Hallo,
habe gerade ein Schreiben vom Alwalt bekommen zur gütlichen Einigung.
Da gibt es 1 Aussage, mit der ich nicht weiss, was die bedeuten sollen.
1. Der Beklagte zahlt zum Ausgleich vorgerichtlichen Anwaltskosten des Klägers..
= verstehe ich..steht auch ein Preis...
Nun steht weiter unten im Brief:
Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleiches tragen der Kläger und der Beklagte jeweils 50%.
Was bedeutet das? Bezahle ich seinen Anwalt zu 50% mit? Oder nur die Kosten, die dem Gericht angefallen sind für Termine, Schreiben etc???
Bedeutung Aussage
6. Juni 2008
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Frage vom 6. Juni 2008 | 13:08
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 18x hilfreich)
Bedeutung Aussage
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#1
Antwort vom 6. Juni 2008 | 13:21
Von
Status: Praktikant (680 Beiträge, 237x hilfreich)
Hallo,
bei einem Vergleich zahlt jeder seine eigenen Kosten, den eigenen Anwalt und deinen Teil Gerichtskosten.
#2
Antwort vom 6. Juni 2008 | 13:25
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 18x hilfreich)
Also im Klartext...jeder seinen Anwalt und die angefallenen Gerichtskosten von seiten des Gerichts teilen wir uns...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Juni 2008 | 13:43
Von
Status: Praktikant (680 Beiträge, 237x hilfreich)
genau, kommt immer eine Kostenrechnung vom Gericht, da stehen alle Posten drin, dein Anwalt meldet auch bestimmt;)
#4
Antwort vom 6. Juni 2008 | 14:04
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 18x hilfreich)
Ja, wollte nur klären, nicht das ich jetzt zu 50% seinen Anwalt bezahlen muss, da ich mich selber vertreten habe
#5
Antwort vom 6. Juni 2008 | 14:31
Von
Status: Weiser (16974 Beiträge, 5890x hilfreich)
Wenn du dich selbst vertreten hast, dann verstehe ich das genau so, daß du die hälfte des gegnerischen Anwaltes zahlen sollst.
Viele Grüße, Michael
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