Bankgebühren Abbuchungsauftragsverfahren

4. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
bs_eb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankgebühren Abbuchungsauftragsverfahren

Nach dem Urteil des BGH vom 21.10.1997, Az. XI ZR 5/97 , ist die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach Gebühren wegen nicht erfolgter Aufträge auf Grund mangelnder Kontodeckung erhoben werden, unzulässig.

Meine Frage:
Gilt dies auch für das Abbuchungsauftragsverfahren?Hier gibt der Kunde der Bank eine Weisung, Lastschriften eines bestimmten Gläubigers einzulösen. Meine Konten sind mit Gebühren für solche Rücklastschriften belastet und ich möchte mein Geld wieder von der Bank zurück haben.

Weiss hier jemand Rat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hi,

ich habe das Urteil nicht parat, aber der Tenor war, dass die Rückgabe mangels Deckung durch die Bank nicht im Auftrag des Kunden, sondern im Eigeninteresse ( unerwünschter Sollsaldo) durchgeführt wurde. Das ist beim Abbuchungsverfahren analog, demnach müsste das auch hier gelten.

ABER : Das Abbuchungsverfahren kommt in der Praxis nur bei Geschäfts-/oder Firmenkunden vor, nicht bei Privatkunden, dort gibts eigentlich nur das Einzugsermächtigungsverfahren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das BGH-Urteil den Verbraucher (Privatkunden) im Auge hat. Wenn dieser Fall sich bei einem Geschäftskonto ereignet hat, so zieht das Urteil m.E. nicht; hier haben die Banken bei der Gebührenregelung mehr Freiheiten.

Gruss Hans-Jürgen
***

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bs_eb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hans-Jürgen,

Danke für deine Antwort. Ich hab nochmals im Urteil nachgesehen, und dort steht nicht ausdrücklich Privatkunden, sondern Kunde - naja, ich hab die Banken nun mal aufgefordert die Gebühren rückzuerstatten - mal sehen.

Hier noch ein ganz brauchbarer Link:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ109671720202696950/doc260B

Grüsse

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