BGB 411 Verpfändung Einkommen

27. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
lucky
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
BGB 411 Verpfändung Einkommen

Ich habe meinem Arbeitgeber eine Verpfändung meines Einkommens anzeigen wollen. Der Arbeitgeber hat die Anzeige mit Hinweis auf §411 BGB abgelehnt, da das Papier nicht beglaubigt ist.
Frage: Ich gehöre nicht zu einer im 411 genannten Berufsgruppe. Ist die Generalisierung des Arbeitgebers korrekt? Und was genau müsste beglaubigt werden durch wen?

L.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen