Hallo Forum,
ich habe eine Frage in dessen Themenbereich ich mich nicht gut auskenne und deswegen hier lieber nachfrage.
Situation:
Ich bin 20 Jahre (m) und hatte mal eine 16 jährige Freundin. Da ich von ihr ein Nacktvideo von ihr für mich gemacht habe und sie natürlich unter 18 war und ist, galt das als jugendpornographie und wurde von ihren Eltern angezeigt als sie es herausgefunden hatten (ihre Eltern sind streng katolisch ...). Daraufhin kam es zu einer Gerichtsverhandlung mit Hausdurchsuchung, Kontaktsperre und zur Verhängung einer Bannmeile (Kein Witz ist leider wirklich so...). Tollerweise haben ihre Eltern eine ganze Menge weiterer Vorwürfe hinzugefügt, so dass es gleich vor ein Jugendschöffengericht ging. Nachdem ich alle Vorwürfe wiederlegt hatte - mit Ausnahme dieses einen Videos, das ich nur für mich gemacht hatte, noch dazu mit ihrem Einverständnis und es keinem gezeigt habe, wurde ich freigesprochen. Die Bannmeile blieb aber bestehen, da ihre Eltern das zu Verzögerungszwecken bei einem anderen Amtsgericht beantragt haben.
Vor Gericht hat sie ausgesagt, dass sie wieder Kontakt zu mir will und das alles gerade gegen ihren Willen und nur auf Wunsch ihrer Eltern passiert. Das steht so im Protokoll. Ich selber möchte ebenfalls wieder Kontakt zu ihr, weiß aber nicht wie ich das anstellen soll. Ich habe a) kein Geld um mir einen weiteren Anwalt zu leisten, b) hat mein Anwalt, der mich vor Gericht verteidigt hat keine Ahnung von Bannmeilen und c) will ich auf keinen Fall, dass wieder etwas "ungesetzliches" passiert (wobei man meiner Meinung nach dadrüber streiten kann, ob es wirklich so schlimm ist, wenn ein 20 jähriger von seiner 16jährigen Freundin ein Nacktvideo für sich macht und sie damit einverstanden ist). Ich kann ja schlecht mit ihr sprechen, weiß aber aus der Verhandlung, dass sie ebenfalls wieder Kontakt zu mir will. Also was kann ich tun? Ein Brief an das zuständige Amtsgericht mit "Bitte um Aufhebung der Bannmeile" mit Begründung, dass ich freigesprochen wurde und fast alle Vorwürfe erfunden waren, damit ich keine Möglichkeit habe Kontakt zu ihr aufzunehmen, bleib unbeantwortet.
Was soll ich jetzt machen? Wie kriege ich diese Bannmeile weg? Ich kann aus meiner Position aus irgendwie SEHR wenig machen und das nervt.
Vielen Dank für alle guten Tipps.
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Bannmeilen wegschaffen?
10. April 2013
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Frage vom 10. April 2013 | 23:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bannmeilen wegschaffen?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 11. April 2013 | 09:14
Von
Status: Unbeschreiblich (38441 Beiträge, 14004x hilfreich)
Solange die Kleine nicht volljährig ist, können die Eltern bestimmen, mit wem sie wann verkehrt. Womit wir am Ende der Fahnenstange angekommen sind.
wirdwerden
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