Bankvollmacht

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tarzan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankvollmacht

Hallo,
wer kann uns helfen?
Folgender Fall: Jemand hat für eine alte Frau die Bankvollmacht ohne das mit dem anderen späteren Erben abzusprechen. Jetzt behauptet die alte Frau, ihr wäre mehrmals Geld aus der Wohnung, welches mit dem Bevollmächtigten abgehoben wurde, abhanden gekommen.
Meine Frage: Muss der Bevollmächtigte den anderen gegenüber nachweisen, wann Geld abgehoben wurde und wenn ja für was?

Danke für Eure zahlreichen Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

nein.

Jemand hat eine Bankvollmacht über das Konto einer alten Damen - ja und?
Die möglichen künftigen Erben geht das zunächst mal gar nix an! Die alte Damen kann mit ihrem Geld tun und lassen was sie will und so viele Bankvollmachten erteilen wie sie will und an wen sie will - das ist einzig und allein ihre Sache.

Die Behauptung der alten Damen, Geld, das sie mit dem Bevollmächtigten zusammen abgehoben hat, sei aus der Wohnung verschwunden - das muss nichts mit dem Bevollmächtigten zu tun haben. Offensichtlich, zumindest schreibst Du ja "zusammen mit dem Bevollmächtigten" - also war das Geld ja da und irgendwann war es weg.

Zu Deiner Frage, ob er "den anderen" gegenüber nachweispflichtig ist - eindeutig nein. Er ist lediglich der Dame Rechenschaft schuldig aber möglichen Erben gegenüber muss er gar nix. Solange die Dame lebt ist sie die einzige Person, die wirklich Rechte hat, auch das Recht, die Vollmacht jederzeit zu widerrufen.

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