Hallo zusammen in diesem Forum !
Ich bin nicht sicher in welche Kategorie mein Fall passt, daher schildere ich diesen mal kurz hier:
Ich habe mitte letzten Jahres eine Übernachtung für den 02.11.2005 in einer privaten Pension in Los Angeles über das Internet gebucht (keine AGB´s).
Die Buchung (55 EUR) erfolgte auf ein deutsches Konto.
So weit so gut !
Vor Ort wurde uns dann allerdings mitgeteilt, dass das Zimmer kurzfristig an jemand anderen vermietet worden sei und man uns das Geld wieder zurück überweisen würde.
Mittlerweile sind über 2 Monate vergangen und das Geld ist nicht bei mir eingegangen. Auf Emails von mir wird auch nicht reagiert.
Wie soll man weiter verfahren um noch an sein Geld zu kommen ?
Im Grunde sind es nur 55 EUR, doch wir haben mit diesem ganzen hin und her in LA fast einen ganzen Tag unseres Urlaubs verloren was viel ärgerlicher war.
Bed and Breakfast in den USA
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo nochmal !
Keiner hier der vieleicht doch eine Ahnung hat, wie man am besten verfahren sollte ?
Danke im voraus !
nachdem der - sagen wir mal schuldner - in den usa sitzt, glaube ich nicht dass deine chancen auf erfolg sonderlich gross sind.
wenn du über die homepage der pension in den usa gebucht hast und wirst du soviel ich weiss in den usa klagen müssen. die aussicht auf erfolg kann ich nicht beurteilen. aber trotz allem ärger, bei dem betrag würde ich mir das überlegen.
du wirst alles in allem sicherlich noch viel mehr als einen verlorenen urlaubstag investieren müssen. allein die suche nach einem anwalt, der sich mit us recht auskennt und dich wegen dieser € 55,- vertritt, könnte zeitraubend sein. von den kosten, auf denen du möglicherweise sitzenbleist ganz zu schweigen.
ob es einen unterschied mach, dass auf ein deutsches konto überwiesen wurde, weiss ich allerdings nicht.
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seit wann ist es üblich das Geld vorab zu überweisen? Meine Hotelrechnung zahle ich auch wenn ich auschecke und nicht wenn ich Wochen vorher reserviert habe.
vielleicht kann man wegen der eingebüßten Urlaubsfreuden die Pension auf Millionen verklegen. Soll ja in den USA durchaus möglich sein...
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"justice"
@Jogibear: Es ist (zumindest bei Ferienbuchungen bzw. -hotels) durchaus üblich, eine Vorauszahlung zu leisten, gerade wenn der Urlaubsort im Ausland liegt. Kenne ich persönlich zumindest nicht anders...
@Justice: Die Idee ist mir auch gekommen...warum konnte mir das beim letzten Flug in die USA nicht passieren? Ich könnte schon sooo reich sein.
@all: Wenn das Konto in Deutschland geführt wird, muß der Inhaber doch eigentlich auch einen Wohnsitz in Deutschland haben, oder? Und wenn der Inhaber in Deutschland gemeldet ist und das Geld für die Buchung in Empfang genommen hat, dann ist der doch erstmal der Ansprechpartner erster Wahl für Andree75, da in gewisser Weise 'Erfüllungsgehilfe' (nicht schlagen, liebe Jurisprudenzler...mir gefällt der Ausdruck so gut) für die Privatpension in L.A. - oder sehe ich das falsch?
Warum also Klage in den USA? Vom finanziell lohnenswerten Aspekt mal abgesehen...
MfG,
der Ritter
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