Bankdaten als Beweis? - Aufbewahrungspflicht

17. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
willy1976
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 47x hilfreich)
Bankdaten als Beweis? - Aufbewahrungspflicht

wie lange muss eine bank eigentlich kontenbewegungen/kontenumsatzdaten (einzahlungen und Auszahlungen) speichern?

Beispiel:
der a muss beweisen, dass er vor 3 jahren einen bestimmten betrag an den b überwiesen hat. leider hat es letztes jahr bei a gebrannt, so dass seine kontoauszüge allesamt vernichtet wurden.

-- Editiert von willy1976 am 17.07.2008 13:06:20

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Brabinder Singh
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 153x hilfreich)

Frage wohl eher wäre, ob überhaupt Anspruch gegen Bank auf Ausgabe von Auszug.

Selbst wenn Bank hat Daten, ohne Anspruch von Gesetz sie dir nichts geben muß.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 251x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Für Privatpersonen gibt es keine Aufbewahrungsfrist.

Banken können aber mindestens 10 jahre rückwirkend erstellen. Dafür verlangen sie dann aber saftige Gebühren.

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