. Bis dahin wird er 18 sein und die kosten würden explodieren.
Nochmal: Wir waren an einer Lösung interessiert! das eine entschuldigung nicht ausreicht ist uns auch klar. Das die Schule uns dazu drängt ihn abzumelden, das er seinen Ausbildungsplatz verloren hat, das er eine Führerschein sperre bekommen wird und etliches mehr wird als Strafe ausreichen! Er hat 1x so richtig ******* gebaut ansonsten ist er ein lieber fröhlicher Junge der noch nie straffällig geworden ist.


0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19169 Beiträge, 7013x hilfreich)

Zitat (von Caro.M):
1300€ die Rechnung ist fällig am 10.02.2025.

... da liegt ein simpler Tippfehler nahe: Fälligkeit 10/03/256
Ansonsten bin ich bei @Despi: Übeltäter ist der Sohn; gegenüber dem, was der sich geleistet hat, ist der Ausraster des Chefs bloß Schönheitsfehler.

Angemerkt: Die Aussicht, einen fairen / angemessenen Anteil auszuhandeln, wäre gegeben bei mittlerer Fahrlässigkeit; da mag man argumentieren, dass ein Azubi vll. nur ein Drittel zum Schaden beisteuert statt der Hälfte angesichts seines Einkommens.
Hier aber nicht. Hier bleibt nur, die Rechnung zu prüfen, ob Kosten in Rechnung gestellt werden, die mit der Entführung des Autos und der Spritztour samt Wiederaufspüren nichts zu tun haben oder total überhöht erscheinen. Das wäre abzuziehen. Die begründeten Kosten fallen in voller Höhe an und sind am Ende auch nicht ruinös hoch.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41148 Beiträge, 14495x hilfreich)

blaubär, wir bewegen uns doch gar nicht im Bereich der Bewertung von arbeitsrechtlich relevanter Fahrlässigeit. Wir sind hier im Bereich Vorsatz, da muss man sich gar keine Gedanken darüber machen, ob und inwieweit der Arbeitgeber eventuell finanziell auch mit haftet.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Caro.M):
aber er war weder Psychisch noch seelisch in einer guten Verfassung weil er glaubte er hätte jetzt keine Zukunft mehr und alles wäre vorbei.

Da wäre vertiefend zu prüfen, in wie weit da eine psychische Ausnahmesituation vorlag. Das könnte verminderte Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit bedeuten.



Zitat (von Caro.M):
Um 14.30 Uhr sollte er das besagte Auto in die Waschstraße fahren.

Und die Waschstraße liegt auf dem gleichen Grundstück wie das Autohaus bzw. auf dem gleichen Grundstück wie der Parkplatz des Autos?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2552 Beiträge, 1141x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da wäre vertiefend zu prüfen, in wie weit da eine psychische Ausnahmesituation vorlag. Das könnte verminderte Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit bedeuten.

Naja, hier ist ordentlich kriminelle Energie im Spiel (und das laut Beschreibung nur aus Trotz)...
Dass er gemerkt hat, richtig Mist gebaut zu haben und er damit seiner Zukunft keinen Gefallen getan hat, das kam ja erst später. Dass das dann runterziehen kann, nunja, so ist das Leben.

Konkret betroffen dürften (mindestens) sein:

§ 248b StGB
Wahrscheinlich § 6 PflVG
§ 21 StVG

Die Wiedergutmachung der Tat (= voller und zeitnaher Ausgleich der berechtigten Forderungen des Autohauses) könnte hier strafmildernd wirken.
Klar ist, dass eine nach dem JGG spürbare Strafe folgen wird und auch die Fahrerlaubnis in fernere Zukunft rückt.


Zitat (von Caro.M):
Abholung des Autos, Fahrzeug innen & Außenreinigung, Komplette FZG durchsicht, Tankkosten, Aufwand Kosten (Anzeige, FZG suche), Mietwagen kosten.

Eine aufgeschlüsselte Rechnung wäre sicher notwendig und dazu hat man auch das Recht. Auch, dass das Autohaus nachweist, welcher Schaden in welcher Höhe entstanden ist. Auf den ersten Blick würde ich allerdings alle Posten dem Grunde nach als berechtigt ansehen, außer Mietwagenkosten und Zeit für die Anzeige. Hier noch (irgendwie dreister Weise) handeln zu wollen führt wohl zu einer Klage (die offensichtlich zum größten Teil verloren wird und zwar nicht vom Autohaus) und Mehrkosten ungefähr in Höhe der geforderten Kosten. Außerdem ist eine offensichtlich nicht vorhandene sondern nur behauptete Einigungsbereitschaft auch vor (Straf-)Gericht nicht hilfreich.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2552 Beiträge, 1141x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und die Waschstraße liegt auf dem gleichen Grundstück wie das Autohaus bzw. auf dem gleichen Grundstück wie der Parkplatz des Autos?

Ich hoffe es mal. Sonst hat auch der Chef ordentliche Probleme.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Danke für die ausführliche Schilderung des Sachverhaltes.
Das hilft beim Einordnen.

Es gibt offenbar eine Vorgeschichte.
Streit mit Mitarbeitenden, Eskalation, Konfliktgespräch, drohende Kündigung.
Anschließend dann die Auto-Sache.

Der zeitliche Ablauf ist m.E. eher ungünstig, so dass ich hoffe, dass man wirklich die Klinik aufgesucht hat und von dort entsprechende Befunde vorliegen.

Zitat:
Weil ihm wohl alles zuviel war und er auch angst hatte seine Ausbildung zu verlieren nahm er das Auto und fuhr weg.

Das Argument scheint mir unlogisch. „Weil ich Angst hatte, dass der Gegenstand kaputt geht, habe ich ihn ins offene Feuer geworfen".

Zitat:
Uns war klar das er gekündigt wird und dennoch wollte er sich entschuldigen für den mist den er gebaut hat. Ihn dann so anzuschreien war unnötig.
natürlich war das Anschreien unnötig, aber auch der Chef stand unter Druck. Dass der Chef das falsche Mittel gewählt hat, um seine Anspannung loszuwerden, rechtfertig erstmal nichts weiter. Die Situation zu verlassen scheint erstmal richtig.

Zitat:
Man hätte es vernünftig klären können
dafür ist es m.E. noch nicht zu spät. Der Zeitpunkt war nicht der Richtige.

Zitat:
dieser Mann hat keinerlei Interesse an einer Ratenzahlung.

Nachdem der Sohn mehrfach seine Unzuverlässigkeit gezeigt hat, hätte ich das auch nicht.
Zumal die Taktik ja offenbar war, direkt nach der Tat mit Forderungen (eben nach Ratenzahlung) aufzutreten.

Zitat:
Er hat 1x so richtig ******* gebaut ansonsten ist er ein lieber fröhlicher Junge der noch nie straffällig geworden ist.

Das ist die Sicht der „befangenen Eltern".
Aus Sicht des Betriebes sehe ich hier mehrere relativ harte Pflichtverletzungen.
Wir bewegen uns hier weniger im Arbeitsrecht, als viel mehr im Strafrecht.

Es gilt jetzt, das ganze sauber aufzudröseln.


Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

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