Beglaubigung Vollstreckungstitel

3. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Beglaubigung Vollstreckungstitel

Kann ein Vollstreckungstitel beglaubigt werden um damit
gleichzeitig an mehrere Stellen
vollstreckt werden können ?

Z.B. 1x für Kontopfändung
1x für Lohnpfändung
1x für Firmenanteilpfändung
1x für Forderungspfändung
... usw

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Für eine Vollstreckung benötigt man nicht nur den Titel sondern auch eine Klausel. Diese wird üblicherweise nur auf einem Titel ausgewiesen mit dem man dann vollstrecken kann.

Ansonsten könnten sie ja die Summe mehrfach vollstrecken.

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#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Um aber, wie oben angeführt, Pfändungen vornehmen zu können, muss der Titel vollstreckbar sein. D.h., der Schuldner wurde der Titel zugestellt. In der Regel erhält man 14 Tage danach die vollstreckbare Ausfertigung. Mit dieser Vollstreckbaren Ausfertigung beantragt man wiederrum beim zuständigen (Amts-) Gericht die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Mit dem Titel kann man keine Pfändungen bei Drittschuldnern vornehmen. Diese Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden geprüft und dann an die Gerichtsvollzieherverteilugnsstelle weitergeleitet um diese an die Drittschuldner zuzustellen. Die Drittschuldner müssen dann gegenüber dem Gläubiger schriftlich erklären (ich glaube binnen 14 Tagen nach Zustellung des Pfüb), ob und inwieweit Guthaben des Schuldners vorhanden sind und ob sie Zahlungen vornehmen können/werden.

Den Anträgen für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Kosten je € 15,00) muss immer eine komplette Forderungsaufstellung beigefügt sein, sowie eine Berechnung der Zinsen zzgl. der Zinsen in € die pro Tag ab Antragsstellung hinzukommen.

Zinsrechner siehe hier: <A href='http://www.basiszinssatz.de/' Target=_Blank>Link</a>







-- Editiert von Was weiß ich? am 03.12.2007 11:05:19

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Ansonsten könnten sie ja die Summe mehrfach vollstrecken.

Schon, nun das "Ein nach dem anderen" dauert eben zu lange, da hat der Schuldner genug Zeit zu agieren, sein Einkommen/Vermögen zu verstecken.
Und der Gläubiger weiß nicht, was und wo am günstigsten ist als erste vollzustrecken.



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#4
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ein vollstreckbarer Titel wird nur einmal erteilt. Auf dem Original (in den Akten) wird dies vermerkt.

Selbst wenn hunderte Kopien davon existieren...wertlos.

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Man kann allerdings bei den angegebenen Vollstreckungsversuchen, die meines Erachtens alle über das Vollstreckungsgericht laufen müssten, den Titel zusammen mit allen Anträgen auf Pfändung & Überweisung einreichen... ;)


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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#6
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@Mahnman

Hatte ich das nicht schon irgendwie geschrieben?

-----------------
"Scientia potentia est."

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich wollte nur noch mal herausstellen, das man für die angegebenen Pfändungsziele nicht mehrere Titel braucht, da man zwar mehrere Anträge auf Pfändung und Überweisung stellen kann, dafür aber ein Titel ausreicht.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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