BTMG/ Jagdschein

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Cervus elaphus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
BTMG/ Jagdschein

Hallo!
Ein Freund von mir wurde vor einem Jahr in Baden-Württemberg als Beifahrer mit einer geringen Menge Marihuana erwischt. Das Verfahren wurde eingestellt, auch wegen dem FS gab es keine Konsequenzen. Ansonsten ist er nie irgendwie aufgefallen und kifft auch nicht mehr. Jetzt möchte er einen Jagdschein machen. Ist das ohne weiteres möglich, oder gibt es da Probleme mit dem Waffengesetz, da er jetzt einen Eintrag wegen dem BtmG-Verstoß hat? Danke im Vorraus für die Antwort!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

§5 WaffG beantwortet alle Deine Fragen. Er behandelt die Zuverlässigkeit. Voraussetzung für die Abrede der Zuverlässigkeit ist die einmalige Verurteilung wg. einer Straftat zu mindestens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe.

Insgesamt steht wesentlich mehr in dem Paragraphen, google ihn Dir einfach mal. Ich würde davon ausgehen, dass er den Jagdschein machen darf.

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#2
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

Jetzt hab ich die trapsende Nachtigall übersehen. Wenn Dein Kumpel Angst hat, dass sein Antrag ablehnt wird und alle dann irgendeinen komischen Nachgeschmack haben, der auf ihn zurückfallen könnte, sollte er sich vielleicht zuerst an die zuständige Behörde wenden mit der Bitte um Prüfung des Verhaltes.

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#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

na, mehr als der Zentralregisterauszug wird doch da sicher nicht geprüft, und da stehen keine eingestellten Verfahren.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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