Beamtenrechtliche Konsequenzen?

1. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
lokimon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beamtenrechtliche Konsequenzen?

Es geht mir um folgenden Sachverhalt:

Angenommen eine Person macht eine Ausbildung bei der Landes-oder Bundespolizei und hat im Rahmen dieser Ausbildung praktische Fahr trainings (Fahrtrainer sitzt mit im Wagen selbstverständlich). D.h. es wird auf der Straße mit entsprechenden Funkstreifenwagen umhergefahren. Durch die Aufregung passiert dieser Person ein Fehler. Der Azubi ist unkonzentriert, wahrscheinlich nicht ganz bei der Sache und überfährt leicht den von einer roten Lichtzeichenanlage geschützten Bereich für Radfahrer/Fußgänger (der er diesen übersah), nicht aber den Kreuzungsbereich. (Keine Gefährdung etc. da Kreuzungsbereich so gut wie leer)
Daraufhin setzt der Azubi zurück und hält wieder ordnungsgemäß hinter der Haltelinie. Er begeht also offensichtlich eine Ordnungswidrigkeit und das auch quasi im dienstlichen Rahmen. Der Trainer bemängelt dieses auch dementsprechend negativ und schimpft mit dem Azubi. Der Azubi gesteht seinen Fehler offen ein und zeigt Demut.

Inwiefern hat der Azubi jetzt zu befürchten aus dem beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen zu werden? Könnte dieses Verhalten Zweifel an der Eignung des Azubis herbeiführen? Er ist vorher nicht verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten.

Was meint ihr? Wie würdet ihr diese schwierige Situation bewerten?

Vielen Dank!


-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 21:12

-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 21:13

-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 21:14

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119482 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von lokimon):
Inwiefern hat der Azubi jetzt zu befürchten aus dem beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen zu werden?

Da wären dann aber wohl eher Nachschulung oder Verlängerung der Probezeit angebracht.



Zitat (von lokimon):
Könnte dieses Verhalten Zweifel an der Eignung des Azubis herbeiführen?

Durchaus, Maßnahmen siehe oben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1490x hilfreich)

Zitat (von lokimon):
Was meint ihr? Wie würdet ihr diese schwierige Situation bewerten?


wenn so ein verhalten dauerhaft auftritt eventuell

Zitat:
Inwiefern hat der Azubi jetzt zu befürchten aus dem beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen zu werden?


siehe oben. Referendare an Schulen sind Beamte auf Probe, die machen auch Fehler...gehört dazu

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Immobilienhai
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Ein Azubi hat während der Ausbildung einen Fehler gemacht. Er hat eine Ordnungswidrigkeit begangen. Folglich muss er getadelt werden und Besserung versprechen. Beides geschah. Weiteres erwarte ich nicht.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von lokimon):
nwiefern hat der Azubi jetzt zu befürchten aus dem beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen zu werden? Könnte dieses Verhalten Zweifel an der Eignung des Azubis herbeiführen?

An der Eignung könnten höchstens Zweifel auftreten, weil sie wg. so etwas - so große Befürchtungen haben. Sie sind in der Ausbildung, lassen sie sich nicht nervös machen.
Fehler passieren allen Menschen auch Polizisten, es kam niemand zu schaden, der Fahrlehrer hat sie gerügt und der Fall ist erledigt.

-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 12:38

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von lokimon):
Wie würdet ihr diese schwierige Situation bewerten?
War das eine einmalige Aktion? Dann würde ich überhaupt gar nichts befürchten.
Erst wenn das öfter oder sogar regelmäßig vorkommt würde ich Konsequenzen erwarten.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
lokimon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
An der Eignung könnten höchstens Zweifel auftreten, weil sie wg. so etwas - so große Befürchtungen haben. Sie sind in der Ausbildung, lassen sie sich nicht nervös machen.
Fehler passieren allen Menschen auch Polizisten, es kam niemand zu schaden, der Fahrlehrer hat sie gerügt und der Fall ist erledigt.


Ja, das sehe ich im Grunde genommen auch so. Aber, es gibt Fälle, und nicht wenige wo Anwärter außerdienstlich beispielsweise auch Ordnungswidrigkeiten/Straftaten begangen haben und deswegen entlassen wurde. Beispielsweise über 50km/h zu schnell oder Trunkenheit am Steuer. Rechtes Gedankengut ist auch ein entlassungsgrund. Es braucht also nicht allzu viel um entlassen zu werden. Daher auch meine Frage und das ist beim allerersten Mal auch noch während des Dienstes im Grunde passiert. Daher die Sorge.

-- Editiert von User am 3. Dezember 2022 21:15

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von lokimon):
a, das sehe ich im Grunde genommen auch so. Aber, es gibt Fälle, und nicht wenige wo Anwärter außerdienstlich beispielsweise auch Ordnungswidrigkeiten/Straftaten begangen haben und deswegen entlassen wurde. Beispielsweise über 50km/h zu schnell oder Trunkenheit am Steuer.

Wenn ein angehender Polizist betrunken Auto fährt, ist das doch eine andere Größenordnung als ihr "Vergehen".
Zitat (von lokimon):
Rechtes Gedankengut ist auch ein entlassungsgrund.

Ebenfalls eine andere Kategorie und vollkommen richtig, solche Personen haben im Polizeidienst nichts zu suchen.

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