Begleitung zur Haltestelle - Kind

22. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
EeehMacarena
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Begleitung zur Haltestelle - Kind

Mein Neffe (11) geht auf eine Förderschule. Die Schule hat normalerweise einen Bus, der NUR die Förderschüler transportiert. Sie werden direkt an der Schule abgeholt. Nun soll er aber 1x Woche den öffentlichen Bus nehmen, weil für die Uhrzeit keine Busse zur Verfügung stehen. Die Kosten werden einem zwar erstattet, aber bei einigen Kindern ist das dennoch problematisch.

Die meisten Eltern holen ihre Kids daher persönlich ab. Seine Mutter kann das leider nicht ohne Führerschein. Einen Vater hat er nicht. Die Öffis stehen allerdings 15 min /ca. 1 km von der Schule entfernt und laufen an den Hauptstraßen entlang. Er ist vom Lärm schnell überwältigt und Hektik lenkt ihn überdurchschnittlich ab. Er würde mehrmals den falschen Weg nehmen oder sich erst gar nicht auf den Weg machen. Im vollen Öffi würde er komplett untergehen und wahrscheinlich bis zur letzten Station durchfahren. Ansonsten ist er "zu" normal, um einen speziellen Transport zu bekommen.

Wir haben versucht eine Begleitung zur Haltestelle zu beantragen. Laut Schule ist das aber nicht möglich. Gibt es einen Antrag von dem wir nichts wissen? Irgendwo Hilfe die wir beantragen können? Leider hat man uns das erst letzten Freitag (1 Woche vor den Sommerferien) mitgeteilt.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(893 Beiträge, 364x hilfreich)

Die Mutter könnte ja auch mit den Öffis zur Schule fahren und ihr Kind so abholen. Oder sie tut sich irgendwie mit anderen Eltern zusammen, die einen ähnlichen Weg haben. Die Sommerferien kann die Mutter auch nutzen, den Weg zum Bus und die Busfahrt mit dem Sohn zu üben.

Ob und wie ein Anspruch für behinderte Kinder besteht, zur Schule gebracht und wieder abgeholt zu werden, müsste geprüft werden. Hängt sicherlich vom Alter und von der Art / vom Ausmaß der Behinderung ab. Das werden Einzelfallentscheidungen sein. Es gibt bestimmt ein Amt / eine Behörde, die zuständig ist.

Eine Aufgabe von Förderschulen ist es auch, die Schüler auf ein möglichst selbständiges Leben vorzubereiten. Dazu kann auch das eigenständige Fahren mit den Öffis gehören. Allerdings sollte das dann auch geübt werden, was hier wohl nicht der Fall ist.

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#2
 Von 
tobiask21
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie würde es sich in solchen Fällen mit der Schulpflicht verhalten, wenn ein Kind zum widerholten male nicht in der Schule erscheint, weil es wegen seiner Einschränkung mehrmals an dem Schulweg gescheitert ist? Dann müsste ja zunächst irgendwann von Amts wegen ein Bußgeldverfahren wegen "Schule Schwänzen" eingeleitet werden und dann im Rahmen des Bußgeldverfahrens das Verschulden überprüft werden. Spätestens dann würde sich die gesundheitliche Einschränkung im Rahmen des Verfahrens heraus stellen. Ich kann mir aber nicht vorstellen das die zuständige Behörde dann einfach sagt "dann ist es eben so, wenn das Kind nicht in der Schule erscheint". Ein Bußgeld kann diese auch nicht verhängen, wenn das Kind den Schulweg aufgrund seiner Behinderung einfach unverschuldet nicht schafft. Also müsste dann von Amts wegen irgendeine Art der Hilfestellung eingeleitet werden, um eben diese Schulpflicht zu erfüllen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40231 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
Gibt es einen Antrag von dem wir nichts wissen?
Könnte sein.
Zitat (von EeehMacarena):
Irgendwo Hilfe die wir beantragen können?
Könnte auch sein.

Ich schließe mich den Vorschlägen in #1 an.

Ergänzung:
-Du kannst auch nicht?
-Deine Schwester kann auch nicht?
-Großeltern in der Nähe gibts nicht oder können nicht?

Bis zu dieser 1 problematischen Woche könnt ihr selbst als Familie nichts organisieren?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129810 Beiträge, 41395x hilfreich)

Zitat (von tobiask21):
Dann müsste ja zunächst irgendwann von Amts wegen ein Bußgeldverfahren wegen "Schule Schwänzen" eingeleitet werden

Nö.
Eigentlich sollte da jeder normaldenkende zum zuständigen Arzt gehen, der das Kind dann z.B. schulunfähig bis TT.MM.JJJJJ schreibt oder andere Maßnahmen trifft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 2076x hilfreich)

Vielleicht gibt es unter den Nachbarn eine ältere Person oder jemand der das Kind begleitet? Oder man versucht eine ganztägige Schulbegleitung zu bekommen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42467 Beiträge, 14738x hilfreich)

Ansprechpartner ist zumindest bei uns das Jugendamt. Wenn es einen dringenden nicht abwendbaren Bedarf vom betreuten Begleiten von der Stufe aus dem Elternhaus bis zur Stufe in die Schule, dann wird das auch organisiert und finanziert. Davon leben einige Taxi-Unternehmen ganz gut.

Wenn es denn um weniger geht, z.B. um die übliche Organisation des Schulweges, dann ist das Sache der Eltern.

wirdwerden

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