Bearbeitungsgebühr vs. Aufwandsentschädigung

20. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ch.Schmiedt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Bearbeitungsgebühr vs. Aufwandsentschädigung

Hallo

wahrscheinlich kennen das einige von euch auch, man hast Post von Ämtern, Behörden, Firmen….. und dann heißt es Bearbeitungsgebühr für Brief ist Betrag XY fällig.

Ja Ok da sitzt einer der das lesen und bearbeiten muss.

Darf ich jetzt aber andersrum wenn die von mir was wollen eine Aufwandsentschädigung ( keine Gebühr) verlangen, ich meine ich muss mich in meiner Freizeit auch hinsetzen das lesen, eventuell Dinge Scannen Kopieren…. Und das ganze per Post verschicken.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Ch.Schmiedt):
Darf ich jetzt aber andersrum wenn die von mir was wollen eine Aufwandsentschädigung ( keine Gebühr) verlangen,
Prinzipiell wird dich keiner von abhalten können. Mach das mal und dann berichte über die Reaktionen und über den Erfolg diese einzuklagen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ch.Schmiedt):
Darf ich jetzt aber andersrum wenn die von mir was wollen eine Aufwandsentschädigung ( keine Gebühr) verlangen,

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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