Hallo,
ich habe eine Frage: Gehören Angestellte einer Administration zB. Schule zu "Personen des öffentlichen Glaubens"? Falls nein, welche Personen gehören zu dieser "Gruppe"?
Ich wäre sehr dankbar für jegliche Hilfe!
Begriff-Person öffentlichen Glaubens
9. Februar 2017
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Frage vom 9. Februar 2017 | 09:41
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Begriff-Person öffentlichen Glaubens
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#1
Antwort vom 9. Februar 2017 | 09:59
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Vielleicht der Papst?
Was soll das für ein "Gruppe" sein? Ist Person des öffentlichen Lebens gemeint?
-- Editiert von Retels am 09.02.2017 09:59
#2
Antwort vom 9. Februar 2017 | 10:05
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatVielleicht der Papst? :
Was soll das für ein "Gruppe" sein? Ist Person des öffentlichen Lebens gemeint?
-- Editiert von Retels am 09.02.2017 09:59
nein, es sollte sich um "Personen des öffentlichen Glaubens" handeln.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 9. Februar 2017 | 11:14
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatPersonen öffentlichen Glaubens sind Notare, Standesbeamte, Gerichtsvollzieher,... :
Einfach nur Angestellte einer Schule gehören nicht dazu.
Obwohl Angestellte der Administration zB. auch Beglaubigungen, Duplikate etc. erstellen können?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 9. Februar 2017 | 12:40
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa. Denn die machen das nur im Namen der Institution Schule, die Schule selbst kann ja nicht unterschreiben. Eine Person öffentlichen Glaubens dagegen darf beglaubigen, obwohl sie keiner zu Beglaubigungen berechtigten Behörde angehört. :
Danke sehr!! Nur noch eine Frage, gehört die Schule/Uni etc zu einer Behörde?
#7
Antwort vom 9. Februar 2017 | 12:40
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa. Denn die machen das nur im Namen der Institution Schule, die Schule selbst kann ja nicht unterschreiben. Eine Person öffentlichen Glaubens dagegen darf beglaubigen, obwohl sie keiner zu Beglaubigungen berechtigten Behörde angehört. :
Danke sehr!! Nur noch eine Frage, gehört die Schule/Uni etc zu einer Behörde?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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