Bedeutung Aussage

6. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
dealer4free
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)
Bedeutung Aussage

Hallo,
habe gerade ein Schreiben vom Alwalt bekommen zur gütlichen Einigung.
Da gibt es 1 Aussage, mit der ich nicht weiss, was die bedeuten sollen.

1. Der Beklagte zahlt zum Ausgleich vorgerichtlichen Anwaltskosten des Klägers..

= verstehe ich..steht auch ein Preis...

Nun steht weiter unten im Brief:
Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleiches tragen der Kläger und der Beklagte jeweils 50%.

Was bedeutet das? Bezahle ich seinen Anwalt zu 50% mit? Oder nur die Kosten, die dem Gericht angefallen sind für Termine, Schreiben etc???

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hallo,
bei einem Vergleich zahlt jeder seine eigenen Kosten, den eigenen Anwalt und deinen Teil Gerichtskosten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dealer4free
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)

Also im Klartext...jeder seinen Anwalt und die angefallenen Gerichtskosten von seiten des Gerichts teilen wir uns...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

genau, kommt immer eine Kostenrechnung vom Gericht, da stehen alle Posten drin, dein Anwalt meldet auch bestimmt;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dealer4free
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)

Ja, wollte nur klären, nicht das ich jetzt zu 50% seinen Anwalt bezahlen muss, da ich mich selber vertreten habe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Wenn du dich selbst vertreten hast, dann verstehe ich das genau so, daß du die hälfte des gegnerischen Anwaltes zahlen sollst.

Viele Grüße, Michael

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