Kann ein Vollstreckungstitel beglaubigt werden um damit
gleichzeitig an mehrere Stellen
vollstreckt werden können ?
Z.B. 1x für Kontopfändung
1x für Lohnpfändung
1x für Firmenanteilpfändung
1x für Forderungspfändung
... usw
Beglaubigung Vollstreckungstitel
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Für eine Vollstreckung benötigt man nicht nur den Titel sondern auch eine Klausel. Diese wird üblicherweise nur auf einem Titel ausgewiesen mit dem man dann vollstrecken kann.
Ansonsten könnten sie ja die Summe mehrfach vollstrecken.
Um aber, wie oben angeführt, Pfändungen vornehmen zu können, muss der Titel vollstreckbar sein. D.h., der Schuldner wurde der Titel zugestellt. In der Regel erhält man 14 Tage danach die vollstreckbare Ausfertigung. Mit dieser Vollstreckbaren Ausfertigung beantragt man wiederrum beim zuständigen (Amts-) Gericht die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Mit dem Titel kann man keine Pfändungen bei Drittschuldnern vornehmen. Diese Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden geprüft und dann an die Gerichtsvollzieherverteilugnsstelle weitergeleitet um diese an die Drittschuldner zuzustellen. Die Drittschuldner müssen dann gegenüber dem Gläubiger schriftlich erklären (ich glaube binnen 14 Tagen nach Zustellung des Pfüb), ob und inwieweit Guthaben des Schuldners vorhanden sind und ob sie Zahlungen vornehmen können/werden.
Den Anträgen für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Kosten je € 15,00) muss immer eine komplette Forderungsaufstellung beigefügt sein, sowie eine Berechnung der Zinsen zzgl. der Zinsen in € die pro Tag ab Antragsstellung hinzukommen.
Zinsrechner siehe hier: <A href='http://www.basiszinssatz.de/' Target=_Blank>Link</a>
-- Editiert von Was weiß ich? am 03.12.2007 11:05:19
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Ansonsten könnten sie ja die Summe mehrfach vollstrecken.
Schon, nun das "Ein nach dem anderen" dauert eben zu lange, da hat der Schuldner genug Zeit zu agieren, sein Einkommen/Vermögen zu verstecken.
Und der Gläubiger weiß nicht, was und wo am günstigsten ist als erste vollzustrecken.
Ein vollstreckbarer Titel wird nur einmal erteilt. Auf dem Original (in den Akten) wird dies vermerkt.
Selbst wenn hunderte Kopien davon existieren...wertlos.
Man kann allerdings bei den angegebenen Vollstreckungsversuchen, die meines Erachtens alle über das Vollstreckungsgericht laufen müssten, den Titel zusammen mit allen Anträgen auf Pfändung & Überweisung einreichen...
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
@Mahnman
Hatte ich das nicht schon irgendwie geschrieben?
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"Scientia potentia est."
Ich wollte nur noch mal herausstellen, das man für die angegebenen Pfändungsziele nicht mehrere Titel braucht, da man zwar mehrere Anträge auf Pfändung und Überweisung stellen kann, dafür aber ein Titel ausreicht.
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