Ba-Wü_Abstand Sichtschutz zum Nachbarn

4. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
SAZ
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ba-Wü_Abstand Sichtschutz zum Nachbarn

Hallo Zusammen,

wir leben in Baden-Württemberg in einer mittelgroßen Stadt.

Das Nachbargrundstück ist ca 1m höher gelegen.
Nun stellt sich uns die Frage, wie hoch ein Sichtschutz sein darf, bzw. welchen Abstand dieser zur Grundstücksgrenze haben muss.
Ändert sich das Ganze dadurch, dass das andere Grundstück höher liegt?

Wie hoch dürfte ein Zaun direkt an der Grenze sein?
Wie hoch dürfte eine Hecke sein?
Und wie dürfte man Spalierbäume pflanzen (höhe und Abstand)

Ich hoffe, dass hier jemand weiter helfen kann. Durch die Besonderheit der verschieden hohen Grundstücke, finde ich nichts zufriedenstellendes über google.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2112 Beiträge, 447x hilfreich)

Sofern keine lokalen anderslautenden Vorschriften gelten (z.B. Gestaltungssatzung oder B-Plan) ist zur Höhe nur was im NRG §§ 11 und 12 geregelt.

Zitat:

Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedigungen - außer Drahtzäunen und Schranken - ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht.

Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m, mit höheren Hecken ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand einzuhalten.

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NachbGBWrahmen

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127403 Beiträge, 40801x hilfreich)

Es kommt halt darauf an, welche Vorschriften für die speziellen Grundstücke gelten.
Da ist dann auch die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes relevant, die geben aber in der Regel nur den groben Rahmen vor.
Entscheidend sind regelmäßig die regionalen Gesetze, Verordnungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen, Bebauungsplan etc. der Gemeinde und vertragliche Vereinbarungen die sich mit dem Grundstück und den Nachbargrundstücken beschäftigen (Kaufvertrag, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …), Brandschutz und Lärmschutz können auch relevante Elemente sein.
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten sowie Hochwasserschutz können ebenfalls noch relevant sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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