In der Hotellerie und Gastronomie werden zwischen 10 und 15 % für den Service einkalkuliert.
Ich arbeite in zwei Teilbereichen und erhalte nur ein Gehalt für den Bereich als Hotelsekretär nicht aber für die Tätigkeit in der Hotelbar. Der Gast zahlt aber eine Leistung, die dem eigentlichen Zweck nicht zugeführt wird. Ist dieses nach geltendem Recht zulässig oder muss die Kalkulation dies berücksichtigen.
Mit freundlichem Gruss
Olaf Kuster
Bedienungsgeld
23. April 2002
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Frage vom 23. April 2002 | 07:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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