Bank-Konto Betrug

7. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
christoph1919
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank-Konto Betrug

Hallo zusammen,
mir ist heute bei unserem Hausgemeinschaftskonto aufgefallen, dass unser Bank-Konto gehackt wurde.
Das Problem ist, das ganze war schon im Dezember 2022, aufgefallen jetzt, da wir nur 1mla im Jahr drauf schauen, zwecks Jahresabrechnung und von dem Konto niemand etwas abbuchen kann. Nur Lastschriftsachen die automatisch abgebucht werden.
Es wurden mehrmals hohe Beträge abgebucht, insgesamt ein Schaden von knapp 1600Euro.
Zahlungspflichtiger ein anderer unbekannter Name mit unserer Iban, Zahlungsempfänger Google Ireland Limitits und irländische Iban.

Hab ich nach der langen Zeit noch eine Chance das Geld zurück zu bekommen?? Die Bank kann doch nicht einfach Zahlungen veranlassen/genehmigen, ohne unseren Namen usw.

Gruß




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Zitat (von christoph1919):
on dem Konto niemand etwas abbuchen kann. Nur Lastschriftsachen die automatisch abgebucht werden.

Zitat (von christoph1919):
Es wurden mehrmals hohe Beträge abgebucht, insgesamt ein Schaden von knapp 1600Euro.

Finde die Widersprüche ...



Zitat (von christoph1919):
Hab ich nach der langen Zeit noch eine Chance das Geld zurück zu bekommen??

Klar.



Zitat (von christoph1919):
Die Bank kann doch nicht einfach Zahlungen veranlassen/genehmigen, ohne unseren Namen usw.

Wie kommt man denn auf die absurde Theorie?
Zum einen hat man den Beweis für das "kann" doch schwarz auf weiß, zum anderen hat man das mit der Bank vertraglich so vereinbart.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18911 Beiträge, 10202x hilfreich)

Zitat (von christoph1919):
Hab ich nach der langen Zeit noch eine Chance das Geld zurück zu bekommen??

Klar.
Lastschriften für die keine korrekte Lastschriftermächtigung vorliegt (= unberechtigte Abbuchungen) können 13 Monate lang zurückgebracht werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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